Die Förderung der Mitglieder ist bei Genossenschaften wie der Protectum eG ein zentrales Thema. Dies betrifft zum einen ihren eigenen, gesetzlich vorgeschriebenen Förderauftrag, der Genossenschaften zu Unternehmen ganz besonderer Art macht. Denn das deutsche Genossenschaftsgesetz verpflichtet jede eingetragene Genossenschaft dazu, ihre Mitglieder in wirtschaftlicher, sozialer oder kultureller Hinsicht zu fördern. Die Wohnungsbaugenossenschaft aus Großwallstadt kommt dieser Verpflichtung nach, indem sie ihren Mitgliedern lebenswerten Wohnraum zu bezahlbaren Preisen zur Verfügung stellt.
Über diese „interne“ Unterstützung hinaus ergibt sich jedoch auch eine weitere Fördermöglichkeit von außerhalb der Genossenschaft. Denn unter bestimmten Bedingungen gibt es auf die monatlichen Einzahlungen bei einer Wohnungsbaugenossenschaft einen Zuschuss vom Staat. Diese staatliche Förderung für Genossenschaftsmitglieder erfolgt unter anderem über die Arbeitnehmersparzulage. Und hier haben sich mit dem Jahreswechsel die Einkommensgrenzen geändert. Die Protectum eG erklärt, was das bedeutet.
Kreis der Anspruchsberechtigten dürfte um etwa 14 Millionen wachsen
Im November vergangenen Jahres hat die Bundesregierung das Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen beschlossen. Als Teil des sogenannten Zukunftsfinanzierungsgesetzes sollte auch die staatliche Förderung der Vermögensbildung von Arbeitnehmern verbessert werden. Um dies zu erreichen, wurden zum 01.01.2024 die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage angehoben. Seitdem gilt: Um Anspruch auf die Fördergelder zu haben,
- dürfen Alleinstehende über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von höchstens 40.000 Euro (zuvor 17.900 Euro) verfügen,
- während das gemeinsam zu versteuernde Jahreseinkommen von Ehepaaren und Lebenspartnern 80.000 Euro nicht überschreiten darf(zuvor 35.800 Euro).
Wie die Protectum eG hervorhebt, wurden die Obergrenzen für das Einkommen damit mehr als verdoppelt. Schätzungen zufolge wird der Kreis der Anspruchsberechtigten dadurch um etwa 14 Millionen anwachsen.
Zu versteuerndes Einkommen ist nicht dasselbe wie der Bruttojahreslohn
Wichtig ist es aus Sicht der Protectum eG zu beachten, dass auch die neuen Grenzen das zu versteuernde Einkommen betreffen, nicht den Bruttoverdienst. Dementsprechend haben gegebenenfalls auch solche Arbeitnehmer Anspruch auf die Förderung, die mehr als 40.000 bzw. 80.000 Euro im Jahr verdienen. Die Genossenschaft aus Großwallstadt hat einige Beträge beispielhaft berechnet. Ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 40.000 Euro bedeutet bei kinderlosen Alleinstehenden in der Regel ein Bruttoeinkommen im Bereich von 51.200 Euro. Alleinstehende mit einem Kind dürften geschätzt 61.800 Euro, mit zwei Kindern sogar 67.000 Euro verdienen, ohne die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage zu überschreiten.
Bei verheirateten Alleinverdienern ohne Kinder wiederum entspricht ein zu versteuerndes Einkommen von 80.000 Euro einem Bruttojahreslohn von etwa 96.000 Euro. Mit einem Kind erhöht sich der Bruttoverdienst auf 104.900 Euro, mit zwei Kindern auf 114.100 Euro.
Neuerungen machen Genossenschaften noch attraktiver
Bei der Arbeitnehmersparzulage handelt es sich um ein Förderinstrument, das Arbeitnehmer dabei unterstützen soll, für die Zukunft finanzielle Rücklagen zu bilden. Dementsprechend ist der Erhalt dieser Fördergelder abhängig davon, dass der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer Geld in ein vom Staat gefördertes Unternehmen einzahlt. Monatliche Einzahlungen in eine Wohnungsbaugenossenschaft wie die Protectum eG gehören zu diesen förderungswürdigen Geldanlagen, die im Zuge der sogenannten vermögenswirksamen Leistungen getätigt werden können. Die Fördersumme beläuft sich dabei unverändert auf 20 Prozent des eingezahlten Betrags bis zu einem Wert von 400 Euro im Jahr. Wer also die maximal förderfähige Summe von 400 Euro pro Jahr ausnutzt, bekommt zusätzlich 80 Euro vom Staat.
Diese jüngste Änderung bei den gesetzlichen Förderinstrumenten leistet einen weiteren Beitrag dazu, die Mitgliedschaft in der Protectum eG für mehr Menschen interessant zu machen. Bereits Anfang 2021 wurde die Wohnungsbauprämie dank einer umfassenden Novellierung deutlich attraktiver, da nicht nur der Kreis der Bezugsberechtigten ausgeweitet, sondern auch die Fördergelder selbst deutlich erhöht wurden. Die Anhebung der Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage ist aus Sicht der Genossenschaft aus Großwallstadt nunmehr ein weiterer Schritt, durch den mehr Mitglieder finanziell gefördert werden.