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Das Solarpaket I: Was lange währt …

Der Prozess hat sich lange hingezogen – aber am 26. April 2024 hat der Bundestag nach intensiven Diskussionen das Solarpaket I verabschiedet. Doch welche Änderungen bringt dieses Gesetz mit sich? Wer ist davon betroffen und wie können Sie davon profitieren? Wir von der Protectum eG stellen Ihnen in diesem Blogbeitrag die wichtigsten Inhalte des Maßnahmenpakets vor und erläutern die Auswirkungen.

Balkonkraftwerke für alle

Die Idee ist so einfach wie genial: kleine, kostengünstige Solarmodule, die mit wenig Aufwand an Balkonen und Hauswänden befestigt und bequem über die Steckdose angeschlossen werden können. Doch die Umsetzung in der Praxis hat sich durch erheblichen bürokratischen Aufwand oft als schwierig erwiesen. So mussten die Anlagen in einem komplexen Verfahren beim Netzbetreiber registriert werden, die sogenannte „Steckerfrage“ (also der tatsächliche Anschluss ans heimische Stromnetz) war ungeklärt, es musste vor der Inbetriebnahme zwingend ein digitaler Zweirichtungszähler verbaut sein – und vor allem konnte der Vermieter oder die Vermieterin ohne Angabe von Gründen ein Veto gegen die Installation einlegen.

Mit dem Solarpaket I wird in diesen und weiteren Belangen Abhilfe geschaffen. Die Netzbetreiberanmeldung wurde durch eine unkomplizierte Registrierung beim Marktstammdatenregister ersetzt, der Anschluss soll über einen einfache Schukostecker erfolgen (die dafür nötigen Normen werden gerade erarbeitet) und übergangsweise können auch rückwärts laufende alte Zähler verwendet werden. Zudem wurde die zulässige Maximalleistung auf 800 Watt erhöht und Balkonkraftwerke wurden in den sogenannten Katalog der privilegierten Maßnahmen im Wohnungseigentums- und Mietrecht aufgenommen. Dadurch können sie von Vermieterinnen und Vermietern nicht mehr ohne Weiteres abgelehnt werden. Die Erleichterungen zeigen Wirkung: Über 500.000 Balkonkraftwerke sind bereits registriert.

Unkomplizierte lokale Solarenergie auch für Mehrparteienhäuser

Noch umfassender fallen die Vereinfachungen bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung aus, also der direkten Versorgung von Mieterinnen und Mietern durch gemeinschaftlich genutzte Photovoltaikanlagen auf größeren Wohnanlagen – dieser Punkt ist für uns von der Protectum eG natürlich besonders interessant, hat aber auch wesentliche Vorteile für Mietparteien. Vor dem Solarpaket war eine solche Versorgung mit derartig hohem Aufwand und Risiko für den Eigentümer oder die Eigentümerin verbunden, dass es sich kaum lohnte. Denn der Strom konnte gar nicht direkt an die Mietparteien weitergegeben werden, sondern musste über das allgemeine Stromnetz eingespeist werden. Damit waren nicht nur einige technische Anforderungen verbunden, die Vermieterin oder der Vermieter war dabei auch juristisch mehr oder weniger einem kommerziellen Stromversorger gleichgestellt. Dies bedeutete wiederum eine Vielzahl an (Melde-)Pflichten, bürokratischen Auflagen und beispielsweise die Haftung für eine durchgehende Stromversorgung – was bei kleinen Photovoltaikanlagen ohne große Speicherkapazität nicht gewährleistet werden kann.

Das Solarpaket entbindet Eigentümerinnen und Eigentümer von den allermeisten Pflichten eines regulären Stromanbieters. Die Energie muss auch nicht mehr über das normale Netz eingespeist werden, sondern kann dank intelligenter Messsysteme direkt vor Ort verteilt werden. Die Mieterinnen und Mieter können also unkompliziert den lokal erzeugten Solarstrom nutzen und greifen nur dann auf ihren bestehenden Stromvertrag zurück, wenn die Produktion der gebäudeeigenen Anlage nicht ausreicht. Das wiederum bringt uns gleich zum nächsten Punkt: Größere Mietwohnanlagen haben meist nicht nur die Dachfläche der eigentlichen Wohngebäude als potenzielle Standorte für Solaranlagen, sondern auch Nebengebäude wie beispielsweise Garagen oder Parkhäuser. Diese waren bisher von der staatlichen Förderung ausgenommen – ein Umstand, der durch das Solarpaket ebenfalls korrigiert wurde.

… wird endlich gut

Das Solarpaket I sorgt zweifellos in vielen Belangen für eine teils immense Vereinfachung und Erleichterung bei der Installation von Photovoltaikanlagen kleiner bis mittlerer Größe. Die Zahl der Balkonkraftwerke wird dadurch in Zukunft sicher weiter zunehmen, ebenso Solaranlagen auf den Dächern größerer Wohneinheiten – eine Win-Win-Win-Situation für Umwelt, Mieterinnen & Mieter sowie für Vermieterinnen & Vermieter. Auch wenn hier und da vielleicht noch ein wenig nachgebessert werden muss und natürlich immer Luft nach oben ist: Wir von der Protectum eG sind der Meinung, dass das Solarpaket I ein großer Schritt in die richtige Richtung ist.

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