Die letzten beiden Beiträge auf diesem Blog waren ja einer ausführlichen Rückschau auf das Jahr 2024 gewidmet. Hier konnten Interessierte nachlesen, was sich im vergangenen Jahr im Immobilienbestand der Protectum eG getan hat und wie sich das Geschäftsjahr aus betriebswirtschaftlicher Sicht entwickelt hat. Über diesen Rückblick hinaus möchte die Genossenschaft aus Großwallstadt den Beginn des Jahres auch dazu nutzen, den Blick auf die kommenden Monate zu richten. In dieser Woche soll es daher um die Pläne und Ziele der Wohnungsbaugenossenschaft für das Jahr 2025 gehen.
Schlagwort: Wohnungsbaugenossenschaft
Auch in diesem Jahr steht der Jahresauftakt bei der Protectum eG ganz im Zeichen der Rückbesinnung auf das Erreichte der letzten zwölf Monate. Nachdem der in der vergangenen Woche veröffentlichte erste Teil des Jahresrückblicks den Bewegungen im Immobilienbestand gewidmet war, stehen in dieser Woche die betrieblichen Aspekte des vergangenen Geschäftsjahres im Fokus. Mit einem Überblick über zentrale Zahlen und Fakten wird die Entwicklung der Genossenschaft im Jahr 2024 beleuchtet, wodurch die Dynamik und die wirtschaftlichen Fortschritte sichtbar werden.
Nachdem das Jahr 2024 nunmehr für uns alle im Rückspiegel liegt, steht auf diesem Blog wieder eine liebgewordene Tradition an: der Blick zurück auf das jüngst abgelaufene Jahr. Denn die Jahreswende ist auch bei der Protectum eG eine gern genutzte Gelegenheit, sich die Erfolge und Entwicklungen der zurückliegenden zwölf Monate in Erinnerung zu rufen. Wie in jedem Jahr erfolgt der Rückblick in zwei Teilen – einem Bericht über die Objekte und Bauvorhaben sowie einem Beitrag über die wirtschaftliche Entwicklung der Genossenschaft aus Großwallstadt. In dieser Woche steht zunächst einmal das Thema Immobilien auf dem Programm.
Mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz, das am 26. September vom Bundestag beschlossen wurde und am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, öffnet sich ein neues Kapitel für Genossenschaften in Deutschland. Denn das Gesetz enthält wesentliche Punkte des Referentenentwurfs für das „Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform“, den die Protectum eG im September in zwei Blogbeiträgen vorgestellt hat (die sich hier und hier nachlesen lassen). Die Überarbeitungen am Genossenschaftsgesetz, die durch diese Entscheidung beschlossen wurden, ebnen den Weg für eine umfassende Digitalisierung von Genossenschaften. Ein Schritt, der auch für die Wohnungsbaugenossenschaft aus Großwallstadt von großer Bedeutung ist. Doch was bedeuten die Änderungen konkret? Ein Überblick.
Der brisante Wohnraummangel in Deutschland ist ein Problem, das auch innovative Lösungsansätze erforderlich macht. Einer dieser Ansätze besteht in der Wiedernutzbarmachung brachliegender Flächen und der Umnutzung ehemaliger Militär- oder Industriegelände. Das im städtebaulichen Kontext als Konversion bekannte Verfahren ist eine wichtige Möglichkeit, ungenutzte Gebiete wiederzubeleben und sie beispielsweise in dringend benötigten Wohnraum zu verwandeln. In diesem Blogbeitrag wirft die Protectum eG einen Blick auf die typischen Phasen einer derartigen Konversion und die Herausforderungen, die sich dabei ergeben.
Die Protectum eG spielt als Wohnungsbaugenossenschaft eine wichtige Rolle in der Immobilienbranche. In den letzten Jahren ist dort jedoch nicht alles reibungslos verlaufen, was auch auf diesem Blog bereits thematisiert wurde. Seit 2022 ist der Immobiliensektor mit erschwerten Rahmenbedingungen konfrontiert, die einem über zehnjährigen Aufschwung ein Ende setzten. Doch es gibt Anzeichen dafür, dass sich die Lage wieder verbessert – was sich kürzlich auch auf einer wichtigen Veranstaltung der Branche bemerkbar machte.
EU-weit agierenden Genossenschaften ihre Tätigkeit erleichtern und damit den europäischen Binnenmarkt, die internationale Zusammenarbeit und die europäische Idee fördern – das war der Grundgedanke hinter der Schaffung der Rechtsform Societas Cooperativa Europea, kurz SCE oder auch Europäische Genossenschaft genannt. Wie genau eine solche SCE aussieht, welche Vorteile sie gegenüber einer entsprechenden nationalen Rechtsform haben kann und wieso sie dennoch keine sinnvolle Alternative für die Protectum eG darstellt, das können Sie in diesem Beitrag lesen.
In einem kürzlich veröffentlichten Blogbeitrag ist die Protectum eG auf einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung von Genossenschaften eingegangen. Während im letzten Beitrag die Förderung der Digitalisierung im Vordergrund stand, widmet sich die Genossenschaft in diesem Artikel einem weiteren zentralen Aspekt des Entwurfs: den Vorschlägen, die den Prüfungsverbänden mehr Rechte verleihen würden. Diese geplanten Änderungen könnten einen nachhaltigen Positiveffekt auf die deutsche Genossenschaftslandschaft haben.
Genossenschaften spielen eine entscheidende Rolle in unserer Gesellschaft. Ihr Zweck besteht darin, die wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Interessen ihrer Mitglieder zu fördern. Sie basieren auf dem Prinzip der Selbsthilfe: Menschen mit ähnlich gelagerten Zielen schließen sich in einer Genossenschaft zusammen, um ihre Ressourcen für das Erreichen der gemeinsamen Pläne zu bündeln. Wohnungsbaugenossenschaften im Speziellen haben den Förderauftrag, ihren Mitgliedern bezahlbaren und lebenswerten Wohnraum zu bieten – eine Mission, die angesichts der heutigen Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt von zentraler Bedeutung ist.
Um den Stellenwert dieser Organisationen zu unterstreichen und ihre Arbeit zu fördern, hat die Ampelregierung in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, die „rechtlichen Rahmenbedingungen für gemeinwohlorientiertes Wirtschaften“ beispielsweise von Genossenschaften verbessern zu wollen. Ein unlängst veröffentlichter Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform“ zielt darauf ab, diese Absicht in die Praxis umzusetzen. Die Protectum eG möchte auf diesem Blog einige Kernpunkte dieses Entwurfs beleuchten. Heute geht es um die Möglichkeit eines digitalen Genossenschaftsbeitritts, wie sie im Entwurf angeregt wird.
In der modernen Stadtentwicklung spielen Bebauungspläne eine zentrale Rolle. Sie bilden die Grundlage der Stadt- und Raumplanung, indem sie festlegen, wie Grundstücke genutzt und bebaut werden dürfen. Doch was passiert, wenn ein Bauvorhaben nicht in das Raster eines bestehenden Bebauungsplans passt? Hier kommt der vorhabenbezogene Bebauungsplan ins Spiel – ein flexibles und maßgeschneidertes Instrument, das die Realisierung besonderer Projekte möglich macht. Die Protectum eG beleuchtet die Bedeutung und den Ablauf dieses speziellen Planungsprozesses.