Einmal im Jahr rückt ein Unternehmensmodell in den Mittelpunkt, das in Deutschland seit weit über anderthalb Jahrhunderten Bestand hat und dennoch (viel zu) selten im Rampenlicht steht: die Genossenschaft. Traditionell markiert der erste Samstag im Juli den Internationalen Tag der Genossenschaften, der 2026 somit am 4. Juli begangen wurde. Die Protectum eG nutzt auch in diesem Jahr die Gelegenheit, das genossenschaftliche Modell und ihre eigene Rolle darin noch einmal etwas näher zu betrachten.
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Rücklagen zu bilden und finanziell vorzusorgen ist ein wichtiges Ziel, das auch Arbeitnehmer in der Regel gerne verfolgen würden. Vor allem bei einem niedrigen und mittleren Einkommen stellt es jedoch oft eine Herausforderung dar, regelmäßig Geld beiseitezulegen. Genau hier setzen die vermögenswirksamen Leistungen (VL) an: Sie sollen es Arbeitnehmern ermöglichen, mit Unterstützung des Arbeitgebers Guthaben aufzubauen, indem monatliche Beträge direkt in entsprechende vermögensbildende Unternehmen fließen.
Damit insbesondere Beschäftigte mit niedrigerem oder mittlerem Einkommen von den vermögenswirksamen Leistungen profitieren, unterstützt der Staat sie mit der sogenannten Arbeitnehmersparzulage. Erfüllen Arbeitnehmer bestimmte Voraussetzungen, wird der staatliche Zuschuss zusätzlich zu den eigenen oder arbeitgeberfinanzierten VL-Beiträgen gewährt – und auch Einzahlungen bei Wohnungsbaugenossenschaften wie der Protectum eG fallen unter diese Förderung.
Genossenschaften handeln auf Basis des deutschen Genossenschaftsrechts: Das Genossenschaftsgesetz (GenG) bildet den rechtlichen Rahmen für ihre Organisation und Arbeitsweise. Im Juni dieses Jahres hat das Bundesjustizministerium einen Vorschlag für ein „Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform“ veröffentlicht, das einige wichtige Anpassungen am bisherigen GenG beinhaltet. Die Protectum eG hat dazu bereits in zwei Artikeln ihre Perspektive dargelegt, sowohl ihr grundsätzliches Einverständnis als auch ihre Kritikpunkte.
Nach dem Bekanntwerden der Änderungspläne meldeten sich zahlreiche Verbände, Vereine und Genossenschaften mit eigenen Einschätzungen zu Wort. Im Folgenden bietet die Protectum eG einen kompakten Überblick über die Reaktionen und die zentralen Argumente und Anliegen der verschiedenen Akteure.
Mit dem geplanten Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform möchte die Bundesregierung ein klares Zeichen zugunsten der deutschen Genossenschaftslandschaft setzen. Wie im letzten Blogbeitrag dargelegt, wird die übergroße Mehrheit der Änderungen von der Protectum eG ausdrücklich gutgeheißen. Doch in einem zentralen Punkt äußert die Genossenschaft aus Großwallstadt Bedenken. Es geht um die geplante Neufassung von § 15b Absatz 2 des Genossenschaftsgesetzes (GenG), die aus ihrer Sicht weitreichende und durchaus ungewollte Konsequenzen für bewährte und seriöse Beteiligungspraktiken haben könnte.
Die Protectum eG verfolgt derzeit mit Interesse einen Gesetzesentwurf zur Förderung genossenschaftlicher Unternehmensformen, der Ende Juni von der Bundesregierung vorgelegt wurde. Ziel ist es, Genossenschaften durch rechtliche Anpassungen zukunftsfähiger zu machen. Für eine Organisation wie die Genossenschaft aus Großwallstadt, die sich seit jeher für sicheres und bezahlbares Wohnen einsetzt, ist dies ein wichtiges Signal.
Am ersten Samstag im Juli wird weltweit der Internationale Tag der Genossenschaften gefeiert. Der Tag rückt das Prinzip des Miteinanders in den Mittelpunkt, denn Genossenschaften sind mehr als nur eine wirtschaftliche Organisationsform: Sie sind Ausdruck gelebter Solidarität, demokratischer Mitbestimmung und nachhaltiger Verantwortung – Werte, die in einer zunehmend individualisierten Welt wichtiger denn je sind. Das Ziel ist nicht die Maximierung des Gewinns für wenige, sondern ein nachhaltiger Nutzen für alle Beteiligten.
In diesem Jahr steht der Aktionstag am 5. Juli unter dem Motto „Genossenschaften: Treiber für inklusive und nachhaltige Lösungen für eine bessere Welt“. Die Protectum eG nutzt diesen Anlass, um aufzuzeigen, wie ihr ganz konkreter Beitrag aussieht.
Die Protectum eG ist stets bemüht, die Mitgliedschaft in ihrer Genossenschaft so bequem und nutzbringend wie möglich zu gestalten. Im Zuge dieses kontinuierlichen Anpassungsprozesses hat die Genossenschaft aus Großwallstadt nunmehr neue Möglichkeiten bezüglich der Einzahlung von vermögenswirksamen Leistungen für ihre Mitglieder entwickelt. Hintergrund dieser Initiative ist ein weit verbreitetes Missverständnis: Viele Deutsche gehen davon aus, dass maximal 40 Euro pro Monat oder 480 Euro pro Jahr in einen VL-Vertrag eingezahlt werden können. Diese Annahme beruht auf veralteten Regelungen, die längst überholt sind. Die Genossenschaft klärt auf und bietet zugleich moderne Lösungen.
Mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz, das am 26. September vom Bundestag beschlossen wurde und am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, öffnet sich ein neues Kapitel für Genossenschaften in Deutschland. Denn das Gesetz enthält wesentliche Punkte des Referentenentwurfs für das „Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform“, den die Protectum eG im September in zwei Blogbeiträgen vorgestellt hat (die sich hier und hier nachlesen lassen). Die Überarbeitungen am Genossenschaftsgesetz, die durch diese Entscheidung beschlossen wurden, ebnen den Weg für eine umfassende Digitalisierung von Genossenschaften. Ein Schritt, der auch für die Wohnungsbaugenossenschaft aus Großwallstadt von großer Bedeutung ist. Doch was bedeuten die Änderungen konkret? Ein Überblick.
In einem kürzlich veröffentlichten Blogbeitrag ist die Protectum eG auf einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung von Genossenschaften eingegangen. Während im letzten Beitrag die Förderung der Digitalisierung im Vordergrund stand, widmet sich die Genossenschaft in diesem Artikel einem weiteren zentralen Aspekt des Entwurfs: den Vorschlägen, die den Prüfungsverbänden mehr Rechte verleihen würden. Diese geplanten Änderungen könnten einen nachhaltigen Positiveffekt auf die deutsche Genossenschaftslandschaft haben.
Genossenschaften spielen eine entscheidende Rolle in unserer Gesellschaft. Ihr Zweck besteht darin, die wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Interessen ihrer Mitglieder zu fördern. Sie basieren auf dem Prinzip der Selbsthilfe: Menschen mit ähnlich gelagerten Zielen schließen sich in einer Genossenschaft zusammen, um ihre Ressourcen für das Erreichen der gemeinsamen Pläne zu bündeln. Wohnungsbaugenossenschaften im Speziellen haben den Förderauftrag, ihren Mitgliedern bezahlbaren und lebenswerten Wohnraum zu bieten – eine Mission, die angesichts der heutigen Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt von zentraler Bedeutung ist.
Um den Stellenwert dieser Organisationen zu unterstreichen und ihre Arbeit zu fördern, hat die Ampelregierung in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, die „rechtlichen Rahmenbedingungen für gemeinwohlorientiertes Wirtschaften“ beispielsweise von Genossenschaften verbessern zu wollen. Ein unlängst veröffentlichter Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform“ zielt darauf ab, diese Absicht in die Praxis umzusetzen. Die Protectum eG möchte auf diesem Blog einige Kernpunkte dieses Entwurfs beleuchten. Heute geht es um die Möglichkeit eines digitalen Genossenschaftsbeitritts, wie sie im Entwurf angeregt wird.
