Die vor einigen Wochen auf diesem Blog angekündigte Generalversammlung der Protectum eG liegt nunmehr hinter den Mitgliedern. Der Höhepunkt des Genossenschaftsjahres wurde am 26. Juni erfolgreich am Sitz der Genossenschaft in Großwallstadt abgewickelt. Wie seit 2020 üblich, fand die Veranstaltung als Hybridevent statt, sodass die Teilnehmer erneut die Möglichkeit hatten, sich über das Internet an der Versammlung zu beteiligen. Eine Option, die auch in diesem Jahr regen Zuspruch unter den Mitgliedern fand. Einige Highlights der diesjährigen Generalversammlung sollen in diesem Blogbeitrag noch einmal vorgestellt werden.
Schlagwort: Generalversammlung
Das Genossenschaftsgesetz (GenG) regelt das Genossenschaftswesen in Deutschland. Eine der zentralen Vorgaben des Genossenschaftsrechts besteht in der genossenschaftlichen Pflichtprüfung, der sich eingetragene Genossenschaften in bestimmten zeitlichen Intervallen unterziehen müssen. Die Häufigkeit der Prüfung hängt von der Größe der Genossenschaft ab: Übersteigt die Bilanzsumme zwei Millionen Euro, ist eine jährliche Kontrolle durch einen unabhängigen Prüfungsverband erforderlich, für kleinere Genossenschaften ist die Prüfung mindestens alle zwei Jahre Pflicht.
Die Protectum eG fällt in die erste Kategorie und muss die Pflichtprüfung dementsprechend jedes Jahr durchführen lassen. Im Mai wurde auf diesem Blog bereits über den Beginn des diesjährigen Prüfungsprozesses berichtet, welcher jetzt abgeschlossen wurde. Das Ergebnis ist erneut vorbildlich: Die Genossenschaft aus Großwallstadt hat wie in den Vorjahren auch ohne jeden Makel bestanden.
Die Generalversammlung ist eines der wichtigsten Organe einer Genossenschaft und von zentraler Bedeutung für das Mitbestimmungsrecht der Mitglieder. Denn über die verschiedenen Abstimmungen im Rahmen der Veranstaltung können sie an wichtigen Entscheidungen des Unternehmens mitwirken. Da bestimmte Beschlüsse innerhalb einer Genossenschaft nur über die Generalversammlung getroffen werden dürfen, muss diese mindestens einmal im Jahr einberufen werden. Dieser Verpflichtung kommt die Protectum eG in diesem Jahr am 26. Juni nach: Der Vorstand der Wohnungsbaugenossenschaft aus Großwallstadt hat ab 11 Uhr zur diesjährigen Mitgliederversammlung eingeladen.
Erst kürzlich konnte die Protectum eG in einem Beitrag zur Krisenresistenz von Genossenschaften wieder auf einen zentralen Vorzug der Unternehmensform aufmerksam machen: Keine andere Rechtsform ist so selten von einer Zahlungsunfähigkeit betroffen wie eingetragene Genossenschaften, deren Anteil an der Gesamtzahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland sich in den vergangenen Jahren auf minimale 0,1 Prozent belief. Geschuldet ist diese besondere Stabilität einem strengen Kontrollsystem, denn Genossenschaften sind verpflichtet, sich einer regelmäßigen Überprüfung ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und Geschäftsführung zu unterziehen. Bei der Protectum eG hat der diesjährige Prüfungsprozess gerade begonnen, was die Genossenschaft aus Großwallstadt zum Anlass nimmt, diese Besonderheit des genossenschaftlichen Geschäftsmodells noch einmal vorzustellen.
Auch in diesem Jahr nutzt die Protectum eG den Jahreswechsel als willkommene Gelegenheit, um die zurückliegenden zwölf Monate Revue passieren zu lassen. Die regen Aktivitäten im Immobilienbestand waren Thema im ersten Teil des Jahresrückblicks, der in der vergangenen Woche veröffentlicht wurde. In dieser Woche gilt die Aufmerksamkeit der betrieblichen Seite des zurückliegenden Geschäftsjahres mit allgemeinen Zahlen und Fakten zur Entwicklung der Genossenschaft in 2023.
Mitte Juni wurde sie an dieser Stelle angekündigt: die Generalversammlung der Protectum eG, die am 30.06. am Sitz der Genossenschaft in Großwallstadt durchgeführt wurde. Mittlerweile liegt auch diese wichtige Veranstaltung des Genossenschaftsjahres hinter den Mitgliedern, sodass es Zeit ist, ein kleines Resümee zu ziehen.
Jede Genossenschaft ist dazu verpflichtet, ihre Tätigkeit in regelmäßigen Abständen einer sorgfältigen Überprüfung unterziehen zu lassen. So schreibt es das Genossenschaftsgesetz (GenG) vor, dem alle eingetragenen Genossenschaften in Deutschland unterliegen. Bei größeren Genossenschaften wie der Protectum eG muss diese Kontrolle durch einen unabhängigen Prüfungsverband jedes Jahr erfolgen, bei kleineren besteht spätestens in jedem zweiten Geschäftsjahr eine Prüfungspflicht. Aufgabe der genossenschaftlichen Pflichtprüfung ist es, neben den wirtschaftlichen Verhältnissen der Genossenschaft und der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung auch die korrekte Verfolgung des Förderzwecks auf den Prüfstand zu stellen.
Die diesjährige Prüfung, deren Beginn im Mai angekündigt wurde, hat mittlerweile ihr überaus zufriedenstellendes Ende gefunden: Die Protectum eG freut sich sehr, bekanntgeben zu können, dass der Prüfungsverband der Genossenschaft aus Großwallstadt erneut ein tadelloses Ergebnis bescheinigt hat.
Als Wohnungsbaugenossenschaft hat sich die Protectum eG ihren Mitgliedern gegenüber zu einigen Dingen verpflichtet. An der Spitze dieser Verpflichtungen steht zunächst einmal der genossenschaftliche Förderauftrag in Form der sicheren und sozial verantwortlichen Versorgung mit lebenswertem Wohnraum. Da bei einer Genossenschaft alle Mitglieder zu Mitinhabern des Unternehmens werden, sind ihnen Vorstand und Aufsichtsrat zudem zur Rechenschaft verpflichtet. Dieser Verantwortung kommt die Genossenschaft aus Großwallstadt jedes Jahr unter anderem mit ausführlichen Berichten nach, die Vorstand und Aufsichtsrat im Rahmen der Generalversammlung erstatten.
In Vorbereitung zu diesem Bericht bei der bevorstehenden Generalversammlung hat der Vorstand jetzt seinen Lagebericht zur Genossenschaft veröffentlicht. Dieser gibt den Mitgliedern einen aussagekräftigen Überblick über das abgelaufene Geschäftsjahr 2022. Für interessierte Leserinnen und Leser fasst die Protectum eG einige zentrale Informationen des diesjährigen Lageberichts zusammen.
Wer Mitglied einer Genossenschaft wie der Protectum eG wird, gewinnt damit auch das Recht, die Zukunft dieser Genossenschaft mitzubestimmen. Umgesetzt wird dieses Mitbestimmungsrecht primär durch die Teilnahme an einer Veranstaltung, die im Mittelpunkt der genossenschaftlichen Abläufe steht: der Generalversammlung. Dieses jedes Jahr stattfindende Event steht nunmehr bei der Wohnungsbaugenossenschaft wieder an: Am 30. Juni versammeln sich die Mitglieder entweder persönlich oder virtuell am Sitz der Genossenschaft in Großwallstadt.
Genossenschaften sind eine ganz besondere Art von Unternehmen, die sich von anderen vor allem in einem Punkt unterscheiden: Sie arbeiten, anders als der Großteil der Unternehmen, nicht rein gewinnorientiert. An erster Stelle steht für sie vielmehr das Geschäftsziel, das Beste für ihre Mitglieder zu erreichen. Dieser sogenannte Förderauftrag besteht darin, die Mitglieder durch den gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb wirtschaftlich, sozial oder kulturell besserzustellen. Darüber hinaus sind sie demokratisch und selbstorganisiert – so hat jedes Mitglied die Möglichkeit, mit seiner Stimme die Entwicklung der Genossenschaft mitzubestimmen. Um sicherzustellen, dass sie diese besonderen Ansprüche und Anforderungen erfüllen, werden Genossenschaften in regelmäßigen Abständen geprüft. So auch die Protectum eG – bei der Genossenschaft aus Großwallstadt ist die diesjährige Prüfung bereits in vollem Gange.