EU-weit agierenden Genossenschaften ihre Tätigkeit erleichtern und damit den europäischen Binnenmarkt, die internationale Zusammenarbeit und die europäische Idee fördern – das war der Grundgedanke hinter der Schaffung der Rechtsform Societas Cooperativa Europea, kurz SCE oder auch Europäische Genossenschaft genannt. Wie genau eine solche SCE aussieht, welche Vorteile sie gegenüber einer entsprechenden nationalen Rechtsform haben kann und wieso sie dennoch keine sinnvolle Alternative für die Protectum eG darstellt, das können Sie in diesem Beitrag lesen.
Vereinfachung und Flexibilität: Die Vorteile der SCE
Bevor die Möglichkeit der SCE geschaffen war, mussten sich Genossenschaften, die auf EU-Ebene agieren, je nach Land mit unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzen. Das führte selbstverständlich zu einem hohen bürokratischen und juristischen Aufwand, der mit jedem involvierten Staat weiter zunahm. Um dem entgegenzuwirken, vereinte die Rechtsform der Europäischen Genossenschaft viele Aspekte unterschiedlicher nationaler Gesetzgebungen. Dadurch wurde nicht nur ein vereinheitlichter juristischer Rahmen geschaffen (auch wenn noch immer an einigen Stellen auf die Gesetzgebung der einzelnen Länder verwiesen wird), es ergaben sich auch neue Perspektiven: Nach EU-Recht waren nun gegebenenfalls auch bestimmte Dinge zulässig, die nach nationalem Recht untersagt waren.
Ein Beispiel dafür ist die Möglichkeit, das Prinzip der demokratischen Struktur („eine Person, eine Stimme“) zu modifizieren. Dieses besagt, dass das Stimmgewicht der einzelnen Mitglieder nicht von der Höhe der eingebrachten Kapitalbeteiligung abhängig sein darf – unabhängig davon, wie viele Genossenschaftsanteile ein Mitglied gezeichnet hat, hat es in der Generalversammlung stets nur eine einzige Stimme. Zwar darf die Höhe der Kapitalbeteiligung auch in einer SCE keine Auswirkung auf das Stimmgewicht haben, andere Faktoren wie die eingebrachte Arbeitsleistung zum Wohl der Genossenschaft jedoch schon.
Auch in anderen Bereichen ist die SCE flexibler gestaltet. So muss eine Genossenschaft in Deutschland beispielsweise ab einer Größe von 20 Mitgliedern zwingend dem dualistischen Organisationsprinzip folgen, also aus Vorstand (Geschäftsführung), Aufsichtsrat (Überwachung) und Generalversammlung beziehungsweise Vertreterversammlung bestehen. Nach EU-Recht ist auch eine monistische Gestaltung aus Verwaltungsorgan (vereint Geschäftsführung und Überwachung) und General-/Vertreterversammlung möglich. Ebenso dürfen SCE einen proportionalen Anteil an sogenannten nicht-nutzenden Investoren zulassen, welche keine vollwertigen Mitglieder sind und entsprechend begrenztes Stimmrecht besitzen.
Die Gründung einer Europäischen Genossenschaft kann auf drei verschiedenen Wegen erfolgen, wobei in allen Fällen ein Grundkapital von 30.000 € aufgebracht werden muss. Für eine Neugründung werden mindestens fünf natürliche und/oder juristische Personen benötigt, die in mindestens zwei verschiedenen EU-Staaten ihren Wohn- beziehungsweise Geschäftssitz haben. Eine bereits bestehende nationale Genossenschaft kann in eine SCE umgewandelt werden, muss dafür jedoch seit mindestens zwei Jahren eine Niederlassung in einem anderen EU-Land besitzen. Und zuletzt können sich mehrere Genossenschaften aus mindestens zwei verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten zu einer einzigen EU-Genossenschaft zusammenschließen.
Warum die Protectum eG eine Genossenschaft nach deutschem Recht bleibt
Sie haben es sich beim Lesen des letzten Abschnitts sicherlich schon gedacht: Selbst wenn wir es wollten, könnten wir die Protectum eG gar nicht ohne weiteres zu einer SCE umwandeln. Denn all unsere Tätigkeiten und Immobilien sind auf Deutschland begrenzt, Das bedeutet auch, dass wir viele Vorteile der europäischen Rechtsform überhaupt nicht benötigen, weil sie sich eben auf eine Vereinfachung länderübergreifender Geschäfte beziehen. Gleichzeitig sollen Genossenschaften im deutschen Recht in naher Zukunft gestärkt (siehe unsere Beiträge hier und hier) und in manchen Bereichen an SCE angeglichen werden, etwa hinsichtlich einer Möglichkeit zum digitalen Mitgliedsbeitritt. Daher gilt für uns: Europäische Genossenschaften sind eine hervorragende Möglichkeit, EU-weit agierende Genossenschaften und die europäische Idee zu stärken – für die Protectum eG jedoch nicht relevant.