Das Genossenschaftsgesetz (GenG) regelt das Genossenschaftswesen in Deutschland. Eine der zentralen Vorgaben des Genossenschaftsrechts besteht in der genossenschaftlichen Pflichtprüfung, der sich eingetragene Genossenschaften in bestimmten zeitlichen Intervallen unterziehen müssen. Die Häufigkeit der Prüfung hängt von der Größe der Genossenschaft ab: Übersteigt die Bilanzsumme zwei Millionen Euro, ist eine jährliche Kontrolle durch einen unabhängigen Prüfungsverband erforderlich, für kleinere Genossenschaften ist die Prüfung mindestens alle zwei Jahre Pflicht.
Die Protectum eG fällt in die erste Kategorie und muss die Pflichtprüfung dementsprechend jedes Jahr durchführen lassen. Im Mai wurde auf diesem Blog bereits über den Beginn des diesjährigen Prüfungsprozesses berichtet, welcher jetzt abgeschlossen wurde. Das Ergebnis ist erneut vorbildlich: Die Genossenschaft aus Großwallstadt hat wie in den Vorjahren auch ohne jeden Makel bestanden.
Die genossenschaftliche Pflichtprüfung
Bei einer Pflichtprüfung werden verschiedene Aspekte des genossenschaftlichen Geschäftsbetriebes unter die Lupe genommen, um sicherzustellen, dass die Genossenschaft ordnungsgemäß und wirtschaftlich geführt wird. Die Prüfung hat das Ziel, die wirtschaftlichen Verhältnisse, die ordnungsgemäße Geschäftsführung und die korrekte Umsetzung des Förderzwecks zu kontrollieren. Die durch einen zugelassenen Prüfungsverband durchgeführte Untersuchung umfasst folgende Bereiche:
- Satzungsmäßigkeit:
- Überprüfung, ob die Satzung der Genossenschaft den gesetzlichen Anforderungen entspricht und ob die Genossenschaft gemäß dieser Satzung handelt.
- Geschäftsführung und Organisation:
- Begutachtung der Leitung und Verwaltung der Genossenschaft, inklusive der Einhaltung von internen Regelungen und Ordnungen.
- Förderauftrag und Mitgliederinteressen:
- Überprüfung, ob und wie die Genossenschaft den satzungsmäßigen Förderauftrag gegenüber ihren Mitgliedern erfüllt.
- Beurteilung, ob die Mitgliederinteressen ausreichend berücksichtigt werden.
- Finanzielle Lage:
- Detaillierte Untersuchung des Jahresabschlusses, inklusive der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie des Anhangs.
- Überprüfung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft.
- Ordnungsmäßigkeit der Buchführung:
- Untersuchung der Buchführung und der dazugehörigen Unterlagen auf Korrektheit und Vollständigkeit.
- Mitgliederwesen:
- Kontrolle der Mitgliederlisten und der Durchführung von Generalversammlungen sowie der Einhaltung von Mitgliederrechten und -pflichten.
- Einhaltung gesetzlicher Vorschriften:
- Überprüfung, ob alle gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen eingehalten werden.
- Berichterstellung:
- Erstellung eines Prüfungsberichts, der die Ergebnisse der Prüfung zusammenfasst und gegebenenfalls Empfehlungen zur Verbesserung enthält.
Prüfungsbericht der Protectum eG erneut einwandfrei
Die jüngst abgeschlossene Prüfung für das Geschäftsjahr 2023 brachte erneut gute Nachrichten für die Protectum eG: Der Prüfungsverband fand wie immer keinerlei Grund zur Beanstandung und übergab der Genossenschaft aus Großwallstadt einen tadellosen Prüfungsbericht. Das Prüfungsergebnis bestätigt erneut, dass die Wohnungsbaugenossenschaft sämtliche rechtlichen und formalen Vorgaben erfüllt, auf solider finanzieller Grundlage arbeitet und ihren Förderauftrag gegenüber ihren Mitgliedern in vollem Umfang nachkommt. Auch wenn dies für Geschäftsführung und Vorstand der Wohnungsbaugenossenschaft keine Überraschung darstellte, war die Führung der Protectum eG doch erfreut darüber, den Mitgliedern den exzellenten Prüfungsbericht bei der kürzlich einberufenen Generalversammlung vorlegen zu können.