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Blogreihe der Protectum eG zur KfW Förderung – Teil 2: Antragstellung

Deutschland hat sich ambitionierte Klimaziele gesteckt: Um bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu werden, sind in so gut wie allen Lebensbereichen Anstrengungen gefordert. Aufgrund der besonders hohen Einsparungspotenziale bei den CO2-Emissionen spielt der Gebäudesektor bei der Erreichung dieses Ziels eine zentrale Rolle. Doch um die Energieeffizienz in den Wohn- und Nichtwohngebäuden des Landes zu steigern, braucht es Investitionen der Immobilieneigentümer – Investitionen, die bereits seit geraumer Zeit mit staatlichen Förderangeboten unterstützt werden. Mit einer Weiterentwicklung der Förderung effizienter Gebäude will die Bundesregierung energieeffizientes Bauen und Sanieren weiter ankurbeln – und hat zu diesem Zweck die Fördermaßnahmen unter einem Dach zusammengeführt. Die am 1. Juli dieses Jahres bei der KfW gestartete „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) bündelt die Vielzahl der bisherigen Förderprogramme für Neubau und Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden zu einem einheitlichen Konzept, wobei alle Fördermaßnahmen nunmehr wahlweise als Kreditförderung oder als direkter Investitionszuschuss erhältlich sind.

Die Protectum eG hat diese Neuorganisation zum Anlass genommen, die Details der KfW-Förderung in einer dreiteiligen Blogserie vorzustellen. Nach einer allgemeinen Einführung zur Förderbank behandelt die Genossenschaft aus Großwallstadt in dieser Woche den Antragstellungsprozess.

Antragstellung wird deutlich einfacher

Die Bündelung der energetischen Gebäudeförderung des Bundes unter einem Dach bedeutet eine Vereinheitlichung der Förderstrukturen – und für Antragsteller eine Vereinfachung der Abläufe. Denn unabhängig davon, ob es sich bei dem förderfähigen Projekt um eine einzelne energetische Maßnahme, um die Sanierung eines Bestandsgebäudes oder um die Errichtung eines energieeffizienten Neubaus handelt: Auch wenn sie mehrere Maßnahmen beantragen, erhalten Hauseigentümer und Bauherren die staatliche Unterstützung nunmehr mit nur einem Antrag. So besteht beispielsweise die Möglichkeit, die Förderung für die Baumaßnahme selbst gemeinsam mit der Förderung für die Fachplanung und Baubegleitung zu beantragen.

Da sich die genauen Abläufe in Abhängigkeit von dem beantragten Förderprodukt unterscheiden können, fokussiert die Protectum eG ihre Erläuterung auf den Antragstellungsprozess für eine Neubau-Förderung.

Aus Gründen der Qualitätssicherung sieht die BEG für alle energetischen Baumaßnahmen, also auch die Erstellung eines energieeffizienten Neubaus, die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten vor. Dieser erstellt anhand der Planungsunterlagen eine Energiebedarfsrechnung für den geplanten Neubau. Für die Bewilligung von Fördermitteln stehen für die KfW hier zwei Kennzahlen im Vordergrund: der Primärenergiebedarf und der Transmissionswärmeverlust.

Die Protectum eG erklärt die wichtigsten Kennzahlen für die Förderfähigkeit

Beim Primärenergiebedarf handelt es sich um eine Rechengröße, die den jährlichen Energieverbrauch eines Gebäudes für Heizung und Warmwasserversorgung sowie die Nutzung von Lüftung und Kühlung beschreibt. Bei der Berechnung dieser Kennzahl kommt neben der Gebäudedichtheit auch dem im Heizungssystem verwendeten Energieträger besondere Bedeutung zu. Denn nicht jede Methode zur Wärmeerzeugung ist gleichermaßen effizient und umweltfreundlich. Um dieser Tatsache Rechnung zu tragen und verschiedene Heizsysteme vergleichbar zu machen, wird der Energiebedarf des Gebäudes mit einem Primärenergiefaktor multipliziert. Dieser Faktor ist abhängig von der Art des eingesetzten Energieträgers – je effizienter und umweltverträglicher der verwendete Rohstoff, desto kleiner der Multiplikationsfaktor und damit der Primärenergiebedarf. Wie die Protectum eG erklärt, wirken sich erneuerbare Energieträger wie Holz besonders günstig auf den Primärenergiebedarf aus, während die Werte für Heizöl, Erdgas oder Strom deutlich schlechter ausfallen.

Die zweite zentrale Größe bei der Energiebedarfsrechnung für den geplanten Neubau ist der Transmissionswärmeverlust. Hier spielt die Dichtigkeit des Gebäudes die zentrale Rolle, denn es geht darum, wie viel Temperaturverluste in einem beheizten Gebäude durch Energieabgabe an die Umgebung entstehen. Unterschiedlichste Variablen wirken sich auf die Höhe dieser Wärmeverluste aus, darunter:

  • die Dicke der Gebäudeaußenwände
  • die Dämmung der Außenwände
  • die Art der Fensterverglasung
  • das Vorhandensein einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung

Für die Bewertung der Förderfähigkeit werden die berechneten Werte für den Primärenergiebedarf und den Transmissionswärmeverlust des Neubaus jenen eines Referenzhauses gegenübergestellt. So der Neubau die dortigen Maximalwerte nicht überschreitet, steht der Bewilligung der Förderung für den Neubau nichts mehr im Wege.

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