Wie die Leser dieses Blogs ja nahezu live miterleben konnten, schreiten die Arbeiten am Neubauvorhaben der Protectum eG in Erlensee seit Monaten in überaus erfreulichem Tempo voran. Bevor die Genossenschaft aus Großwallstadt in einem ihrer nächsten Beiträge über die jüngsten sichtbaren Baufortschritte berichtet, steht in dieser Woche ein organisatorisches Thema auf der Agenda: Das Gebäude an der Hanauer Straße wird nach WEG-Recht geteilt. Was dies bedeutet und warum die Protectum eG diesen Weg für ihr Objekt gewählt hat, lesen Sie im Folgenden.
Teilungserklärung schafft Eigentumsanteile sowie Sonder- und Gemeinschaftseigentum
Das Wohnungseigentümergesetz (WEG) beschäftigt sich mit der Regelung der Eigentumsverhältnisse an einzelnen Wohnungen oder anderen Teilen eines Gebäudes. Grundlage dieser Regelung ist eine formelle Teilung des Grundstücks und des darauf stehenden Gebäudes in mehrere sogenannte Miteigentumsanteile. Durch die Teilungserklärung werden aus einem Grundstück und Gebäude im Besitz eines Eigentümers mehrere Teilstücke gemacht. In der Regel handelt es sich bei diesen Teilstücken um einzelne Wohnungen eines Mehrfamilienhauses, die an unterschiedliche Eigentümer verkauft werden können.
Die Teilungserklärung regelt insbesondere die formelle Aufteilung des Gebäudes in sogenanntes Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum. Beim Sondereigentum handelt es sich um jene Bereiche des Gebäudes, die sich im Einzelbesitz eines bestimmten Eigentümers befinden, beispielsweise eine Wohnung. Die Flächen des Gemeinschaftseigentums hingegen gehören allen Mitgliedern der Eigentümergemeinschaft und können von diesen in der Regel auch genutzt werden. Zu diesen im Gemeinschaftsbesitz befindlichen Teilen des Gebäudes zählen neben Fluren und Treppenhäusern unter anderem auch die Gartenflächen.
Warum teilt die Protectum eG das Objekt in Erlensee?
Nicht zuletzt in ihrem Beitrag zum Ausblick für 2023 hat die Protectum eG ihre Pläne für das Projekt in Erlensee bereits klar dargelegt. Diese bestehen in der Fertigstellung des Neubaus im Laufe des Sommers und in einer Vollvermietung aller 40 Einheiten des viergeschossigen Mehrfamilienhauses bis zum Ende des Jahres. Doch wenn die Wohnungen vermietet werden sollen, warum dann das Objekt nach WEG-Recht teilen?
Ganz einfach: Mit der Teilungserklärung legt die Genossenschaft aus Großwallstadt den Grundstein für die Zukunft, denn eine Wohnungsbaugenossenschaft plant auf lange Sicht. Auch wenn die Wohnungen im Projekt in Erlensee zunächst einmal ausschließlich zur Miete angeboten werden sollen, eröffnet die Teilung die Möglichkeit, künftig auch einzelne Wohnungen zu verkaufen. Denn als eigentumsorientierte Wohnungsbaugenossenschaft vermietet die Genossenschaft aus Großwallstadt ihre Wohnungen nicht nur an ihre Mitglieder, sondern bietet ihnen häufig auch die Option, diese zu kaufen.
Mit der Teilung hält sich die Protectum eG also alle Möglichkeiten für die Zukunft offen. Ein derartiger Verkauf einzelner Wohnungen ist mittelfristig denkbar, somit könnten die ersten Einheiten innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren ihren Besitzer wechseln.