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Wohnungsbaugenossenschaft

Mit staatlichen Fördergeldern die Einzahlungen bei der Protectum eG aufstocken

Mitglieder der Protectum eG wissen es längst: Die Mitgliedschaft in der Wohnungsbaugenossenschaft aus Großwallstadt birgt zahlreiche Vorzüge, angefangen allein bei dem hochwertigen Wohnraum, der zu angemessenen Preisen gemietet oder gekauft werden kann. Darüber hinaus bringt die Mitgliedschaft jedem Einzelnen über die jährliche Dividendenausschüttung auch die Teilhabe am wirtschaftlichen Erfolg der Genossenschaft. Sehr praktisch und zudem finanziell lukrativ können sich auch die Einkaufsvorteile auswirken, die über diverse Kooperationspartner im Internetkaufhaus der Wohnungsbaugenossenschaft gewährt werden.

Und auch der Gesetzgeber beteiligt sich gegebenenfalls an dem vielfältigen Mix an Mitgliedervorteilen bei der Protectum eG: Bei Erfüllung der entsprechenden Förderbedingungen winken staatliche Zuschüsse nach dem Wohnungsbauprämiengesetz und dem Vermögensbildungsgesetz.

Großteil der Protectum eG-Mitglieder hat Anspruch auf Wohnungsbauprämie

Bausparer kennen und nutzen sie längst, viele andere sind sich der Vorzüge der Wohnungsbauprämie jedoch nicht unbedingt bewusst. Das liegt nicht zuletzt daran, dass der Prämienanspruch außerhalb eines Bausparvertrages vergleichsweise wenig publik gemacht wird. Dabei handelt es sich bei der Wohnungsbauprämie um eine wichtige Säule der staatlichen Wohnungsbauförderung, die mit attraktiven finanziellen Zuschüssen einhergeht. Und seit Jahresbeginn steht sie dank einer merklichen Ausweitung der Einkommensgrenzen einem deutlichen größeren Personenkreis zu. Darunter auch die Mitglieder der Protectum eG: Schätzungen der Genossenschaft aus Großwallstadt zufolge haben seit der Novellierung der Förderbedingungen ca. 80 Prozent des Mitgliederbestandes Anspruch auf das Geld vom Staat.

Und die Beantragung der staatlichen Unterstützung lohnt sich: Bis zu 140 Euro im Jahr können Ehepaare einstreichen, Alleinstehende kommen auf immerhin 70 Euro jährliche Wohnungsbauprämie. Bedingung ist ein maximales zu versteuerndes Einkommen von 35.000 Euro für Singles und 70.000 Euro für gemeinsam veranlagte Paare. Ist diese Voraussetzung erfüllt, so schießt der Staat 10 Prozent der Einzahlungen hinzu, bei maximalen prämienbegünstigten Aufwendungen in Höhe von 700 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 1.400 Euro (Paare).

Mit vermögenswirksamen Leistungen die Arbeitnehmersparzulage nutzen

Während die Wohnungsbauprämie die Menschen beim Aufbau von Eigenkapital für Immobilienwünsche unterstützen soll, ist die Arbeitnehmersparzulage dazu gedacht, Arbeitnehmer generell bei der Vermögensbildung zu fördern. Dabei wird der Zuschuss ausschließlich gewährt, wenn die Einzahlungen über die vermögenwirksamen Leistungen erfolgen. Diese werden direkt vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer angelegt, wobei der Gesetzgeber dies auf verschiedene geprüfte Unternehmensformen eingeschränkt hat. Hierzu gehören auch die Einzahlungen bei Wohnungsbaugenossenschaften, mit denen ein Geschäftsguthaben aufgebaut wird. Auch hier greifen für den Förderanspruch Einkommensgrenzen, diese liegen bei 20.000 Euro pro Jahr bei Einzelpersonen und 40.000 Euro pro Jahr bei Paaren.

Dabei fällt der vom Staat bezahlte Zuschuss zu den vermögenswirksamen Leistungen bei Einzahlungen in eine Genossenschaft sogar besonders hoch aus: Die Arbeitnehmersparzulage beläuft sich auf satte 20 Prozent, wobei Einzahlungen von bis zu 400 Euro im Jahr gefördert werden. Wenn ein Mitglied den gesamten Betrag ausnutzt, so bedeutet dies einen jährlichen staatlichen Zuschuss in Höhe von 80 Euro. Die Mitglieder der Protectum eG dürfen sich damit über einen Fördersatz freuen, der mehr als zweimal so hoch liegt wie beispielsweise für einen VL-Vertrag, mit dem ein Bausparvertrag bespart wird. Hier beträgt die Förderquote lediglich neun Prozent.

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