Wer in Deutschland ein Haus bauen möchte, benötigt vor dem Beginn der Arbeiten eine Genehmigung der örtlichen Baubehörde. Bevor diese erteilt wurde, darf mit der Ausführung nicht begonnen werden. Doch nicht nur für Neubauten besteht eine Genehmigungspflicht, auch bestimmte bauliche Veränderungen wie Erweiterungen, Um- oder Anbauten bedürfen oft einer Baugenehmigung. Für größere Baumaßnahmen können sich die detaillierte Bauplanung und die Erstellung eines Bauantrages jedoch durchaus aufwendig gestalten. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit des Projektes schon vor der Anfertigung und Einreichung eines Bauantrages von offizieller Seite rechtsverbindlich abklären zu lassen.
Genau dies leistet eine Bauvoranfrage. Besonders wenn die baurechtliche Seite unklar oder eine Ablehnung des Antrages aus anderen Gründen nicht auszuschließen ist, empfiehlt es sich, über eine Bauvoranfrage einen Bauvorbescheid einzuholen. So gewinnt der Bauherr wertvolle Planungssicherheit für das beabsichtigte Bauvorhaben und das bevorstehende Genehmigungsverfahren. Die Protectum eG erläutert die Vorgehensweise.