Sozialwohnungen, sozialgebundener Wohnraum, preisgebundene Wohnungen, … Rund um den sozialen Wohnungsbau schwirren zahlreiche Begrifflichkeiten durch den Raum. Selten wird jedoch das dahinterstehende Konzept erklärt. Aus diesem Grund möchte die Protectum eG in dieser Woche den Sachverhalt etwas näher beleuchten.
Schlagwort: staatliche Förderung
Um die im Klimaschutzprogramm 2030 definierten Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen, hat die Bundesregierung im vergangenen Jahr die Fördermaßnahmen für den Ausbau erneuerbarer Energien und die Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebereich überarbeitet und neu strukturiert. Die aus dieser Aktualisierung hervorgegangene „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) wurde von der Protectum eG bereits kurz nach ihrem Inkrafttreten in einem mehrteiligen Blogbeitrag auf diesen Seiten vorgestellt.
Da die BEG laufend weiterentwickelt und angepasst wird, treten immer wieder auch grundlegende Änderungen auf. So auch vor einigen Wochen. Zwei diese Neuerungen erläutert die Genossenschaft aus Großwallstadt in dieser Woche ein wenig näher: den Wegfall der Zuschussförderung bei der Komplettsanierung von Bestandsgebäuden (hier werden nur noch zinsvergünstigte Darlehen und Tilgungszuschüsse vergeben) und die Streichung der Förderung für Neubauten nach KfW-Effizienzstandard 55.
Zum 1. Januar 2021 trat eine Gesetzesänderung in Kraft, die eines der ältesten Förderinstrumente der Bundesrepublik in moderne Zeiten beförderte: Mit der Novellierung des Wohnungsbauprämiengesetzes (WoPG) wurden die Einkommensgrenzen nach fast einem Vierteljahrhundert ohne nennenswerte Anpassungen an die heutigen Einkommensverhältnisse angeglichen. Seitdem gibt es deutlich mehr Geld vom Staat für deutlich mehr Menschen.
Das Thema Bauen und Wohnen hat für die Ampel-Regierung einen hohen Stellenwert. Dieser ist so hoch, dass der Themenbereich nunmehr wieder in einem eigenen Ministerium verantwortet wird. Übernommen wurde das Ressort von der SPD-Politikerin Klara Geywitz – und im neu geschaffenen Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen erwarten die frischgebackene Ministerin große Aufgaben. Denn der im Dezember unterzeichnete Koalitionsvertrag definiert ambitionierte Ziele für das im Aufbau befindliche Bundesbauministerium. In diesem Beitrag geht die Protectum eG auf einige Bereiche dessen ein, was sich die Ampel-Koalition rund um das Thema „Bauen“ auf die Agenda gesetzt hat.
Mitglieder der Protectum eG wissen es längst: Die Mitgliedschaft in der Wohnungsbaugenossenschaft aus Großwallstadt birgt zahlreiche Vorzüge, angefangen allein bei dem hochwertigen Wohnraum, der zu angemessenen Preisen gemietet oder gekauft werden kann. Darüber hinaus bringt die Mitgliedschaft jedem Einzelnen über die jährliche Dividendenausschüttung auch die Teilhabe am wirtschaftlichen Erfolg der Genossenschaft. Sehr praktisch und zudem finanziell lukrativ können sich auch die Einkaufsvorteile auswirken, die über diverse Kooperationspartner im Internetkaufhaus der Wohnungsbaugenossenschaft gewährt werden.
Und auch der Gesetzgeber beteiligt sich gegebenenfalls an dem vielfältigen Mix an Mitgliedervorteilen bei der Protectum eG: Bei Erfüllung der entsprechenden Förderbedingungen winken staatliche Zuschüsse nach dem Wohnungsbauprämiengesetz und dem Vermögensbildungsgesetz.
Mit einer dreiteiligen Blogreihe widmet sich die Protectum eG aktuell dem Thema KfW-Förderung von energieeffizientem Bauen und Sanieren. Dabei kam der Neuorganisation der Fördermaßnahmen unter dem Dach der am 1. Juli dieses Jahres gestarteten „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) besonderer Raum zu. Mit der Weiterentwicklung der energetischen Gebäudeförderung zielt die Bundesregierung darauf ab, Eigentümern und Bauherren noch stärkere Anreize für die Investition in Effizienztechnologien zu bieten. Nachdem die Genossenschaft aus Großwallstadt die Förderbank bereits grundlegend vorgestellt und den Antragstellungsprozess dargelegt hat, soll es im letzten Teil der Blogserie nunmehr um die konkreten Förderprodukte gehen.
Deutschland hat sich ambitionierte Klimaziele gesteckt: Um bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu werden, sind in so gut wie allen Lebensbereichen Anstrengungen gefordert. Aufgrund der besonders hohen Einsparungspotenziale bei den CO2-Emissionen spielt der Gebäudesektor bei der Erreichung dieses Ziels eine zentrale Rolle. Doch um die Energieeffizienz in den Wohn- und Nichtwohngebäuden des Landes zu steigern, braucht es Investitionen der Immobilieneigentümer – Investitionen, die bereits seit geraumer Zeit mit staatlichen Förderangeboten unterstützt werden. Mit einer Weiterentwicklung der Förderung effizienter Gebäude will die Bundesregierung energieeffizientes Bauen und Sanieren weiter ankurbeln – und hat zu diesem Zweck die Fördermaßnahmen unter einem Dach zusammengeführt. Die am 1. Juli dieses Jahres bei der KfW gestartete „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) bündelt die Vielzahl der bisherigen Förderprogramme für Neubau und Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden zu einem einheitlichen Konzept, wobei alle Fördermaßnahmen nunmehr wahlweise als Kreditförderung oder als direkter Investitionszuschuss erhältlich sind.
Die Protectum eG hat diese Neuorganisation zum Anlass genommen, die Details der KfW-Förderung in einer dreiteiligen Blogserie vorzustellen. Nach einer allgemeinen Einführung zur Förderbank behandelt die Genossenschaft aus Großwallstadt in dieser Woche den Antragstellungsprozess.
Die KfW ist ein öffentlich-rechtliches Kreditinstitut, das aus der 1948 gegründeten Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hervorgegangen ist. Die KfW Bankengruppe ist die drittgrößte Bank Deutschlands – den meisten dürfte sie jedoch insbesondere in ihrer Förderfunktion bekannt sein, denn die KfW ist die größte nationale Förderbank der Welt. Ihr zentraler Auftrag besteht in der Förderung und Finanzierung nachhaltiger Entwicklung, um zu einer dauerhaften Verbesserung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Wirtschafts- und Lebensbedingungen beizutragen. Diese Aufgabe erfüllt die Bank mit unterschiedlichsten Förder- und Finanzierungsleistungen, unter anderem in den Bereichen Existenzgründung, Bildungsförderung, Wohnungswirtschaft sowie Klimawandel und Umweltschutz.
Die wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Mitgliederförderung ist der gesetzlich festgelegte Zweck jeder eingetragenen Genossenschaft. Der explizite Förderauftrag wurde bereits im Jahr 1889 im deutschen Genossenschaftsgesetz festgeschrieben. Bei einer Wohnungsbaugenossenschaft wie der Protectum eG besteht das Förderziel in erster Linie darin, den Mitgliedern bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Doch neben den sozialverträglichen Mieten und Kaufpreisen, die in der Regel deutlich unter dem regionalen Marktniveau liegen, profitieren Mitglieder auch auf andere Art und Weise wirtschaftlich von ihrer Mitgliedschaft – so haben sie beispielsweise über die jährliche Dividende Teil am unternehmerischen Erfolg der Genossenschaft. Hinzu kommt die Möglichkeit, für die monatliche Einzahlung in die Wohnungsbaugenossenschaft unter gewissen Voraussetzungen staatliche Förderungen in Anspruch zu nehmen. Die beiden Wege zum finanziellen Zuschuss vom Staat führen über die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie.
Die Wohnungsbauprämie (WoP) ist eine lang etablierte deutsche Tradition. Bereits seit 1952 sollen mit der Prämie Schaffung oder Erwerb von Wohnraum staatlich gefördert werden. In den meisten Fällen fließt diese Finanzspritze vom Staat in einen Bausparvertrag. Was viele nicht wissen: Auch für die regelmäßigen Einzahlungen bei einer Wohnungsbaugenossenschaft wie der Protectum eG können prämienberechtige Mitglieder dieses attraktive Fördermittel beantragen. Und nicht nur das: Durch eine Änderung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes haben ab 2021 deutlich mehr Mitglieder Anspruch auf deutlich mehr staatliche Gelder.