Das Genossenschaftsgesetz (GenG) regelt das Genossenschaftswesen in Deutschland. Eine der zentralen Vorgaben des Genossenschaftsrechts besteht in der genossenschaftlichen Pflichtprüfung, der sich eingetragene Genossenschaften in bestimmten zeitlichen Intervallen unterziehen müssen. Die Häufigkeit der Prüfung hängt von der Größe der Genossenschaft ab: Übersteigt die Bilanzsumme zwei Millionen Euro, ist eine jährliche Kontrolle durch einen unabhängigen Prüfungsverband erforderlich, für kleinere Genossenschaften ist die Prüfung mindestens alle zwei Jahre Pflicht.
Die Protectum eG fällt in die erste Kategorie und muss die Pflichtprüfung dementsprechend jedes Jahr durchführen lassen. Im Mai wurde auf diesem Blog bereits über den Beginn des diesjährigen Prüfungsprozesses berichtet, welcher jetzt abgeschlossen wurde. Das Ergebnis ist erneut vorbildlich: Die Genossenschaft aus Großwallstadt hat wie in den Vorjahren auch ohne jeden Makel bestanden.