Bei einer Wohnungsbaugenossenschaft wie der Protectum eG stehen einige Termine mit absoluter Regelmäßigkeit auf der Tagesordnung. Neben der zentralen Veranstaltung des Genossenschaftsjahres, der Generalversammlung, gehört hierzu auch die genossenschaftliche Pflichtprüfung. Obwohl der Name eine eher leidige Formalie vermuten lässt, ist die jährliche Prüfung alles andere als ein notwendiges Übel: Die regelmäßige Kontrolle durch den Prüfungsverband stellt einen wichtigen Grundpfeiler für die Einhaltung zentraler Prinzipien des Genossenschaftswesens dar. Genau diese Prüfung ist in diesen Wochen bei der Genossenschaft aus Großwallstadt angelaufen.
Schlagwort: Seriosität
Genossenschaften handeln auf Basis des deutschen Genossenschaftsrechts: Das Genossenschaftsgesetz (GenG) bildet den rechtlichen Rahmen für ihre Organisation und Arbeitsweise. Im Juni dieses Jahres hat das Bundesjustizministerium einen Vorschlag für ein „Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform“ veröffentlicht, das einige wichtige Anpassungen am bisherigen GenG beinhaltet. Die Protectum eG hat dazu bereits in zwei Artikeln ihre Perspektive dargelegt, sowohl ihr grundsätzliches Einverständnis als auch ihre Kritikpunkte.
Nach dem Bekanntwerden der Änderungspläne meldeten sich zahlreiche Verbände, Vereine und Genossenschaften mit eigenen Einschätzungen zu Wort. Im Folgenden bietet die Protectum eG einen kompakten Überblick über die Reaktionen und die zentralen Argumente und Anliegen der verschiedenen Akteure.
Mit dem geplanten Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform möchte die Bundesregierung ein klares Zeichen zugunsten der deutschen Genossenschaftslandschaft setzen. Wie im letzten Blogbeitrag dargelegt, wird die übergroße Mehrheit der Änderungen von der Protectum eG ausdrücklich gutgeheißen. Doch in einem zentralen Punkt äußert die Genossenschaft aus Großwallstadt Bedenken. Es geht um die geplante Neufassung von § 15b Absatz 2 des Genossenschaftsgesetzes (GenG), die aus ihrer Sicht weitreichende und durchaus ungewollte Konsequenzen für bewährte und seriöse Beteiligungspraktiken haben könnte.
Die Protectum eG befindet sich derzeit mitten in ihrer turnusmäßigen Prüfung durch den Prüfungsverband. Das gesetzlich vorgeschriebene Kontrollinstrument ist eine zentrale Säule der genossenschaftlichen Strukturen in Deutschland und dient dazu, die ordnungsgemäße Geschäftsführung sowie gesunde wirtschaftliche Verhältnisse in den Genossenschaften sicherzustellen. Das Ganze selbstverständlich stets mit Blick auf das zentrale Ziel jeder Genossenschaft: die Förderung ihrer Mitglieder.
In einem kürzlich veröffentlichten Blogbeitrag ist die Protectum eG auf einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung von Genossenschaften eingegangen. Während im letzten Beitrag die Förderung der Digitalisierung im Vordergrund stand, widmet sich die Genossenschaft in diesem Artikel einem weiteren zentralen Aspekt des Entwurfs: den Vorschlägen, die den Prüfungsverbänden mehr Rechte verleihen würden. Diese geplanten Änderungen könnten einen nachhaltigen Positiveffekt auf die deutsche Genossenschaftslandschaft haben.
Erst kürzlich konnte die Protectum eG in einem Beitrag zur Krisenresistenz von Genossenschaften wieder auf einen zentralen Vorzug der Unternehmensform aufmerksam machen: Keine andere Rechtsform ist so selten von einer Zahlungsunfähigkeit betroffen wie eingetragene Genossenschaften, deren Anteil an der Gesamtzahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland sich in den vergangenen Jahren auf minimale 0,1 Prozent belief. Geschuldet ist diese besondere Stabilität einem strengen Kontrollsystem, denn Genossenschaften sind verpflichtet, sich einer regelmäßigen Überprüfung ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und Geschäftsführung zu unterziehen. Bei der Protectum eG hat der diesjährige Prüfungsprozess gerade begonnen, was die Genossenschaft aus Großwallstadt zum Anlass nimmt, diese Besonderheit des genossenschaftlichen Geschäftsmodells noch einmal vorzustellen.
Genossenschaften sind eine ganz besondere Art von Unternehmen, die sich von anderen vor allem in einem Punkt unterscheiden: Sie arbeiten, anders als der Großteil der Unternehmen, nicht rein gewinnorientiert. An erster Stelle steht für sie vielmehr das Geschäftsziel, das Beste für ihre Mitglieder zu erreichen. Dieser sogenannte Förderauftrag besteht darin, die Mitglieder durch den gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb wirtschaftlich, sozial oder kulturell besserzustellen. Darüber hinaus sind sie demokratisch und selbstorganisiert – so hat jedes Mitglied die Möglichkeit, mit seiner Stimme die Entwicklung der Genossenschaft mitzubestimmen. Um sicherzustellen, dass sie diese besonderen Ansprüche und Anforderungen erfüllen, werden Genossenschaften in regelmäßigen Abständen geprüft. So auch die Protectum eG – bei der Genossenschaft aus Großwallstadt ist die diesjährige Prüfung bereits in vollem Gange.
Genossenschaften heben sich insbesondere in einem zentralen Punkt von dem Geschäftsmodell „gewöhnlicher“ Unternehmen ab: Statt Gewinnmaximierung steht die Förderung der Mitglieder im Mittelpunkt der unternehmerischen Entscheidungen. Dass die Genossenschaft im Zuge ihrer Geschäftstätigkeit diesem Auftrag auch Genüge tut, wird dabei keineswegs dem Zufall überlassen: Um die Erfüllung dieser Aufgabe zu gewährleisten, unterliegen Genossenschaften in Deutschland einer regelmäßigen Prüfungspflicht. Für die Protectum eG hat der zuständige Prüfungsverband jüngst die Prüfungstätigkeiten für das Geschäftsjahr 2020 aufgenommen.
Bei Genossenschaften handelt es sich nicht nur um eine Unternehmensform mit überdurchschnittlich gutem Ansehen. Das gute Renommee ist vielmehr verdient: Die Gemeinschaften überzeugen mit über viele Jahre bewiesener Seriosität und finanzieller Stabilität. Diese spiegelt sich in einer überaus niedrigen Insolvenzquote von gerade einmal 0,1 Prozent wider – keine andere Rechtsform ist ähnlich selten von Insolvenzen betroffen. Dies dürfte einer der Gründe dafür sein, dass der Gesetzgeber Genossenschaften (sofern diese keine Kapitalanlageprodukte anbieten) bei der Mitgliederwerbung viel Eigenverantwortung überlässt. Genossenschaften wie die Protectum eG verfügen demzufolge über einen großen Handlungsspielraum im Hinblick darauf, wie sie Interessenten und angehende Mitglieder über die Genossenschaft und die Mitgliedschaft im Rahmen der Werbung informiert. Die Genossenschaft aus Großwallstadt ist sich der mit dieser Freiheit verbundenen Verantwortung bewusst und legt bei der Neumitgliederwerbung daher höchste Qualitätsmaßstäbe an.
Das Genossenschaftswesen blickt in Deutschland auf eine mehr als 150-jährige Erfolgsgeschichte zurück. Diese lange Tradition ist nur einer der Gründe, warum Genossenschaften das Vertrauen der Bürger genießen – eine weitere wichtige Säule ist die strenge Prüfung, der sich die Genossenschaften regelmäßig unterziehen müssen und mithilfe derer die Seriosität der Genossenschaften gewährleistet werden soll. Genau dieses Prüfungswesen ist Gegenstand einer Gesetzesinitiative des Landes Baden-Württemberg, auf welche die Protectum eG in diesem Beitrag aufmerksam machen möchte: In einem Antrag vom 02.09.2020 wird die Wirksamkeit der aktuellen Prüfprozesse infrage gestellt – und eine Verschärfung vorgeschlagen, um das Genossenschaftswesen vor einer Gefahr zu schützen, die das gute Image zu schädigen droht: den Kapitalanlagegenossenschaften.
