In Deutschland können Arbeitnehmer für eine besondere Form der Geldanlage gleich mehrere Zuschüsse bekommen. Die Rede ist von den vermögenswirksamen Leistungen (VL). Hier zahlt der Arbeitgeber einen gewissen Betrag an zugelassene Unternehmen ein, und der Staat unterstützt diese Einzahlungen je nach gewählter Anlagevariante mit unterschiedlich hohen Fördermitteln. Bei der Protectum eG treffen beide für die vermögenswirksamen Leistungen möglichen Förderinstrumente zusammen und schaffen so einen Kombinationseffekt, der bei anderen Anlageformen so nicht erreichbar ist.
Schlagwort: Arbeitnehmersparzulage
Rücklagen zu bilden und finanziell vorzusorgen ist ein wichtiges Ziel, das auch Arbeitnehmer in der Regel gerne verfolgen würden. Vor allem bei einem niedrigen und mittleren Einkommen stellt es jedoch oft eine Herausforderung dar, regelmäßig Geld beiseitezulegen. Genau hier setzen die vermögenswirksamen Leistungen (VL) an: Sie sollen es Arbeitnehmern ermöglichen, mit Unterstützung des Arbeitgebers Guthaben aufzubauen, indem monatliche Beträge direkt in entsprechende vermögensbildende Unternehmen fließen.
Damit insbesondere Beschäftigte mit niedrigerem oder mittlerem Einkommen von den vermögenswirksamen Leistungen profitieren, unterstützt der Staat sie mit der sogenannten Arbeitnehmersparzulage. Erfüllen Arbeitnehmer bestimmte Voraussetzungen, wird der staatliche Zuschuss zusätzlich zu den eigenen oder arbeitgeberfinanzierten VL-Beiträgen gewährt – und auch Einzahlungen bei Wohnungsbaugenossenschaften wie der Protectum eG fallen unter diese Förderung.
Am ersten Samstag im Juli wird weltweit der Internationale Tag der Genossenschaften gefeiert. Der Tag rückt das Prinzip des Miteinanders in den Mittelpunkt, denn Genossenschaften sind mehr als nur eine wirtschaftliche Organisationsform: Sie sind Ausdruck gelebter Solidarität, demokratischer Mitbestimmung und nachhaltiger Verantwortung – Werte, die in einer zunehmend individualisierten Welt wichtiger denn je sind. Das Ziel ist nicht die Maximierung des Gewinns für wenige, sondern ein nachhaltiger Nutzen für alle Beteiligten.
In diesem Jahr steht der Aktionstag am 5. Juli unter dem Motto „Genossenschaften: Treiber für inklusive und nachhaltige Lösungen für eine bessere Welt“. Die Protectum eG nutzt diesen Anlass, um aufzuzeigen, wie ihr ganz konkreter Beitrag aussieht.
In der vergangenen Woche ging es auf diesem Blog um ein neues Angebot der Protectum eG: Mit neu wählbaren monatlichen Einzahlungssummen möchte die Genossenschaft die vermögenswirksamen Leistungen für ihre Mitglieder noch leichter und flexibler gestalten. Eine besonders attraktive Komponente der vermögenswirksamen Leistungen besteht ja in der Möglichkeit, die eigenen Einzahlungen mithilfe von staatlichen Fördergeldern aufzustocken. Zu den Fördermitteln, die speziell für vermögenswirksame Leistungen gewährt werden, zählt die Arbeitnehmersparzulage. Und bei diesem Förderprogramm hat es im vergangenen Jahr eine Änderung gegeben, auf welche die Protectum eG in dieser Woche noch einmal hinweisen möchte, da sich durch diese der Kreis der Anspruchsberechtigten deutlich vergrößert hat. Es geht um die Einkommensgrenzen.
Jedes Jahr im Juli erfahren Genossenschaften eine besondere Würdigung: Der erste Samstag des Monats ist für den „Internationalen Tag der Genossenschaften“ reserviert. Immerhin gibt es weltweit rund eine Million Genossenschaften mit einer Milliarde Mitgliedern. Darüber hinaus finden mehr als 250 Millionen Beschäftigte eine Arbeit in einer Kooperative. Der internationalen Genossenschaftstag trägt dem wichtigen gesellschaftlichen Beitrag dieser starken weltweiten Bewegung Rechnung.
Der „Internationale Tag der Genossenschaften“ findet in diesem Jahr zum 102. Mal statt. Anlässlich dieser offiziellen Anerkennung der genossenschaftlichen Leistungen möchte auch die Protectum eG den Genossenschaftsgedanken und die ganz konkreten Vorteile für Mitglieder noch einmal zusammenfassen.
Die Förderung der Mitglieder ist bei Genossenschaften wie der Protectum eG ein zentrales Thema. Dies betrifft zum einen ihren eigenen, gesetzlich vorgeschriebenen Förderauftrag, der Genossenschaften zu Unternehmen ganz besonderer Art macht. Denn das deutsche Genossenschaftsgesetz verpflichtet jede eingetragene Genossenschaft dazu, ihre Mitglieder in wirtschaftlicher, sozialer oder kultureller Hinsicht zu fördern. Die Wohnungsbaugenossenschaft aus Großwallstadt kommt dieser Verpflichtung nach, indem sie ihren Mitgliedern lebenswerten Wohnraum zu bezahlbaren Preisen zur Verfügung stellt.
Über diese „interne“ Unterstützung hinaus ergibt sich jedoch auch eine weitere Fördermöglichkeit von außerhalb der Genossenschaft. Denn unter bestimmten Bedingungen gibt es auf die monatlichen Einzahlungen bei einer Wohnungsbaugenossenschaft einen Zuschuss vom Staat. Diese staatliche Förderung für Genossenschaftsmitglieder erfolgt unter anderem über die Arbeitnehmersparzulage. Und hier haben sich mit dem Jahreswechsel die Einkommensgrenzen geändert. Die Protectum eG erklärt, was das bedeutet.
Die Wohnraumknappheit und die in Großstädten zunehmend unbezahlbar werdenden Wohnungen haben Wohnungsbaugenossenschaften zuletzt einen großen Mitgliederzustrom beschert. So groß, dass von vielen Genossenschaften angesichts des zunehmenden Andrangs schon Aufnahmestopps verhängt und lange Wartelisten angelegt werden mussten. Mancherorts müssen Interessenten so viele Jahre auf die Eintrittsmöglichkeit in eine Wohnungsbaugenossenschaft warten.
Vor diesem Hintergrund geben Mitglieder ihre Geschäftsanteile an einer erfolgreichen Genossenschaft wie der Protectum eG aus Großwallstadt in der Regel nur ungern auf. Doch manchmal lässt sich ein Ausscheiden nicht vermeiden oder es ist eine Reduzierung der gehaltenen Geschäftsanteile gewünscht. In diesem Fall erhält das Mitglied den Wert seiner Geschäftsanteile, oder im Falle einer Kündigung der Mitgliedschaft, den Wert seines Geschäftsguthabens ausgezahlt. Wie dies abläuft, wird in dieser Woche etwas näher beleuchtet.
Mitglieder der Protectum eG wissen es längst: Die Mitgliedschaft in der Wohnungsbaugenossenschaft aus Großwallstadt birgt zahlreiche Vorzüge, angefangen allein bei dem hochwertigen Wohnraum, der zu angemessenen Preisen gemietet oder gekauft werden kann. Darüber hinaus bringt die Mitgliedschaft jedem Einzelnen über die jährliche Dividendenausschüttung auch die Teilhabe am wirtschaftlichen Erfolg der Genossenschaft. Sehr praktisch und zudem finanziell lukrativ können sich auch die Einkaufsvorteile auswirken, die über diverse Kooperationspartner im Internetkaufhaus der Wohnungsbaugenossenschaft gewährt werden.
Und auch der Gesetzgeber beteiligt sich gegebenenfalls an dem vielfältigen Mix an Mitgliedervorteilen bei der Protectum eG: Bei Erfüllung der entsprechenden Förderbedingungen winken staatliche Zuschüsse nach dem Wohnungsbauprämiengesetz und dem Vermögensbildungsgesetz.
Die wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Mitgliederförderung ist der gesetzlich festgelegte Zweck jeder eingetragenen Genossenschaft. Der explizite Förderauftrag wurde bereits im Jahr 1889 im deutschen Genossenschaftsgesetz festgeschrieben. Bei einer Wohnungsbaugenossenschaft wie der Protectum eG besteht das Förderziel in erster Linie darin, den Mitgliedern bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Doch neben den sozialverträglichen Mieten und Kaufpreisen, die in der Regel deutlich unter dem regionalen Marktniveau liegen, profitieren Mitglieder auch auf andere Art und Weise wirtschaftlich von ihrer Mitgliedschaft – so haben sie beispielsweise über die jährliche Dividende Teil am unternehmerischen Erfolg der Genossenschaft. Hinzu kommt die Möglichkeit, für die monatliche Einzahlung in die Wohnungsbaugenossenschaft unter gewissen Voraussetzungen staatliche Förderungen in Anspruch zu nehmen. Die beiden Wege zum finanziellen Zuschuss vom Staat führen über die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie.
