Um die im Klimaschutzprogramm 2030 definierten Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen, hat die Bundesregierung im vergangenen Jahr die Fördermaßnahmen für den Ausbau erneuerbarer Energien und die Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebereich überarbeitet und neu strukturiert. Die aus dieser Aktualisierung hervorgegangene „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) wurde von der Protectum eG bereits kurz nach ihrem Inkrafttreten in einem mehrteiligen Blogbeitrag auf diesen Seiten vorgestellt.
Da die BEG laufend weiterentwickelt und angepasst wird, treten immer wieder auch grundlegende Änderungen auf. So auch vor einigen Wochen. Zwei diese Neuerungen erläutert die Genossenschaft aus Großwallstadt in dieser Woche ein wenig näher: den Wegfall der Zuschussförderung bei der Komplettsanierung von Bestandsgebäuden (hier werden nur noch zinsvergünstigte Darlehen und Tilgungszuschüsse vergeben) und die Streichung der Förderung für Neubauten nach KfW-Effizienzstandard 55.