Nachhaltigkeit ist eines der wichtigsten Themen unserer Zeit. Als bedeutende Akteure stehen vor allem große Unternehmen in besonderem Maße in der Verantwortung, das Thema Nachhaltigkeit in ihr Handeln einzubinden. Rechenschaft über diesen Aspekt ihrer Geschäftstätigkeit müssen einige von ihnen über die sogenannte Nachhaltigkeitsberichterstattung ablegen. Diese Offenlegungspflicht hat mit einer Neuregelung aus Brüssel einen entscheidenden Wandel erfahren. Die Protectum eG erläutert, wie diese Änderungen aussehen – und inwiefern sie nicht nur Auswirkungen auf betroffene Unternehmen haben.
Als Wohnungsbaugenossenschaft hat sich die Protectum eG ihren Mitgliedern gegenüber zu einigen Dingen verpflichtet. An der Spitze dieser Verpflichtungen steht zunächst einmal der genossenschaftliche Förderauftrag in Form der sicheren und sozial verantwortlichen Versorgung mit lebenswertem Wohnraum. Da bei einer Genossenschaft alle Mitglieder zu Mitinhabern des Unternehmens werden, sind ihnen Vorstand und Aufsichtsrat zudem zur Rechenschaft verpflichtet. Dieser Verantwortung kommt die Genossenschaft aus Großwallstadt jedes Jahr unter anderem mit ausführlichen Berichten nach, die Vorstand und Aufsichtsrat im Rahmen der Generalversammlung erstatten.
In Vorbereitung zu diesem Bericht bei der bevorstehenden Generalversammlung hat der Vorstand jetzt seinen Lagebericht zur Genossenschaft veröffentlicht. Dieser gibt den Mitgliedern einen aussagekräftigen Überblick über das abgelaufene Geschäftsjahr 2022. Für interessierte Leserinnen und Leser fasst die Protectum eG einige zentrale Informationen des diesjährigen Lageberichts zusammen.
Wer Mitglied einer Genossenschaft wie der Protectum eG wird, gewinnt damit auch das Recht, die Zukunft dieser Genossenschaft mitzubestimmen. Umgesetzt wird dieses Mitbestimmungsrecht primär durch die Teilnahme an einer Veranstaltung, die im Mittelpunkt der genossenschaftlichen Abläufe steht: der Generalversammlung. Dieses jedes Jahr stattfindende Event steht nunmehr bei der Wohnungsbaugenossenschaft wieder an: Am 30. Juni versammeln sich die Mitglieder entweder persönlich oder virtuell am Sitz der Genossenschaft in Großwallstadt.
Die Protectum eG ist bestrebt, ihren Mitgliedern in jedem Umfeld stets die bestmögliche Wohnlösung anzubieten. Bestmöglich heißt dabei nicht nur attraktiv und lebenswert, sondern auch bezahlbar. Im urbanen Raum und in stadtnahen Wohnlagen bedeutet dies aufgrund des dortigen Preisniveaus vor allem kompakte Wohnungen, die mithilfe von effizienten Raumschnitten ein Höchstmaß an Funktion auf der zur Verfügung stehenden Fläche bieten. In eher ländlichen Gebieten hingegen ist Wohnraum in der Regel deutlich günstiger, sodass die Protectum eG hier in der Lage ist, mit großzügigeren Wohnkonzepten zu arbeiten. Wie diese aussehen, zeigt die Genossenschaft aus Großwallstadt in dieser Woche am Beispiel ihres Objektes in Niedernberg.
Passanten in Erlensee wurden in den vergangenen Monaten Zeugen der Entstehung eines markanten Bauwerks: Der Neubau der Protectum eG in der Hanauer Straße nimmt zusehends Form an und offenbart langsam sein endgültiges Aussehen. Zeit, um wieder einmal über den Stand der Arbeiten auf der Baustelle zu berichten.
Am Platz der Deutschen Einheit in Offenbach steht mit dem Center5 ein Gebäude, das in mehrfacher Hinsicht ein Prestigeobjekt der Protectum eG darstellt. Zum einen leistet die Genossenschaft aus Großwallstadt mit den dort geschaffenen 63 Wohnungen und Apartments einen wichtigen Beitrag zur Wohnraumversorgung im überaus gefragten Rhein-Main-Gebiet. Zum anderen ist die Neugestaltung des ehemaligen Bürogebäudes, dem früheren Hauptsitz der IHK in Offenbach, auch aus städtebaulicher Sicht von großer Bedeutung für die Aufwertung des Stadthofs und der öffentlichen Flächen rund um das Rathaus. Das Objekt wurde teilweise kernsaniert, ein anderer Gebäudeteil wurde abgerissen und durch einen Neubau ersetzt. Das Projekt steht nunmehr vor dem Abschluss seines letzten Bauabschnittes, der Fertigstellung der Gewerbeeinheiten im Erdgeschoss.
Genossenschaften sind eine ganz besondere Art von Unternehmen, die sich von anderen vor allem in einem Punkt unterscheiden: Sie arbeiten, anders als der Großteil der Unternehmen, nicht rein gewinnorientiert. An erster Stelle steht für sie vielmehr das Geschäftsziel, das Beste für ihre Mitglieder zu erreichen. Dieser sogenannte Förderauftrag besteht darin, die Mitglieder durch den gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb wirtschaftlich, sozial oder kulturell besserzustellen. Darüber hinaus sind sie demokratisch und selbstorganisiert – so hat jedes Mitglied die Möglichkeit, mit seiner Stimme die Entwicklung der Genossenschaft mitzubestimmen. Um sicherzustellen, dass sie diese besonderen Ansprüche und Anforderungen erfüllen, werden Genossenschaften in regelmäßigen Abständen geprüft. So auch die Protectum eG – bei der Genossenschaft aus Großwallstadt ist die diesjährige Prüfung bereits in vollem Gange.
Wer in Deutschland ein Haus bauen möchte, benötigt vor dem Beginn der Arbeiten eine Genehmigung der örtlichen Baubehörde. Bevor diese erteilt wurde, darf mit der Ausführung nicht begonnen werden. Doch nicht nur für Neubauten besteht eine Genehmigungspflicht, auch bestimmte bauliche Veränderungen wie Erweiterungen, Um- oder Anbauten bedürfen oft einer Baugenehmigung. Für größere Baumaßnahmen können sich die detaillierte Bauplanung und die Erstellung eines Bauantrages jedoch durchaus aufwendig gestalten. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit des Projektes schon vor der Anfertigung und Einreichung eines Bauantrages von offizieller Seite rechtsverbindlich abklären zu lassen.
Genau dies leistet eine Bauvoranfrage. Besonders wenn die baurechtliche Seite unklar oder eine Ablehnung des Antrages aus anderen Gründen nicht auszuschließen ist, empfiehlt es sich, über eine Bauvoranfrage einen Bauvorbescheid einzuholen. So gewinnt der Bauherr wertvolle Planungssicherheit für das beabsichtigte Bauvorhaben und das bevorstehende Genehmigungsverfahren. Die Protectum eG erläutert die Vorgehensweise.
Im deutschen Baurecht wird zwischen verschiedenen Gebäudeklassen unterschieden. Diese spielen für zahlreiche Aspekte des Bauvorhabens eine wichtige Rolle – von der Gebäudeklasse hängt beispielsweise ab, wie detailliert ein Bauantrag ausgestaltet werden muss, welche Personen planungs- und ausführungsberechtigt sind und welche Anforderung an das spätere Gebäude gestellt werden. Grundsätzlich lässt sich sagen: Je höher die Gebäudeklasse (GK), desto strenger die Vorgaben bezüglich der benutzten Baustoffe und Bauteile und desto höher die Anforderungen an die Überwachung. So müssen bei Gebäuden der höchsten GK beispielsweise Prüfsachverständige für die Überprüfung des Brandschutznachweises eingeschaltet werden. Die Protectum eG erläutert die wichtigsten Grundlagen des deutschen Klassifizierungssystems.
Bereits im Herbst vergangenen Jahres wurde an dieser Stelle darüber berichtet, dass die Protectum eG im Begriff war, einen Gutteil der Apartments in ihrem Objekt in der Spessartstraße in Aschaffenburg von den ursprünglichen Käufern zurück zu erwerben. Die insgesamt 32 Wohneinheiten in dem ehemaligen Kasernengebäude wurden vor mehr als zehn Jahren einzeln an Mitglieder verkauft. Den Abschluss aller von ihr geplanten Käufe nimmt die Genossenschaft aus Großwallstadt nun zum Anlass, ihr Anschlussvorhaben etwas detaillierter vorzustellen.