Die Protectum eG verfolgt derzeit mit Interesse einen Gesetzesentwurf zur Förderung genossenschaftlicher Unternehmensformen, der Ende Juni von der Bundesregierung vorgelegt wurde. Ziel ist es, Genossenschaften durch rechtliche Anpassungen zukunftsfähiger zu machen. Für eine Organisation wie die Genossenschaft aus Großwallstadt, die sich seit jeher für sicheres und bezahlbares Wohnen einsetzt, ist dies ein wichtiges Signal.
Warum Genossenschaften Unterstützung verdienen
Genossenschaften gelten seit langem als stabiles und solidarisches Modell gemeinschaftlicher Organisation. Sie entstehen durch den Zusammenschluss von Menschen mit einem gemeinsamen Ziel – beispielsweise dem Wunsch nach Wohnraum zu fairen und sozialverträglichen Konditionen. Bei Wohnungsbaugenossenschaften wie der Protectum eG wird deutlich, wie wirkungsvoll dieses Prinzip sein kann: Die Genossenschaft aus Großwallstadt schafft lebenswerten und bezahlbaren Wohnraum und bietet ihren Mitgliedern nicht nur Sicherheit, sondern auch Mitbestimmung. Gerade im derzeitigen angespannten Wohnungsmarktumfeld erweisen sich genossenschaftliche Modelle als besonders notwendig und tragen entscheidend zur sozialen Gerechtigkeit und Stabilität in Städten und Gemeinden bei.
Der Referentenentwurf
Angesichts der Bedeutung genossenschaftlicher Initiativen rückt nun erneut ein Gesetzesentwurf in den Fokus, der Verbesserungen für Genossenschaften bringen soll. Vor einigen Wochen wurde ein Vorschlag für ein „Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform“ veröffentlicht. Die Protectum eG hatte bereits im vergangenen Jahr auf einen namensgleichen Entwurf hingewiesen, den die vorherige Regierungskoalition vorgelegt hatte. Da das Verfahren damals nicht abgeschlossen wurde, versucht nun die aktuelle Bundesregierung die Reform erneut anzugehen – mit leicht überarbeiteten Inhalten, aber gleichbleibender Zielsetzung.
Absicht des Gesetzes ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen in zentralen Punkten zu modernisieren, um Gründungen zu erleichtern, Bürokratie abzubauen und die Wettbewerbsfähigkeit der Rechtsform zu verbessern.
Die vorgeschlagenen Änderungen lassen sich in vier Schwerpunkte gliedern:
- Gründungen erleichtern: Verfahren sollen vereinfacht und beschleunigt werden. Dazu zählen verkürzte Fristen im Genossenschaftsregister und standardisierte Gutachten für Prüfungsverbände.
- Digitalisierung fördern: Zahlreiche Abläufe sollen künftig stärker digital organisiert werden können. Ein wichtiger Punkt ist in diesem Zusammenhang die stärkere Akzeptanz der Textform statt der früher zwingend erforderlichen Schriftform. Zudem sollen beispielsweise digitale Gremiensitzungen erleichtert werden.
- Prüfungssystem verbessern: Die Arbeit der Prüfungsverbände soll klarer geregelt und vereinheitlicht werden, um eine höhere Qualität bei Prüfungen sicherzustellen.
- Rechtssicherheit schaffen: Bisher unklare Regelungen, etwa zur Beteiligung an erneuerbaren Energien oder zur Rolle investierender Mitglieder, sollen präzisiert werden.
Einschätzung aus Großwallstadt
Die Protectum eG befürwortet den erneuten Vorstoß aus Berlin, Genossenschaften in ihrer Arbeit zu unterstützen. Die Genossenschaft aus Großwallstadt sieht in dem Gesetzesentwurf eine Chance, das genossenschaftliche Prinzip noch wirksamer in die Zukunft zu führen. Denn mit zeitgemäßen rechtlichen Rahmenbedingungen kann das genossenschaftliche Modell für künftige Herausforderungen gestärkt werden.
