Genossenschaften haben die zentrale Aufgabe, durch ihre Tätigkeit die wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Belange ihrer Mitglieder zu fördern. Bei Wohnungsbaugenossenschaften wie der Protectum eG geschieht dies in erster Linie durch die Bereitstellung von bezahlbarem und lebenswertem Wohnraum. Doch neben attraktivem Wohnraum zu günstigen Miet- und Kaufkonditionen profitieren Mitglieder zusätzlich von staatlichen Zuschüssen in Form der Arbeitnehmersparzulage und der Wohnungsbauprämie. Beide Förderinstrumente wurden in den letzten Jahren verbessert, um einer größeren Anzahl von Berechtigten finanzielle Vorteile zu ermöglichen. Die Änderungen bei der Arbeitnehmersparzulage wurden auf diesem Blog bereits in der vergangenen Woche behandelt. Im aktuellen Beitrag soll es um die Novellierung der Wohnungsbauprämie vor einigen Jahren gehen, die für die Mitglieder der Genossenschaft aus Großwallstadt ebenfalls klare Vorteile nach sich gezogen hat.
Schlagwort: staatliche Förderung
In der vergangenen Woche ging es auf diesem Blog um ein neues Angebot der Protectum eG: Mit neu wählbaren monatlichen Einzahlungssummen möchte die Genossenschaft die vermögenswirksamen Leistungen für ihre Mitglieder noch leichter und flexibler gestalten. Eine besonders attraktive Komponente der vermögenswirksamen Leistungen besteht ja in der Möglichkeit, die eigenen Einzahlungen mithilfe von staatlichen Fördergeldern aufzustocken. Zu den Fördermitteln, die speziell für vermögenswirksame Leistungen gewährt werden, zählt die Arbeitnehmersparzulage. Und bei diesem Förderprogramm hat es im vergangenen Jahr eine Änderung gegeben, auf welche die Protectum eG in dieser Woche noch einmal hinweisen möchte, da sich durch diese der Kreis der Anspruchsberechtigten deutlich vergrößert hat. Es geht um die Einkommensgrenzen.
Die Protectum eG ist stets bemüht, die Mitgliedschaft in ihrer Genossenschaft so bequem und nutzbringend wie möglich zu gestalten. Im Zuge dieses kontinuierlichen Anpassungsprozesses hat die Genossenschaft aus Großwallstadt nunmehr neue Möglichkeiten bezüglich der Einzahlung von vermögenswirksamen Leistungen für ihre Mitglieder entwickelt. Hintergrund dieser Initiative ist ein weit verbreitetes Missverständnis: Viele Deutsche gehen davon aus, dass maximal 40 Euro pro Monat oder 480 Euro pro Jahr in einen VL-Vertrag eingezahlt werden können. Diese Annahme beruht auf veralteten Regelungen, die längst überholt sind. Die Genossenschaft klärt auf und bietet zugleich moderne Lösungen.
Der Klimaschutz steht heutzutage in nahezu allen Lebensbereichen im Fokus, doch beim Thema Wohnen ist er von besonderer Bedeutung. Denn Wohngebäude machen nicht nur einen erheblichen Teil der Treibhausgasemissionen aus, hier finden sich auch große Einsparpotenziale. Doch wer den Klimaschutz beim Kauf oder Bau einer Immobilie berücksichtigen möchte, steht oft vor einer finanziellen Herausforderung, denn nachhaltig erstellte Gebäude sind häufig deutlich teurer. Um klimafreundliches Wohnen auch für durchschnittliche Einkommen zugänglich zu machen, gibt es mit dem Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ (KNN) ein neues Angebot. Mit staatlichen Fördergeldern sollen klimagerechte Neubauprojekte im niedrigeren Preissektor unterstützt werden, um so den Weg zu mehr nachhaltigem und kostengünstigem Wohnraum zu ebnen. Die Protectum eG erläutert die wichtigsten Eckpunkte des KNN-Konzepts.
Wohnungsbaugenossenschaften bieten eine großartige Möglichkeit, bezahlbaren Wohnraum zu finden und Teil einer Gemeinschaft zu werden. Doch die anfänglichen Kosten können beim Beitritt zu einer Genossenschaft eine Hürde darstellen, da man Genossenschaftsanteile erwerben muss. Die gute Nachricht ist, dass die KfW – die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau – ein Förderprogramm anbietet, das die Mitgliedschaft bei einer Wohnungsbaugenossenschaft unterstützt. Das bedeutet, dass die finanzielle Belastung beim Einstieg in eine Genossenschaft deutlich reduziert werden kann. Somit wird mehr Menschen die Tür zu sicherem und bezahlbarem Wohnraum geöffnet. Die Protectum eG hat die Details dieser Förderung für Sie zusammengefasst, damit Sie genau wissen, wie Sie davon profitieren können.
Das Solarpaket I: Was lange währt …
Der Prozess hat sich lange hingezogen – aber am 26. April 2024 hat der Bundestag nach intensiven Diskussionen das Solarpaket I verabschiedet. Doch welche Änderungen bringt dieses Gesetz mit sich? Wer ist davon betroffen und wie können Sie davon profitieren? Wir von der Protectum eG stellen Ihnen in diesem Blogbeitrag die wichtigsten Inhalte des Maßnahmenpakets vor und erläutern die Auswirkungen.
Jedes Jahr im Juli erfahren Genossenschaften eine besondere Würdigung: Der erste Samstag des Monats ist für den „Internationalen Tag der Genossenschaften“ reserviert. Immerhin gibt es weltweit rund eine Million Genossenschaften mit einer Milliarde Mitgliedern. Darüber hinaus finden mehr als 250 Millionen Beschäftigte eine Arbeit in einer Kooperative. Der internationalen Genossenschaftstag trägt dem wichtigen gesellschaftlichen Beitrag dieser starken weltweiten Bewegung Rechnung.
Der „Internationale Tag der Genossenschaften“ findet in diesem Jahr zum 102. Mal statt. Anlässlich dieser offiziellen Anerkennung der genossenschaftlichen Leistungen möchte auch die Protectum eG den Genossenschaftsgedanken und die ganz konkreten Vorteile für Mitglieder noch einmal zusammenfassen.
Die Wohnungsnot in Deutschland ist auch auf diesem Blog immer wieder ein Thema, schließlich zählt der Mangel an bezahlbarem Wohnraum zu den größten sozialen Problemen unserer Zeit. Als Wohnungsbaugenossenschaft hat sich die Protectum eG das Ziel gesetzt, der Wohnraumknappheit mit ihren eigenen Mitteln entgegenzuwirken, indem sie ihre Mitglieder mit Wohnungen zu erschwinglichen Preisen versorgt. Doch einzelne Akteure wie die Genossenschaft aus Großwallstadt können diese wichtige Herausforderung selbstverständlich nicht allein bewältigen, weshalb auch die Politik gefragt ist. Die derzeitige Regierung hat sich vor diesem Hintergrund ein ambitioniertes wohnungspolitisches Ziel gesteckt: die Schaffung von 400.000 neuen Wohnungen im Jahr, davon ein Viertel sozial geförderte. Erreicht wurden diese Zahlen weder 2022 noch 2023, von den 100.000 angepeilten Sozialwohnungen wurden im vergangenen Jahr laut dem Bündnis „Soziales Wohnen“ lediglich rund 30.000 fertiggestellt.
Dem Zusammenschluss aus Mieterbund, Baugewerkschaft sowie Sozial- und Branchenverbänden zufolge klafft die Schere zwischen Bedarf und Angebot beim sozialen Wohnungsbau besonders breit auseinander: Eine von dem Bündnis in Auftrag gegebene Studie des Pestel-Instituts hat das Fehlen von mehr als 910.000 Sozialwohnungen in Deutschland aufgedeckt.
Die Hintergründe des sozialen Wohnungsbaus und die wichtige Funktion, die Sozialwohnungen in Deutschland erfüllen, stellt die Protectum eG im aktuellen Blogbeitrag noch einmal vor.
Im März 2023 startete die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) das vielversprechende Förderprogramm für den klimafreundlichen Neubau (KFN). Trotz einer Erhöhung des Fördertopfes um zwei Milliarden Euro im Juni desselben Jahres kam es Mitte Dezember 2023 zu einem vorübergehenden Stopp der Antragsstellung. Grund dafür war eine Ausschöpfung der Fördergelder.
Die Bauwirtschaft reagierte mit Kritik, doch nach langen Verzögerungen gibt es nun eine erfreuliche Nachricht: Das KfW-Förderprogramm wird wieder geöffnet. Auf der Website können ab jetzt nicht nur neue Anträge für die Programme „Klimafreundlicher Neubau“ gestellt werden, sondern auch für „Genossenschaftliches Wohnen“ und „Altersgerechter Umbau“. Die Protectum eG liefert Ihnen weitere Einzelheiten zum aktuellen Stand der KfW-Förderprogramme.
Die Förderung der Mitglieder ist bei Genossenschaften wie der Protectum eG ein zentrales Thema. Dies betrifft zum einen ihren eigenen, gesetzlich vorgeschriebenen Förderauftrag, der Genossenschaften zu Unternehmen ganz besonderer Art macht. Denn das deutsche Genossenschaftsgesetz verpflichtet jede eingetragene Genossenschaft dazu, ihre Mitglieder in wirtschaftlicher, sozialer oder kultureller Hinsicht zu fördern. Die Wohnungsbaugenossenschaft aus Großwallstadt kommt dieser Verpflichtung nach, indem sie ihren Mitgliedern lebenswerten Wohnraum zu bezahlbaren Preisen zur Verfügung stellt.
Über diese „interne“ Unterstützung hinaus ergibt sich jedoch auch eine weitere Fördermöglichkeit von außerhalb der Genossenschaft. Denn unter bestimmten Bedingungen gibt es auf die monatlichen Einzahlungen bei einer Wohnungsbaugenossenschaft einen Zuschuss vom Staat. Diese staatliche Förderung für Genossenschaftsmitglieder erfolgt unter anderem über die Arbeitnehmersparzulage. Und hier haben sich mit dem Jahreswechsel die Einkommensgrenzen geändert. Die Protectum eG erklärt, was das bedeutet.