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Sozialgebundener Wohnraum – was ist das? Die Protectum eG erläutert Konzept und Hintergründe

Die Wohnungsnot in Deutschland ist auch auf diesem Blog immer wieder ein Thema, schließlich zählt der Mangel an bezahlbarem Wohnraum zu den größten sozialen Problemen unserer Zeit. Als Wohnungsbaugenossenschaft hat sich die Protectum eG das Ziel gesetzt, der Wohnraumknappheit mit ihren eigenen Mitteln entgegenzuwirken, indem sie ihre Mitglieder mit Wohnungen zu erschwinglichen Preisen versorgt. Doch einzelne Akteure wie die Genossenschaft aus Großwallstadt können diese wichtige Herausforderung selbstverständlich nicht allein bewältigen, weshalb auch die Politik gefragt ist. Die derzeitige Regierung hat sich vor diesem Hintergrund ein ambitioniertes wohnungspolitisches Ziel gesteckt: die Schaffung von 400.000 neuen Wohnungen im Jahr, davon ein Viertel sozial geförderte. Erreicht wurden diese Zahlen weder 2022 noch 2023, von den 100.000 angepeilten Sozialwohnungen wurden im vergangenen Jahr laut dem Bündnis „Soziales Wohnen“ lediglich rund 30.000 fertiggestellt.

Dem Zusammenschluss aus Mieterbund, Baugewerkschaft sowie Sozial- und Branchenverbänden zufolge klafft die Schere zwischen Bedarf und Angebot beim sozialen Wohnungsbau besonders breit auseinander: Eine von dem Bündnis in Auftrag gegebene Studie des Pestel-Instituts hat das Fehlen von mehr als 910.000 Sozialwohnungen in Deutschland aufgedeckt.

Die Hintergründe des sozialen Wohnungsbaus und die wichtige Funktion, die Sozialwohnungen in Deutschland erfüllen, stellt die Protectum eG im aktuellen Blogbeitrag noch einmal vor.

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KfW-Förderprogramme – aktueller Stand präsentiert von der Protectum eG

Im März 2023 startete die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) das vielversprechende Förderprogramm für den klimafreundlichen Neubau (KFN). Trotz einer Erhöhung des Fördertopfes um zwei Milliarden Euro im Juni desselben Jahres kam es Mitte Dezember 2023 zu einem vorübergehenden Stopp der Antragsstellung. Grund dafür war eine Ausschöpfung der Fördergelder.

Die Bauwirtschaft reagierte mit Kritik, doch nach langen Verzögerungen gibt es nun eine erfreuliche Nachricht: Das KfW-Förderprogramm wird wieder geöffnet. Auf der Website können ab jetzt nicht nur neue Anträge für die Programme „Klimafreundlicher Neubau“ gestellt werden, sondern auch für „Genossenschaftliches Wohnen“ und „Altersgerechter Umbau“. Die Protectum eG liefert Ihnen weitere Einzelheiten zum aktuellen Stand der KfW-Förderprogramme.

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Arbeitnehmersparzulage: Die Protectum eG erläutert wichtige Änderung

Die Förderung der Mitglieder ist bei Genossenschaften wie der Protectum eG ein zentrales Thema. Dies betrifft zum einen ihren eigenen, gesetzlich vorgeschriebenen Förderauftrag, der Genossenschaften zu Unternehmen ganz besonderer Art macht. Denn das deutsche Genossenschaftsgesetz verpflichtet jede eingetragene Genossenschaft dazu, ihre Mitglieder in wirtschaftlicher, sozialer oder kultureller Hinsicht zu fördern. Die Wohnungsbaugenossenschaft aus Großwallstadt kommt dieser Verpflichtung nach, indem sie ihren Mitgliedern lebenswerten Wohnraum zu bezahlbaren Preisen zur Verfügung stellt.

Über diese „interne“ Unterstützung hinaus ergibt sich jedoch auch eine weitere Fördermöglichkeit von außerhalb der Genossenschaft. Denn unter bestimmten Bedingungen gibt es auf die monatlichen Einzahlungen bei einer Wohnungsbaugenossenschaft einen Zuschuss vom Staat. Diese staatliche Förderung für Genossenschaftsmitglieder erfolgt unter anderem über die Arbeitnehmersparzulage. Und hier haben sich mit dem Jahreswechsel die Einkommensgrenzen geändert. Die Protectum eG erklärt, was das bedeutet.

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Die Protectum eG zum Thema sozialgebundener Wohnraum

Sozialwohnungen, sozialgebundener Wohnraum, preisgebundene Wohnungen, … Rund um den sozialen Wohnungsbau schwirren zahlreiche Begrifflichkeiten durch den Raum. Selten wird jedoch das dahinterstehende Konzept erklärt. Aus diesem Grund möchte die Protectum eG in dieser Woche den Sachverhalt etwas näher beleuchten.

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Die Protectum eG kommentiert Neuerungen bei der KfW-Förderung

Um die im Klimaschutzprogramm 2030 definierten Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen, hat die Bundesregierung im vergangenen Jahr die Fördermaßnahmen für den Ausbau erneuerbarer Energien und die Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebereich überarbeitet und neu strukturiert. Die aus dieser Aktualisierung hervorgegangene „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) wurde von der Protectum eG bereits kurz nach ihrem Inkrafttreten in einem mehrteiligen Blogbeitrag auf diesen Seiten vorgestellt.

Da die BEG laufend weiterentwickelt und angepasst wird, treten immer wieder auch grundlegende Änderungen auf. So auch vor einigen Wochen. Zwei diese Neuerungen erläutert die Genossenschaft aus Großwallstadt in dieser Woche ein wenig näher: den Wegfall der Zuschussförderung bei der Komplettsanierung von Bestandsgebäuden (hier werden nur noch zinsvergünstigte Darlehen und Tilgungszuschüsse vergeben) und die Streichung der Förderung für Neubauten nach KfW-Effizienzstandard 55.

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Wohnungsbaugenossenschaft

Die 2021 erneuerte Wohnungsbauprämie bedeutet auch für Mitglieder der Protectum eG deutliche Verbesserungen

Zum 1. Januar 2021 trat eine Gesetzesänderung in Kraft, die eines der ältesten Förderinstrumente der Bundesrepublik in moderne Zeiten beförderte: Mit der Novellierung des Wohnungsbauprämiengesetzes (WoPG) wurden die Einkommensgrenzen nach fast einem Vierteljahrhundert ohne nennenswerte Anpassungen an die heutigen Einkommensverhältnisse angeglichen. Seitdem gibt es deutlich mehr Geld vom Staat für deutlich mehr Menschen.

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Protectum eG: Was sich die Ampel-Koalition in der Bau- und Wohnungspolitik vorgenommen hat

Das Thema Bauen und Wohnen hat für die Ampel-Regierung einen hohen Stellenwert. Dieser ist so hoch, dass der Themenbereich nunmehr wieder in einem eigenen Ministerium verantwortet wird. Übernommen wurde das Ressort von der SPD-Politikerin Klara Geywitz – und im neu geschaffenen Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen erwarten die frischgebackene Ministerin große Aufgaben. Denn der im Dezember unterzeichnete Koalitionsvertrag definiert ambitionierte Ziele für das im Aufbau befindliche Bundesbauministerium. In diesem Beitrag geht die Protectum eG auf einige Bereiche dessen ein, was sich die Ampel-Koalition rund um das Thema „Bauen“ auf die Agenda gesetzt hat.

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Wohnungsbaugenossenschaft

Mit staatlichen Fördergeldern die Einzahlungen bei der Protectum eG aufstocken

Mitglieder der Protectum eG wissen es längst: Die Mitgliedschaft in der Wohnungsbaugenossenschaft aus Großwallstadt birgt zahlreiche Vorzüge, angefangen allein bei dem hochwertigen Wohnraum, der zu angemessenen Preisen gemietet oder gekauft werden kann. Darüber hinaus bringt die Mitgliedschaft jedem Einzelnen über die jährliche Dividendenausschüttung auch die Teilhabe am wirtschaftlichen Erfolg der Genossenschaft. Sehr praktisch und zudem finanziell lukrativ können sich auch die Einkaufsvorteile auswirken, die über diverse Kooperationspartner im Internetkaufhaus der Wohnungsbaugenossenschaft gewährt werden.

Und auch der Gesetzgeber beteiligt sich gegebenenfalls an dem vielfältigen Mix an Mitgliedervorteilen bei der Protectum eG: Bei Erfüllung der entsprechenden Förderbedingungen winken staatliche Zuschüsse nach dem Wohnungsbauprämiengesetz und dem Vermögensbildungsgesetz.

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Blogreihe der Protectum eG zur KfW-Förderung – Teil 3: Förderprodukte

Mit einer dreiteiligen Blogreihe widmet sich die Protectum eG aktuell dem Thema KfW-Förderung von energieeffizientem Bauen und Sanieren. Dabei kam der Neuorganisation der Fördermaßnahmen unter dem Dach der am 1. Juli dieses Jahres gestarteten „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) besonderer Raum zu. Mit der Weiterentwicklung der energetischen Gebäudeförderung zielt die Bundesregierung darauf ab, Eigentümern und Bauherren noch stärkere Anreize für die Investition in Effizienztechnologien zu bieten. Nachdem die Genossenschaft aus Großwallstadt die Förderbank bereits grundlegend vorgestellt und den Antragstellungsprozess dargelegt hat, soll es im letzten Teil der Blogserie nunmehr um die konkreten Förderprodukte gehen.

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Blogreihe der Protectum eG zur KfW Förderung – Teil 2: Antragstellung

Deutschland hat sich ambitionierte Klimaziele gesteckt: Um bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu werden, sind in so gut wie allen Lebensbereichen Anstrengungen gefordert. Aufgrund der besonders hohen Einsparungspotenziale bei den CO2-Emissionen spielt der Gebäudesektor bei der Erreichung dieses Ziels eine zentrale Rolle. Doch um die Energieeffizienz in den Wohn- und Nichtwohngebäuden des Landes zu steigern, braucht es Investitionen der Immobilieneigentümer – Investitionen, die bereits seit geraumer Zeit mit staatlichen Förderangeboten unterstützt werden. Mit einer Weiterentwicklung der Förderung effizienter Gebäude will die Bundesregierung energieeffizientes Bauen und Sanieren weiter ankurbeln – und hat zu diesem Zweck die Fördermaßnahmen unter einem Dach zusammengeführt. Die am 1. Juli dieses Jahres bei der KfW gestartete „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) bündelt die Vielzahl der bisherigen Förderprogramme für Neubau und Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden zu einem einheitlichen Konzept, wobei alle Fördermaßnahmen nunmehr wahlweise als Kreditförderung oder als direkter Investitionszuschuss erhältlich sind.

Die Protectum eG hat diese Neuorganisation zum Anlass genommen, die Details der KfW-Förderung in einer dreiteiligen Blogserie vorzustellen. Nach einer allgemeinen Einführung zur Förderbank behandelt die Genossenschaft aus Großwallstadt in dieser Woche den Antragstellungsprozess.

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