Genossenschaften spielen eine entscheidende Rolle in unserer Gesellschaft. Ihr Zweck besteht darin, die wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Interessen ihrer Mitglieder zu fördern. Sie basieren auf dem Prinzip der Selbsthilfe: Menschen mit ähnlich gelagerten Zielen schließen sich in einer Genossenschaft zusammen, um ihre Ressourcen für das Erreichen der gemeinsamen Pläne zu bündeln. Wohnungsbaugenossenschaften im Speziellen haben den Förderauftrag, ihren Mitgliedern bezahlbaren und lebenswerten Wohnraum zu bieten – eine Mission, die angesichts der heutigen Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt von zentraler Bedeutung ist.
Um den Stellenwert dieser Organisationen zu unterstreichen und ihre Arbeit zu fördern, hat die Ampelregierung in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, die „rechtlichen Rahmenbedingungen für gemeinwohlorientiertes Wirtschaften“ beispielsweise von Genossenschaften verbessern zu wollen. Ein unlängst veröffentlichter Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform“ zielt darauf ab, diese Absicht in die Praxis umzusetzen. Die Protectum eG möchte auf diesem Blog einige Kernpunkte dieses Entwurfs beleuchten. Heute geht es um die Möglichkeit eines digitalen Genossenschaftsbeitritts, wie sie im Entwurf angeregt wird.
Mehr Digitalisierung im Genossenschaftswesen
Die Digitalisierung macht einen zentralen Aspekt des neuen Gesetzesentwurfs aus. Der digitale Wandel, der bereits in großen Bereichen des wirtschaftlichen und privaten Rechtsverkehrs umgesetzt wurde, soll nun auch verstärkt Genossenschaften erreichen, sodass künftig mehr Prozesse digital ablaufen können.
Eines der Hauptziele des Gesetzesentwurfes ist es also, die Digitalisierung bei Genossenschaften voranzutreiben. Möglich gemacht werden soll dies durch diverse Änderungen am Genossenschaftsgesetz. Ein wichtiges Beispiel hierfür ist der im Referentenentwurf vorgeschlagene Wechsel von der heute bei vielen Vorgängen noch notwendigen „Schriftform“ zur flexibleren „Textform“. Diese Änderung würde zahlreiche Abläufe in Genossenschaften erheblich vereinfachen.
Vereinfachung des Beitritts durch digitale Prozesse
Ein auch für die Protectum eG besonders relevanter Bereich, der durch die Digitalisierung optimiert werden soll, ist der Beitritt zu einer Genossenschaft. Aktuell ist für diesen Prozess noch eine händische Unterschrift oder eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) notwendig. Diese Anforderung kann eine Barriere für neue Mitglieder darstellen. Künftig soll der Beitritt jedoch einfacher werden, indem er in Textform erklärt werden kann. Dies könnte beispielsweise über eine E-Mail oder eine Smartphone-App geschehen. Die Textform soll auch für die Beteiligung mit zusätzlichen Geschäftsanteilen gelten.
Wichtig ist, dass auch bei einem digitalen Beitritt alle relevanten finanziellen Verpflichtungen wie beispielsweise Nachschusspflichten ebenso wie längere Kündigungsfristen vom Neumitglied explizit anerkannt werden müssen.
Einschätzung der Protectum eG
Dieser Vorschlag aus dem Gesetzesentwurf trifft auf die volle Zustimmung der Protectum eG. Eine derartige Vereinfachung des Beitrittsprozesses könnte die Hürden für neue Mitglieder deutlich senken. Und ein geringerer Aufwand rund um den Beitritt bedeutet potenziell mehr Menschen, die bereit wären, Mitglied zu werden. Dies stärkt nicht nur die Genossenschaft selbst, sondern ermöglicht es ihr auch, ihren Zweck – die Förderung ihrer Mitglieder – effektiver zu erfüllen.
In ihrem nächsten Beitrag wird die Genossenschaft aus Großwallstadt weitere Aspekte des Gesetzesentwurfs diskutieren und deren mögliche Auswirkungen auf die Praxis näher beleuchten.