Steigende Energiepreise und verschärfte Klimaziele verändern seit einigen Jahren die Rahmenbedingungen im Wohnungsmarkt. Eine zentrale Neuerung ist das seit dem 01.01.2023 geltende CO₂-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG). Es regelt, wie die durch den CO₂-Preis entstehenden Zusatzkosten beim Heizen zwischen Mietern und Vermietern verteilt werden.
Doch was bedeutet das konkret für Wohngebäude? Wer übernimmt welchen Anteil der CO₂-Kosten? Und wie wird das eigentlich berechnet? Als Wohnungsbaugenossenschaft im Rhein-Main-Gebiet beobachtet die Protectum eG diese Entwicklungen sehr genau, denn sie wirken sich direkt auf nachhaltige Wohnkonzepte und stabile Kostenstrukturen aus. In diesem Beitrag erklären wir die Hintergründe und die Systematik verständlich und praxisnah.
