In einem kürzlich veröffentlichten Blogbeitrag ist die Protectum eG auf einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung von Genossenschaften eingegangen. Während im letzten Beitrag die Förderung der Digitalisierung im Vordergrund stand, widmet sich die Genossenschaft in diesem Artikel einem weiteren zentralen Aspekt des Entwurfs: den Vorschlägen, die den Prüfungsverbänden mehr Rechte verleihen würden. Diese geplanten Änderungen könnten einen nachhaltigen Positiveffekt auf die deutsche Genossenschaftslandschaft haben.
Ausweitung der Rechte bei Prüfungsmängeln
Die Prüfungen durch die Prüfungsverbände spielen eine entscheidende Rolle im deutschen Genossenschaftswesen. Sie dienen als Garant für die Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit der Genossenschaften. Um diese wichtige Funktion weiter zu stärken, sieht der neue Gesetzesentwurf vor, die Rechte der Prüfungsverbände auszuweiten.
Einige der wichtigsten Änderungsvorschläge beziehen sich auf § 60 des Genossenschaftsgesetzes (GenG). Ein geplanter Zusatz zu Absatz 1 würde es den Prüfungsverbänden ermöglichen, eine außerordentliche Generalversammlung einzuberufen, wenn bei ihrer Prüfung Mängel auftauchen, die eine mögliche Gefährdung der Interessen der Genossenschaftsmitglieder darstellen. Bei besonders gravierenden Mängeln könnte sogar eine Einberufungspflicht bestehen.
Darüber hinaus soll dem Prüfungsverband durch eine Ergänzung zu § 60 Absatz 2 auch die Entscheidung über den Weg, auf dem die außerordentliche Generalversammlung durchgeführt wird, übertragen werden. So könnte der Verband beispielsweise wählen, ob die Versammlung als Präsenzveranstaltung, virtuell oder als Hybridveranstaltung abgehalten wird.
Ein geplanter neuer Absatz 3 des § 60 GenG würde den Prüfungsverbänden zudem die Möglichkeit einräumen, die Mitglieder direkt und in Textform über festgestellte Mängel zu informieren. Diese Option könnte besonders dann sinnvoll sein, wenn eine schnelle Information der Mitglieder erforderlich ist, um etwaige finanzielle Schäden zu verhindern.
Bezüge des Gesetzesentwurfs zum Vermögensanlagengesetz
Eine weitere wichtige Änderung betrifft bestimmte Auflagen aus dem Vermögensanlagengesetz. Genossenschaften sind von einigen Pflichten wie der Erstellung von Verkaufsprospekten oder der Veröffentlichung finanzieller Informationen befreit. Der neue Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Prüfungsverbände von ihrer Verschwiegenheitspflicht entbunden werden, falls sie bei einer Genossenschaft Hinweise auf eine unrechtmäßige Nutzung dieser Befreiungen finden. Dies gilt insbesondere dann, wenn es im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Genossenschaftsanteilen zur Zahlung von erfolgsabhängigen Vergütungen kommt.
Bewertung der Protectum eG
Die Protectum eG stuft die vorgeschlagenen Änderungen des Referentenentwurfs als äußerst zielführend ein. Die Genossenschaft aus Großwallstadt sieht in den geplanten Maßnahmen einen wichtigen Schritt zur Erhöhung der Glaubwürdigkeit und Sicherheit im Genossenschaftswesen. Durch die neuen Regelungen dürften fragwürdige Anbieter daran gehindert werden, die Rechtsform der Genossenschaft zu missbrauchen, um beispielsweise verdeckte Kapitalanlagen anzubieten.
Insgesamt verspricht die Ausweitung der Rechte der Prüfungsverbände eine verbesserte Kontrolle und Transparenz im Genossenschaftswesen, was nicht nur den Mitgliedern, sondern der gesamten Branche zugutekommen dürfte. Die Protectum eG begrüßt daher die Initiative zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform und hofft auf eine baldige Umsetzung der geplanten Änderungen.