In den vergangenen Wochen stand auf diesem Blog eine detaillierte Bilanz des Jahres 2025 im Mittelpunkt. Die Protectum eG ließ zunächst einmal die Aktivitäten in ihrem Immobilienbestand Revue passieren, bevor sie in einem zweiten Beitrag darlegte, wie das Geschäftsjahr wirtschaftlich einzuordnen war. Zum Abschluss dieses Themenblocks richtet die Genossenschaft aus Großwallstadt den Fokus nun nach vorn: Der aktuelle Beitrag wechselt die Perspektive vom Rückblick zur Vorausschau und beleuchtet, welche Vorhaben und Zielsetzungen die Wohnungsbaugenossenschaft für das Jahr 2026 verfolgt.
Category: Aktuelles
Was viele seit Jahren beobachten, bestätigt eine aktuelle Auswertung der Protectum eG aus Großwallstadt: Der Aufwärtstrend bei den Preisen am Mietwohnungsmarkt setzt sich unvermindert fort. Die interne Sichtung zeigt: Während Bestandsmieten vielfach noch moderat geblieben sind, schnellen die Preise bei Neuabschlüssen deutlich nach oben. Wer heute eine neue Wohnung sucht, sieht sich je nach Lage jedoch mit spürbar unterschiedlichen Niveaus konfrontiert. Deshalb bietet die Genossenschaft im heutigen Blogbeitrag eine kleine Übersicht.
Die Protectum eG begrüßt die Wiederauflage eines alten Bekannten unter den staatlichen Förderprogrammen: Nachdem die Neubauförderung für Gebäude im Effizienzhaus-Standard 55 (EH55) mehrere Jahre auf Eis lag, plant die Bundesregierung, ab Mitte Dezember 2025 wieder Mittel bereitzustellen. Insgesamt sollen 800 Millionen Euro in die Förderung fließen. Ziel ist es, den stagnierenden Wohnungsbau neu zu beleben und damit der angespannten Wohnsituation in Deutschland entgegenzuwirken.
Genossenschaften handeln auf Basis des deutschen Genossenschaftsrechts: Das Genossenschaftsgesetz (GenG) bildet den rechtlichen Rahmen für ihre Organisation und Arbeitsweise. Im Juni dieses Jahres hat das Bundesjustizministerium einen Vorschlag für ein „Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform“ veröffentlicht, das einige wichtige Anpassungen am bisherigen GenG beinhaltet. Die Protectum eG hat dazu bereits in zwei Artikeln ihre Perspektive dargelegt, sowohl ihr grundsätzliches Einverständnis als auch ihre Kritikpunkte.
Nach dem Bekanntwerden der Änderungspläne meldeten sich zahlreiche Verbände, Vereine und Genossenschaften mit eigenen Einschätzungen zu Wort. Im Folgenden bietet die Protectum eG einen kompakten Überblick über die Reaktionen und die zentralen Argumente und Anliegen der verschiedenen Akteure.
Neben der Schaffung von neuem Wohnraum für ihre Mitglieder durch Neubauten und Immobilienzukäufe hat die Protectum eG stets auch einen weiteren Aspekt im Blick: Ein mindestens ebenso zentrales Anliegen der Genossenschaft aus Großwallstadt ist es, ihren vorhandenen Bestand fortlaufend zu modernisieren und so an zeitgemäße Wohnstandards anzupassen.
Eine Liegenschaft taucht im Zuge dieser Revitalisierungsstrategie besonders häufig auf diesem Blog auf: das Wohn- und Geschäftshaus in der Fischergasse in Aschaffenburg. Hier geht die Wohnungsbaugenossenschaft ja nach einem bewährten Verfahren vor: Wann immer eine Wohnung durch einen Auszug vorübergehend frei wird, nutzt man die Gelegenheit für eine umfassende Renovierung der betreffenden Einheit, bevor sie den Mitgliedern erneut zur Miete angeboten wird.
Die Suche nach einer passenden Wohnung gestaltet sich vielerorts in Deutschland nach wie vor äußerst schwierig. Besonders in den Metropolen übersteigt die Nachfrage nach Wohnraum deutlich das Angebot, was die Mieten dort zunehmend weiter in die Höhe schnellen lässt. Eine aktuelle Untersuchung für das Verbändebündnis „Soziales Wohnen“ geht von bundesweit mehr als 550.000 fehlenden Wohnungen aus. Trotz des offensichtlichen Bedarfs wird jedoch noch immer nicht in ausreichendem Umfang gebaut. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung eine Strategie entwickelt, um Bauprojekte schneller auf den Weg zu bringen und so die angespannte Lage am Wohnungsmarkt zu verbessern. Wie diese aussieht, zeigt die Protectum eG im folgenden Beitrag kurz auf.
Mit dem geplanten Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform möchte die Bundesregierung ein klares Zeichen zugunsten der deutschen Genossenschaftslandschaft setzen. Wie im letzten Blogbeitrag dargelegt, wird die übergroße Mehrheit der Änderungen von der Protectum eG ausdrücklich gutgeheißen. Doch in einem zentralen Punkt äußert die Genossenschaft aus Großwallstadt Bedenken. Es geht um die geplante Neufassung von § 15b Absatz 2 des Genossenschaftsgesetzes (GenG), die aus ihrer Sicht weitreichende und durchaus ungewollte Konsequenzen für bewährte und seriöse Beteiligungspraktiken haben könnte.
Die Protectum eG verfolgt derzeit mit Interesse einen Gesetzesentwurf zur Förderung genossenschaftlicher Unternehmensformen, der Ende Juni von der Bundesregierung vorgelegt wurde. Ziel ist es, Genossenschaften durch rechtliche Anpassungen zukunftsfähiger zu machen. Für eine Organisation wie die Genossenschaft aus Großwallstadt, die sich seit jeher für sicheres und bezahlbares Wohnen einsetzt, ist dies ein wichtiges Signal.
Am 27. Juni wurde bei der Protectum eG ja zur diesjährigen Generalversammlung geladen. Der Ablauf und die wichtigsten Ergebnisse dieser Veranstaltung wurden bereits im jüngsten Blogbeitrag präsentiert. Wie in diesem versprochen, soll in dieser Woche näher auf die Informationen eingegangen werden, die der Vorstand im Zuge der Versammlung mit den Mitgliedern geteilt hat und die wie jedes Jahr in Form des Lageberichtes veröffentlicht wurden.
Wie Mitte Juni auf diesem Blog angekündigt, stand am 27. Juni die diesjährige Generalversammlung auf dem Terminplan der Protectum eG. Diese stellt jedes Jahr eine zentrale Veranstaltung des genossenschaftlichen Kalenders dar. Die wichtigsten Momente der Versammlung möchte die Genossenschaft aus Großwallstadt in dieser Woche noch einmal Revue passieren lassen.
