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Genossenschaftliche Prüfung der Protectum eG für das Geschäftsjahr 2020 ist angelaufen

Genossenschaften heben sich insbesondere in einem zentralen Punkt von dem Geschäftsmodell „gewöhnlicher“ Unternehmen ab: Statt Gewinnmaximierung steht die Förderung der Mitglieder im Mittelpunkt der unternehmerischen Entscheidungen. Dass die Genossenschaft im Zuge ihrer Geschäftstätigkeit diesem Auftrag auch Genüge tut, wird dabei keineswegs dem Zufall überlassen: Um die Erfüllung dieser Aufgabe zu gewährleisten, unterliegen Genossenschaften in Deutschland einer regelmäßigen Prüfungspflicht. Für die Protectum eG hat der zuständige Prüfungsverband jüngst die Prüfungstätigkeiten für das Geschäftsjahr 2020 aufgenommen.

Erfüllung des Förderauftrages wird auf den Prüfstand gestellt

Die Prüfungspflicht für alle Genossenschaften in Deutschland wurde bereits im Rahmen des Genossenschaftsgesetz aus dem Jahr 1889 etabliert – das macht die Genossenschaftsprüfung zur ältesten deutschen Pflichtprüfung überhaupt. Die heutige genossenschaftliche Pflichtprüfung stellt den wohl umfassendsten Prüfungsauftrag im deutschen Prüfungswesen dar. Die Aufgabe besteht darin, die wirtschaftlichen Verhältnisse sowie die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung zu prüfen, um in letzter Konsequenz einen grundlegenden Sachverhalt zu klären: Ob die Genossenschaft ihrem Förderauftrag hinlänglich nachkommt.

Denn die Mitgliederförderung steht qua Genossenschaftsgesetz im Zentrum des genossenschaftlichen Handelns: Die wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Belange der Mitglieder durch einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern, ist oberste Leitmaxime und zentrales Unternehmensziel einer Genossenschaft, dem alle anderen Interessen nachzustehen haben. Im Fall einer Wohnungsbaugenossenschaft wie der Protectum eG liegt dieser Förderzweck darin, die Mitglieder sicher und verlässlich mit bezahlbarem Wohnraum zu versorgen. Die reine Gewinnerzielung hingegen kann niemals der Hauptzweck einer Genossenschaft sein – was sie von anderen Unternehmen unterscheidet. In dieser Abgrenzung liegt nicht zuletzt die Notwendigkeit des ausführlichen Prüfungsverfahrens begründet.

Protectum eG hat alle Unterlagen für 2020 eingereicht

Jede Genossenschaft in Deutschland ist Pflichtmitglied in einem zugelassenen Prüfungsverband. Dieser ist damit beauftragt, die Genossenschaft in regelmäßigen Abständen der Pflichtprüfung zu unterziehen – je nach Größe der Genossenschaft alle zwei Jahre oder jährlich. Im Rahmen dieser Maßnahme werden alle Bereiche der wirtschaftlichen Tätigkeit auf den Prüfstand gestellt. Neben der Prüfung des Jahresabschlusses betrifft dies beispielsweise die Ordnungsmäßigkeit der verschiedenen Genossenschaftsorgane wie Vorstand, Aufsichtsrat und Generalversammlung. Auch Buchführung und Mitgliederwesen zählen zu den Aufgabenbereichen, die der Prüfer kritisch unter die Lupe nimmt.

Für die Prüfung des Geschäftsjahres 2020 hat die Protectum eG dem Prüfungsverband bereits alle erforderlichen Dokumente zukommen lassen. Zu diesen zählen neben betriebswirtschaftlichen Zahlen wie dem Jahresabschluss 2020 und einer Auflistung der Geschäftsguthaben auch eine Vielzahl an weiteren Unterlagen wie Protokollen aus Vorstands-, Aufsichtsrats- und Generalversammlungen, Mitgliederzahlen, Antragsunterlagen sowie eine zufällig ausgewählte Stichprobe der Mitgliederkorrespondenz.

Die Prüfung kann, je nach Größe der Genossenschaft, wenige Tage oder mehrere Monate in Anspruch nehmen. Bei der Protectum eG ist das Prüfungsverfahren für gewöhnlich innerhalb einiger Wochen abgeschlossen. Da die Genossenschaft für die Vorjahre durchgängig mustergültige Prüfungsergebnisse vorweisen kann, rechnet man in Großwallstadt auch für das aktuelle Verfahren mit einwandfreien Resultaten.

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