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Internationaler Genossenschaftstag: Was die Mitgliedschaft bei einer Wohnungsbaugenossenschaft wie der Protectum eG so besonders macht

Jedes Jahr im Juli erfahren Genossenschaften eine besondere Würdigung: Der erste Samstag des Monats ist für den „Internationalen Tag der Genossenschaften“ reserviert. Immerhin gibt es weltweit rund eine Million Genossenschaften mit einer Milliarde Mitgliedern. Darüber hinaus finden mehr als 250 Millionen Beschäftigte eine Arbeit in einer Kooperative. Der internationalen Genossenschaftstag trägt dem wichtigen gesellschaftlichen Beitrag dieser starken weltweiten Bewegung Rechnung.

Der „Internationale Tag der Genossenschaften“ findet in diesem Jahr zum 102. Mal statt. Anlässlich dieser offiziellen Anerkennung der genossenschaftlichen Leistungen möchte auch die Protectum eG den Genossenschaftsgedanken und die ganz konkreten Vorteile für Mitglieder noch einmal zusammenfassen.

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Wohnungsbaugenossenschaft

Die 2021 erneuerte Wohnungsbauprämie bedeutet auch für Mitglieder der Protectum eG deutliche Verbesserungen

Zum 1. Januar 2021 trat eine Gesetzesänderung in Kraft, die eines der ältesten Förderinstrumente der Bundesrepublik in moderne Zeiten beförderte: Mit der Novellierung des Wohnungsbauprämiengesetzes (WoPG) wurden die Einkommensgrenzen nach fast einem Vierteljahrhundert ohne nennenswerte Anpassungen an die heutigen Einkommensverhältnisse angeglichen. Seitdem gibt es deutlich mehr Geld vom Staat für deutlich mehr Menschen.

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Wohnungsbaugenossenschaft

Wie die Protectum eG bei der Auszahlung vorgeht

Die Wohnraumknappheit und die in Großstädten zunehmend unbezahlbar werdenden Wohnungen haben Wohnungsbaugenossenschaften zuletzt einen großen Mitgliederzustrom beschert. So groß, dass von vielen Genossenschaften angesichts des zunehmenden Andrangs schon Aufnahmestopps verhängt und lange Wartelisten angelegt werden mussten. Mancherorts müssen Interessenten so viele Jahre auf die Eintrittsmöglichkeit in eine Wohnungsbaugenossenschaft warten.

Vor diesem Hintergrund geben Mitglieder ihre Geschäftsanteile an einer erfolgreichen Genossenschaft wie der Protectum eG aus Großwallstadt in der Regel nur ungern auf. Doch manchmal lässt sich ein Ausscheiden nicht vermeiden oder es ist eine Reduzierung der gehaltenen Geschäftsanteile gewünscht. In diesem Fall erhält das Mitglied den Wert seiner Geschäftsanteile, oder im Falle einer Kündigung der Mitgliedschaft, den Wert seines Geschäftsguthabens ausgezahlt. Wie dies abläuft, wird in dieser Woche etwas näher beleuchtet.

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Wohnungsbaugenossenschaft

Mit staatlichen Fördergeldern die Einzahlungen bei der Protectum eG aufstocken

Mitglieder der Protectum eG wissen es längst: Die Mitgliedschaft in der Wohnungsbaugenossenschaft aus Großwallstadt birgt zahlreiche Vorzüge, angefangen allein bei dem hochwertigen Wohnraum, der zu angemessenen Preisen gemietet oder gekauft werden kann. Darüber hinaus bringt die Mitgliedschaft jedem Einzelnen über die jährliche Dividendenausschüttung auch die Teilhabe am wirtschaftlichen Erfolg der Genossenschaft. Sehr praktisch und zudem finanziell lukrativ können sich auch die Einkaufsvorteile auswirken, die über diverse Kooperationspartner im Internetkaufhaus der Wohnungsbaugenossenschaft gewährt werden.

Und auch der Gesetzgeber beteiligt sich gegebenenfalls an dem vielfältigen Mix an Mitgliedervorteilen bei der Protectum eG: Bei Erfüllung der entsprechenden Förderbedingungen winken staatliche Zuschüsse nach dem Wohnungsbauprämiengesetz und dem Vermögensbildungsgesetz.

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Wohnungsbaugenossenschaft

Mitgliedervorteile bei der Protectum eG: Arbeitnehmersparzulage & Wohnungsbauprämie

Die wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Mitgliederförderung ist der gesetzlich festgelegte Zweck jeder eingetragenen Genossenschaft. Der explizite Förderauftrag wurde bereits im Jahr 1889 im deutschen Genossenschaftsgesetz festgeschrieben. Bei einer Wohnungsbaugenossenschaft wie der Protectum eG besteht das Förderziel in erster Linie darin, den Mitgliedern bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Doch neben den sozialverträglichen Mieten und Kaufpreisen, die in der Regel deutlich unter dem regionalen Marktniveau liegen, profitieren Mitglieder auch auf andere Art und Weise wirtschaftlich von ihrer Mitgliedschaft – so haben sie beispielsweise über die jährliche Dividende Teil am unternehmerischen Erfolg der Genossenschaft. Hinzu kommt die Möglichkeit, für die monatliche Einzahlung in die Wohnungsbaugenossenschaft unter gewissen Voraussetzungen staatliche Förderungen in Anspruch zu nehmen. Die beiden Wege zum finanziellen Zuschuss vom Staat führen über die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie.

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Aktuelles

Die Protectum eG zu aktuellen wohnungspolitischen Themen: Neue Verordnung zur Wohnungsbauprämie

Die Genossenschaft als Geschäftsmodell ist in Deutschland seit über hundert Jahren etabliert und genießt das Vertrauen der Menschen. Dieses Vertrauen fußt auf dem genossenschaftlichen Grundgedanken der gemeinsamen wirtschaftlichen Tätigkeit zum Nutzen der Mitglieder. Bei jeder Genossenschaft findet sich dieser Mitgliedernutzen in einem in der Satzung ausgewiesenen Förderzweck wieder. Im Fall einer Wohnungsbaugenossenschaft wie der Protectum eG besteht die Förderaufgabe in der Schaffung und Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum für die Mitglieder.

Neben diesem über die Verfolgung rein wirtschaftlicher Interessen hinausgehenden Unternehmensziel punkten Genossenschaften zudem mit ihrer finanziellen Solidität: Keine andere Rechtsform ist so selten von Insolvenzen betroffen. Um diese Sonderposition zu schützen, muss die Rechtsprechung jedoch laufend an die sich ändernde Finanz- und Unternehmenslandschaft angepasst werden, denn auch das Genossenschaftswesen ist vor unlauteren Geschäftemachern nicht völlig gefeit. Vor diesem Hintergrund weist die Protectum eG aus Großwallstadt auf eine neue Verordnung der Bundesregierung (Drucksache 193/20) hin, mit der die Definition von Wohnungsbaugenossenschaften vor dem Hintergrund der Förderung durch die Wohnungsbauprämie konkretisiert wird.

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