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Auch für Kreditnehmer von Belang: Protectum eG stellt zentrale Änderungen in der Nachhaltigkeitsberichtpflicht vor

Nachhaltigkeit ist eines der wichtigsten Themen unserer Zeit. Als bedeutende Akteure stehen vor allem große Unternehmen in besonderem Maße in der Verantwortung, das Thema Nachhaltigkeit in ihr Handeln einzubinden. Rechenschaft über diesen Aspekt ihrer Geschäftstätigkeit müssen einige von ihnen über die sogenannte Nachhaltigkeitsberichterstattung ablegen. Diese Offenlegungspflicht hat mit einer Neuregelung aus Brüssel einen entscheidenden Wandel erfahren. Die Protectum eG erläutert, wie diese Änderungen aussehen – und inwiefern sie nicht nur Auswirkungen auf betroffene Unternehmen haben.

Von der CSR zur CSRD

Bereits heute sind große, kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie Kreditinstitute und Versicherungen zur Offenlegung sogenannter nichtfinanzieller Informationen verpflichtet. In diesen müssen sie Angaben zu ihren Konzepten, Prozessen, Risiken und Leistungsindikatoren bezüglich wichtiger Nachhaltigkeitsaspekte wie Umwelt, Arbeitnehmerinteressen, soziale Belange, Achtung der Menschenrechte und Korruptionsbekämpfung machen. Die rechtliche Grundlage für diese Verpflichtung zu einer nichtfinanziellen Erklärung bestand bislang in der europäischen Richtlinie zur „Corporate Social Responsibility“, kurz CSR.

Diese Richtlinie zur gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen wurde nach einer umfassenden Überarbeitung im Jahr 2022 unter der neuen Bezeichnung „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) veröffentlicht und geht mit einigen entscheidenden Änderungen bei den Berichtspflichten für Unternehmen einher. Wie die Protectum eG darlegt, weicht die neue CSRD-Richtlinie sowohl hinsichtlich des inhaltlichen Umfangs der Nachhaltigkeitsberichterstattung als auch der Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen von den bisherigen Anforderungen ab.

Das Konzept der „doppelten Materialität“

Herzstück der neuen EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ist das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit oder doppelten Materialität („Double Materiality“). Dies bedeutet nichts anderes, als dass der Themenbereich Nachhaltigkeit aus zwei unterschiedlichen Blickwinkeln betrachtet wird: der Outside-in- und der Inside-out-Perspektive.

Bei der Outside-in-Perspektive geht es darum, die Auswirkungen von externen Nachhaltigkeitsfaktoren wie etwa dem Klimawandel auf die Unternehmenstätigkeit zu benennen. Hier gilt es also, alle Nachhaltigkeitsauswirkungen zu berücksichtigen, die einen Einfluss auf die Geschäfte, die Rentabilität und den Unternehmenswert haben. Dieser Blickwinkel ist auch unter dem Begriff „Financial Materiality“ bekannt.

Bei der Inside-out-Perspektive wird die andere Wirkrichtung betrachtet, also die Auswirkung des eigenen unternehmerische Handelns auf andere. Zu den negativen Effekten auf den Menschen, die Gesellschaft oder die Umwelt können zum Beispiel Treibhausgasemissionen zählen, die zu den globalen Klimarisiken beitragen. Dieser Aspekt wird auch “Impact Materiality” genannt.

Im Rahmen der bisherigen Nachhaltigkeitsberichterstattung galten lediglich Auswirkungen von Nachhaltigkeitsfaktoren auf die Tätigkeit und die Finanzen des berichtenden Unternehmens als wesentlich und damit berichtspflichtig. Hier weist die Protectum eG auf die zentrale Änderung bei der neuen CSRD hin: Nunmehr ist ein Nachhaltigkeitsaspekt berichtspflichtig, sobald er aus einer der beiden Perspektiven wesentlich ist. Aus Sicht der Genossenschaft aus Großwallstadt eine sinnvolle Änderung, sorgt dies doch für eine ausgewogenere Nachhaltigkeitsberichterstattung. Bislang musste über negative soziale und ökologische Auswirkungen der Geschäftstätigkeit, die keinen nachteiligen Effekt auf das Unternehmen selbst hatten, nicht berichtet werden.

Mehr Unternehmen künftig berichtspflichtig

Ein weiterer zentraler Punkt der durch die CSRD-Richtlinie bewirkten Änderungen findet sich in der Zielgruppe. Denn der Kreis der von der Berichtspflicht betroffenen Unternehmen fällt künftig deutlich größer aus als bisher. Zum einen müssen bald alle Unternehmen ungeachtet ihrer Kapitalmarktorientierung ab einer bestimmten Größe einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen. Zum anderen trifft die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung unter den Regelungen der CSRD auch kleine und mittlere börsennotierte Unternehmen. Schätzungen gehen davon aus, dass die Zahl der betroffenen Unternehmen in Europa durch diese erweiterten Berichtspflichten von bislang 11.600 auf rund 49.000 steigen werden.

Nachhaltigkeit wird auch für Kreditnehmer wichtiger

Die Protectum eG wird auch nach der Ausweitung des Adressatenkreises nicht unter die Berichtspflicht fallen. Dennoch haben die Änderungen auch Implikationen für die Genossenschaft aus Großwallstadt. So werden Banken aufgrund der ESG-Auflagen künftig den Aspekt der Nachhaltigkeit beispielsweise auch bei den Projekten, die sie finanzieren, stärker berücksichtigen. Infolgedessen müssen auch Wohnungsbaugenossenschaften wie die Protectum eG bei der Kreditaufnahme in Zukunft die Nachhaltigkeit sowohl des zu finanzierenden Vorhabens als auch des Unternehmens selbst stärker herausstellen.

Ein Umstand, der bei der Wohnungsbaugenossenschaft eher Zuspruch als Sorge hervorruft. Nicht nur ist eine Genossenschaft infolge des sozialen Aspektes ihres Förderauftrages bereits in sich nachhaltig, zusätzlich legt man in Großwallstadt bereits heute großen Wert auf nachhaltige Bauprojekte, beispielweise bei dem Umbauvorhaben in Wiesbaden.

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