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Bauvorhaben

Die Protectum eG informiert: Was ist eine Bauvoranfrage – und was unterscheidet sie von einem Bauantrag?

Wer in Deutschland ein Haus bauen möchte, benötigt vor dem Beginn der Arbeiten eine Genehmigung der örtlichen Baubehörde. Bevor diese erteilt wurde, darf mit der Ausführung nicht begonnen werden. Doch nicht nur für Neubauten besteht eine Genehmigungspflicht, auch bestimmte bauliche Veränderungen wie Erweiterungen, Um- oder Anbauten bedürfen oft einer Baugenehmigung. Für größere Baumaßnahmen können sich die detaillierte Bauplanung und die Erstellung eines Bauantrages jedoch durchaus aufwendig gestalten. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit des Projektes schon vor der Anfertigung und Einreichung eines Bauantrages von offizieller Seite rechtsverbindlich abklären zu lassen.

Genau dies leistet eine Bauvoranfrage. Besonders wenn die baurechtliche Seite unklar oder eine Ablehnung des Antrages aus anderen Gründen nicht auszuschließen ist, empfiehlt es sich, über eine Bauvoranfrage einen Bauvorbescheid einzuholen. So gewinnt der Bauherr wertvolle Planungssicherheit für das beabsichtigte Bauvorhaben und das bevorstehende Genehmigungsverfahren. Die Protectum eG erläutert die Vorgehensweise.

Der Bauvorantrag als „kleines Genehmigungsverfahren“

Ein Bauantrag ist ein Dokument, das die Planung für ein beabsichtigtes Bauvorhaben umfassend dokumentiert – je detaillierter, desto besser. Um Bauherren die Möglichkeit zu geben, die grundsätzlichen Aussichten auf eine Genehmigung für eine Baumaßnahme bereits vorab einschätzen zu können, bieten viele Behörden die Option auf ein sogenanntes kleines Genehmigungsverfahren in Form des Bauvorantrags.

Die Protectum eG nennt die offensichtlichsten Vorteile: Zum einen fällt der Umfang der benötigten Unterlagen bei dem „Antrag auf Bauvorbescheid“ deutlich kleiner aus als bei der Beantragung einer Baugenehmigung. Das vereinfacht nicht nur die Zusammenstellung der benötigten Dokumente, auch die Prüfung dauert für gewöhnlich nicht so lange wie bei dem tatsächlichen Baugenehmigungsverfahren. Zudem kann der Bauvorantrag vom Bauherrn direkt selbst gestellt werden und ist in der Regel kostengünstiger als der Bauantrag.

Wann ist eine Bauvoranfrage besonders sinnvoll?

Die Bauvoranfrage stellt also eine praktische Möglichkeit für den Bauherren dar, im Vorfeld des Bauantrags in Erfahrung zu bringen, ob die geplante Bebauung des Wunschgrundstücks nach Art und Maß der baulichen Nutzung mit dem öffentlichen Baurecht vereinbar und das Vorhaben somit genehmigungsfähig ist. Besonders wer auf einem Grundstück bauen möchte, für das kein Bebauungsplan vorliegt, ist aus Sicht der Protectum eG mit einer Bauvoranfrage gut beraten. Mithilfe des Bauvorbescheids lässt sich vergleichsweise kostengünstig und schnell abklären, ob die angestrebte Art der baulichen Nutzung zulässig ist. Für Grundstücksbesitzer, die einen Verkauf planen, ist eine Bauvoranfrage ein guter Weg, die Chancen für einen guten Verkaufspreis zu steigern. Denn ein positiver Bauvorbescheid stellt für potenzielle Käufer eine verbindliche Rechtsgrundlage für künftige Bauvorhaben dar. Auch Kaufinteressenten können die Bauvoranfrage nutzen, um ihre Möglichkeiten für eine zukünftige Bebauung auszuloten.

Wie die Protectum eG hervorhebt, ist ein positiver Bauvorbescheid jedoch auf keinen Fall mit einer Genehmigung für den Beginn der Arbeiten für die betreffende Baumaßnahme gleichzusetzen. Mit der Ausführung darf erst begonnen werden, wenn eine gültige Baugenehmigung vorliegt. Der dafür notwendige Bauantrag muss innerhalb einer gewissen Frist nach Erlass des Bauvorbescheids eingereicht werden. In den meisten Bundesländern haben Bauherren hierfür drei Jahre Zeit, vereinzelt beträgt der Gültigkeitszeitraum auch zwei Jahre.

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