Kategorien
Wohnungsbaugenossenschaft

Qualitätssicherung in der Neumitgliederwerbung der Protectum eG

Bei Genossenschaften handelt es sich nicht nur um eine Unternehmensform mit überdurchschnittlich gutem Ansehen. Das gute Renommee ist vielmehr verdient: Die Gemeinschaften überzeugen mit über viele Jahre bewiesener Seriosität und finanzieller Stabilität. Diese spiegelt sich in einer überaus niedrigen Insolvenzquote von gerade einmal 0,1 Prozent wider – keine andere Rechtsform ist ähnlich selten von Insolvenzen betroffen. Dies dürfte einer der Gründe dafür sein, dass der Gesetzgeber Genossenschaften (sofern diese keine Kapitalanlageprodukte anbieten) bei der Mitgliederwerbung viel Eigenverantwortung überlässt. Genossenschaften wie die Protectum eG verfügen demzufolge über einen großen Handlungsspielraum im Hinblick darauf, wie sie Interessenten und angehende Mitglieder über die Genossenschaft und die Mitgliedschaft im Rahmen der Werbung informiert. Die Genossenschaft aus Großwallstadt ist sich der mit dieser Freiheit verbundenen Verantwortung bewusst und legt bei der Neumitgliederwerbung daher höchste Qualitätsmaßstäbe an.

Dreistufiger Ansatz der Protectum eG

Mithilfe einer dreigleisigen Strategie stellt die Wohnungsbaugenossenschaft aus Großwallstadt sicher, dass ihre hohen Qualitätsanforderungen in der Mitgliederwerbung umgesetzt werden. Über folgende drei Eckpfeiler geht die Protectum eG das Thema Qualitätssicherung an:

1. Im Vorfeld: Schulung der Mitgliederwerber

Die Qualifizierung der Mitgliederwerber stellt eine der zentralen Säulen der Qualitätssicherung der Genossenschaft aus Großwallstadt dar. Zu diesem Zweck werden diese in der Werbung regelmäßig geschult. Zu den Schulungsgegenständen gehören unter anderen die Themengebiete:

  • Rechtsform Genossenschaft
  • Vorteile/Rechte/Pflichten der Mitgliedschaft
  • Ablauf einer Mitgliedschaft
  • Historie der Protectum eG, sowie Aktuelles zur Genossenschaft, Neuheiten
  • Beantragung der staatlichen Förderung
  • Rechtliche Grundlagen zur Mitgliederwerbung
2. Im Prozess selbst: Qualitätssicherung während der Mitgliederwerbung

Bei der Qualitätssicherung während des Werbungsgesprächs geht es vor allem darum, sicherzustellen, dass bestimmte Aussagen nicht getätigt und gewisse formale Anforderungen eingehalten werden. So ist es Pflicht, das angehende Mitglied während des Gesprächs über das freiwillige Rücktrittsrecht aufzuklären. Dass dies geschehen ist, muss das Neumitglied ebenso mit einer Unterschrift bestätigen wie die Tatsache, dass die Mitgliedschaft nicht mit einem Bausparvertrag gleichgesetzt wurde, oder verpflichtender Bestandteil des Arbeitsvertrages sei.

3. Nachbearbeitung: Befragungen im Nachgang der Mitgliederwerbung

Im Anschluss an das Gespräch erhält jedes neue geworbene Mitglied von der Protectum eG das Angebot, an einer kurzen Befragung zum Werbungsprozess teilzunehmen. Hier geht es zum einen erneut darum, die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben abzufragen. Aber auch „weichere“ Faktoren werden erhoben, um die Zufriedenheit des Neumitgliedes mit dem Ablauf herauszufinden. Zu diesen Kriterien zählt zum Beispiel die Frage nach der Höflichkeit, der Freundlichkeit und dem Auftreten des Mitgliederwerbers. Abschließend können die neuen Mitglieder bewerten, wie ihnen der Werbungsprozess im Ganzen gefallen hat.

Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Ihren Besuch stimmen Sie dem zu.