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Zweite hybride Generalversammlung der Protectum eG am 25. Juni einberufen

Einmal im Jahr berufen Genossenschaften wie die Protectum eG ihre zentrale Veranstaltung, die Generalversammlung, ein. Vor dem Hintergrund der aktuell fortbestehenden Corona-Situation und des reibungslosen Ablaufs im vergangenen Jahr hat sich die Genossenschaft aus Großwallstadt auch in diesem Jahr bereits frühzeitig für die Durchführung als Hybridveranstaltung entschieden. Die Einladung zu dem wichtigsten genossenschaftlichen Event des Jahres wurde auf der Internetseite der Genossenschaft veröffentlicht. Somit steht der nunmehr zweiten hybriden Generalversammlung am 25. Juni nichts mehr im Wege.

Teilnahme vor Ort oder von heimischem Wohnzimmer aus möglich

Bereits 2020 war es das Hybridmodell, das trotz strenger Auflagen für Großveranstaltungen für alle Mitglieder der Protectum eG eine Teilnahme an der Generalversammlung möglich machte. Die Kombination aus Präsenzveranstaltung und Online-Event hat sich in Pandemiezeiten als gangbarer Weg bewährt und wird daher auch in diesem Jahr beibehalten. Die Vorgehensweise ist dieselbe wie im vergangenen Jahr: Eine gewisse Anzahl an Mitgliedern hat die Möglichkeit, gemeinsam mit dem Vorstand direkt vor Ort am Sitz der Genossenschaft in Großwallstadt an der Versammlung teilzunehmen. Die restlichen Mitglieder werden via Livestream zugeschaltet. Dabei erlaubt die virtuelle Teilnahme den Mitgliedern denselben Grad der Interaktion wie die Anwesenheit vor Ort: Meinungsbeiträge und Fragen sind ebenso möglich wie die Teilnahme an den Live-Abstimmungen. So hat die Online-Veranstaltung für die Mitglieder ausschließlich Vorteile, sparen sie sich doch die gegebenenfalls aufwendige Anreise.

Was ist die Generalversammlung einer Genossenschaft?

Bei der Generalversammlung handelt es sich um eine in der Regel einmal jährlich stattfindende Zusammenkunft der Mitglieder einer Genossenschaft. Dabei ist die Versammlung von zentraler Bedeutung im genossenschaftlichen Leben, ist sie doch das Organ, in dem die Mitglieder ihre Mitbestimmungsrechte ausüben. In ihrer Funktion für die eingetragene Genossenschaft kommt die Generalversammlung somit etwa der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft oder der Gesellschafterversammlung einer GmbH gleich.

Die Generalversammlung setzt sich aus sämtlichen Genossenschaftsmitgliedern zusammen, die im Zuge mehrerer Abstimmungen wichtige Entscheidungen bezüglich der Geschäfte der Genossenschaft treffen. So die Satzung der Genossenschaft nicht explizit Mehrstimmrechte gewährt, hat dabei jedes Mitglied unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Genossenschaftsanteile eine Stimme.

Zu den zentralen während der Versammlung getroffenen Beschlüssen zählt die Feststellung des Jahresabschlusses. Im Anschluss an diese wird von den Mitgliedern per Stimmabgabe darüber entschieden, für welche Zwecke der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Wie die Protectum eG erklärt, gibt insbesondere dieser Tagesordnungspunkt den Mitgliedern die Möglichkeit, die Zukunft der Genossenschaft aktiv mitzubestimmen. Darüber hinaus wird im Rahmen der Generalversammlung der Aufsichtsrat gewählt und den Mitgliedern für das jeweils abgeschlossene Geschäftsjahr die Entlastung erteilt.

Anmeldung erforderlich

Die diesjährige Generalversammlung der Protectum eG wird am 25.06.2021 um 11.00 Uhr als hybride Veranstaltung sowohl virtuell als auch als Präsenzveranstaltung am Geschäftssitz der Genossenschaft, Seeblick 3, in Großwallstadt durchgeführt. Mitglieder, die via Online-Zuschaltung teilnehmen möchten, müssen sich telefonisch oder schriftlich anmelden, um die Zugangsdaten zu erhalten. Bereits im Vorfeld der Veranstaltung können Interessierte Einsicht in den Jahresabschluss, den Lagebericht des Vorstandes und den Aufsichtsratsbericht nehmen, diese liegen in Abschrift in den Geschäftsräumlichkeiten der Protectum eG aus.

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