Heizen in Deutschland soll klimafreundlicher werden. Um der Wärmewende, einem Kernpunkt der Klimaziele der Ampelkoalition, näher zu kommen, hat der für den Klimaschutz zuständige Minister Robert Habeck das Gebäudeenergiegesetz einer grundlegenden Überholung unterzogen. Das Resultat hat nun den Bundestag passiert: Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes wurde am 8. September verabschiedet und tritt am 01.01.2024 in Kraft. Die Protectum eG erläutert die Kernpunkte des sogenannten Heizungsgesetzes und gibt eine erste Einschätzung.
Schlagwort: Wohnungsbaugenossenschaft
Mitte Juni wurde sie an dieser Stelle angekündigt: die Generalversammlung der Protectum eG, die am 30.06. am Sitz der Genossenschaft in Großwallstadt durchgeführt wurde. Mittlerweile liegt auch diese wichtige Veranstaltung des Genossenschaftsjahres hinter den Mitgliedern, sodass es Zeit ist, ein kleines Resümee zu ziehen.
Jede Genossenschaft ist dazu verpflichtet, ihre Tätigkeit in regelmäßigen Abständen einer sorgfältigen Überprüfung unterziehen zu lassen. So schreibt es das Genossenschaftsgesetz (GenG) vor, dem alle eingetragenen Genossenschaften in Deutschland unterliegen. Bei größeren Genossenschaften wie der Protectum eG muss diese Kontrolle durch einen unabhängigen Prüfungsverband jedes Jahr erfolgen, bei kleineren besteht spätestens in jedem zweiten Geschäftsjahr eine Prüfungspflicht. Aufgabe der genossenschaftlichen Pflichtprüfung ist es, neben den wirtschaftlichen Verhältnissen der Genossenschaft und der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung auch die korrekte Verfolgung des Förderzwecks auf den Prüfstand zu stellen.
Die diesjährige Prüfung, deren Beginn im Mai angekündigt wurde, hat mittlerweile ihr überaus zufriedenstellendes Ende gefunden: Die Protectum eG freut sich sehr, bekanntgeben zu können, dass der Prüfungsverband der Genossenschaft aus Großwallstadt erneut ein tadelloses Ergebnis bescheinigt hat.
Nachhaltigkeit ist eines der wichtigsten Themen unserer Zeit. Als bedeutende Akteure stehen vor allem große Unternehmen in besonderem Maße in der Verantwortung, das Thema Nachhaltigkeit in ihr Handeln einzubinden. Rechenschaft über diesen Aspekt ihrer Geschäftstätigkeit müssen einige von ihnen über die sogenannte Nachhaltigkeitsberichterstattung ablegen. Diese Offenlegungspflicht hat mit einer Neuregelung aus Brüssel einen entscheidenden Wandel erfahren. Die Protectum eG erläutert, wie diese Änderungen aussehen – und inwiefern sie nicht nur Auswirkungen auf betroffene Unternehmen haben.
Als Wohnungsbaugenossenschaft hat sich die Protectum eG ihren Mitgliedern gegenüber zu einigen Dingen verpflichtet. An der Spitze dieser Verpflichtungen steht zunächst einmal der genossenschaftliche Förderauftrag in Form der sicheren und sozial verantwortlichen Versorgung mit lebenswertem Wohnraum. Da bei einer Genossenschaft alle Mitglieder zu Mitinhabern des Unternehmens werden, sind ihnen Vorstand und Aufsichtsrat zudem zur Rechenschaft verpflichtet. Dieser Verantwortung kommt die Genossenschaft aus Großwallstadt jedes Jahr unter anderem mit ausführlichen Berichten nach, die Vorstand und Aufsichtsrat im Rahmen der Generalversammlung erstatten.
In Vorbereitung zu diesem Bericht bei der bevorstehenden Generalversammlung hat der Vorstand jetzt seinen Lagebericht zur Genossenschaft veröffentlicht. Dieser gibt den Mitgliedern einen aussagekräftigen Überblick über das abgelaufene Geschäftsjahr 2022. Für interessierte Leserinnen und Leser fasst die Protectum eG einige zentrale Informationen des diesjährigen Lageberichts zusammen.
Wer Mitglied einer Genossenschaft wie der Protectum eG wird, gewinnt damit auch das Recht, die Zukunft dieser Genossenschaft mitzubestimmen. Umgesetzt wird dieses Mitbestimmungsrecht primär durch die Teilnahme an einer Veranstaltung, die im Mittelpunkt der genossenschaftlichen Abläufe steht: der Generalversammlung. Dieses jedes Jahr stattfindende Event steht nunmehr bei der Wohnungsbaugenossenschaft wieder an: Am 30. Juni versammeln sich die Mitglieder entweder persönlich oder virtuell am Sitz der Genossenschaft in Großwallstadt.
Genossenschaften sind eine ganz besondere Art von Unternehmen, die sich von anderen vor allem in einem Punkt unterscheiden: Sie arbeiten, anders als der Großteil der Unternehmen, nicht rein gewinnorientiert. An erster Stelle steht für sie vielmehr das Geschäftsziel, das Beste für ihre Mitglieder zu erreichen. Dieser sogenannte Förderauftrag besteht darin, die Mitglieder durch den gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb wirtschaftlich, sozial oder kulturell besserzustellen. Darüber hinaus sind sie demokratisch und selbstorganisiert – so hat jedes Mitglied die Möglichkeit, mit seiner Stimme die Entwicklung der Genossenschaft mitzubestimmen. Um sicherzustellen, dass sie diese besonderen Ansprüche und Anforderungen erfüllen, werden Genossenschaften in regelmäßigen Abständen geprüft. So auch die Protectum eG – bei der Genossenschaft aus Großwallstadt ist die diesjährige Prüfung bereits in vollem Gange.
Wer in Deutschland ein Haus bauen möchte, benötigt vor dem Beginn der Arbeiten eine Genehmigung der örtlichen Baubehörde. Bevor diese erteilt wurde, darf mit der Ausführung nicht begonnen werden. Doch nicht nur für Neubauten besteht eine Genehmigungspflicht, auch bestimmte bauliche Veränderungen wie Erweiterungen, Um- oder Anbauten bedürfen oft einer Baugenehmigung. Für größere Baumaßnahmen können sich die detaillierte Bauplanung und die Erstellung eines Bauantrages jedoch durchaus aufwendig gestalten. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit des Projektes schon vor der Anfertigung und Einreichung eines Bauantrages von offizieller Seite rechtsverbindlich abklären zu lassen.
Genau dies leistet eine Bauvoranfrage. Besonders wenn die baurechtliche Seite unklar oder eine Ablehnung des Antrages aus anderen Gründen nicht auszuschließen ist, empfiehlt es sich, über eine Bauvoranfrage einen Bauvorbescheid einzuholen. So gewinnt der Bauherr wertvolle Planungssicherheit für das beabsichtigte Bauvorhaben und das bevorstehende Genehmigungsverfahren. Die Protectum eG erläutert die Vorgehensweise.
Im deutschen Baurecht wird zwischen verschiedenen Gebäudeklassen unterschieden. Diese spielen für zahlreiche Aspekte des Bauvorhabens eine wichtige Rolle – von der Gebäudeklasse hängt beispielsweise ab, wie detailliert ein Bauantrag ausgestaltet werden muss, welche Personen planungs- und ausführungsberechtigt sind und welche Anforderung an das spätere Gebäude gestellt werden. Grundsätzlich lässt sich sagen: Je höher die Gebäudeklasse (GK), desto strenger die Vorgaben bezüglich der benutzten Baustoffe und Bauteile und desto höher die Anforderungen an die Überwachung. So müssen bei Gebäuden der höchsten GK beispielsweise Prüfsachverständige für die Überprüfung des Brandschutznachweises eingeschaltet werden. Die Protectum eG erläutert die wichtigsten Grundlagen des deutschen Klassifizierungssystems.
Kaum jemandem dürften die Nachrichten bezüglich der grundlegenden Kehrtwende in der europäischen Zinspolitik über die letzten Monate entgangen sein. Im vergangenen Jahr reagierte die Europäische Zentralbank (EZB) auf die anhaltend hohe Inflation im Euroraum mit der ersten Zinserhöhung seit mehr als zehn Jahren. Seit Juli 2022 wurde der Leitzinssatz insgesamt sechsmal angehoben und liegt nunmehr bei 3,50 Prozent – und damit auf einem seit dem Jahr 2008 nicht mehr gesehenen Niveau. Während Sparerinnen und Sparer sich darüber freuen, für ihre Bankeinlagen endlich wieder Zinsen zu bekommen, hat die Geldpolitik der Währungshüter auch für Immobilienbesitzer und -käufer spürbare Folgen – und diese fallen deutlich weniger positiv aus. Die Protectum eG zeigt auf, wie sich die steigenden Zinsen auf die Baufinanzierung auswirken.