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Die Protectum eG zum Thema sozialgebundener Wohnraum

Sozialwohnungen, sozialgebundener Wohnraum, preisgebundene Wohnungen, … Rund um den sozialen Wohnungsbau schwirren zahlreiche Begrifflichkeiten durch den Raum. Selten wird jedoch das dahinterstehende Konzept erklärt. Aus diesem Grund möchte die Protectum eG in dieser Woche den Sachverhalt etwas näher beleuchten.

Sozialgebundener Wohnraum in der Praxis

Bei Sozialwohnungen handelt es sich um staatlich subventionierten Wohnraum, dessen Bau mit öffentlichen Geldern gefördert wurde. Diese Förderung erfolgt in der Regel durch Zuschüsse oder zinsvergünstigte Darlehen für die Finanzierung der Baumaßnahme, gelegentlich erhalten Bauherren aber auch andere Unterstützung beispielsweise in Form von verbilligtem Bauland.

Zielgruppe für diesen öffentlich geförderten Wohnraum sind Mieter, deren finanzielle Mittel für die Deckung einer marktüblichen Miete nicht ausreichen, also in der Regel Menschen mit einem geringen Einkommen. Denn auch Geringverdienern soll die Möglichkeit eröffnet werden, in einer lebenswerten Wohnung zu leben. Insofern kommt der soziale Wohnungsbau in seinen Zielen dem Förderzweck von Wohnungsbaugenossenschaften wie der Protectum eG durchaus nahe.

Die konkrete Ausgestaltung und Regelung der Wohnraumförderung liegt in der Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer, die dementsprechende eigene Landesgesetze erlassen haben. Hier gibt es unterschiedlichste Herangehensweisen:

  • In manchen Fällen mieten Städte beziehungsweise Kommunen Wohnungen zu einem Festpreis vom Eigentümer an und stellen sie den gewünschten Nutzergruppen zu sozial verträglichen Mieten zur Verfügung.
  • Alternativ steht Städten und Kommunen die Option offen, den Kreis der Bezugsberechtigten für öffentlich geförderten Wohnraum festzulegen.
  • Die wohl am häufigsten genutzte Möglichkeit besteht in der Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen (WBS) an Personen, die bestimmte Bedingungen, etwa bezüglich des maximalen Einkommens, erfüllen. Mit diesem Dokument können Anspruchsberechtigte sich dann um eine Sozialwohnung bewerben.
Foto von op23 auf Pexels
Wohnen ist vor allem in Städten selbst mit einem Durchschnittseinkommen oft unbezahlbar. Sozialwohnungen verhelfen Geringverdienern zu lebenswertem Wohnraum.

Bedingungen für den Erhalt staatlicher Fördergelder

Damit eine Wohnung als Sozialwohnung gilt, muss sie offiziell als „öffentlich geförderter Wohnraum“ festgelegt werden. Diese Festlegung erfolgt für gewöhnlich vor dem Bau, nämlich im Zuge der Baugenehmigung. Im Gegenzug für den Erhalt der öffentlichen Fördermittel muss der Bauherr gewisse Verpflichtungen erfüllen. Diese können beispielweise darin bestehen, der Stadt den betreffenden Wohnraum zu einem Festpreis zur Verfügung zu stellen, oder die Wohnung ausschließlich an Personen mit Wohnberechtigungsschein zu vermieten und dabei eine Mietpreisbindung einzuhalten.

Einschätzung der Protectum eG

Die Protectum eG hält den sozialen Wohnungsbau für einen grundsätzlich guten Ansatz, um Menschen den Zugang zu lebenswertem Wohnraum zu ermöglichen. In dieser Hinsicht verfolgt die öffentliche Wohnraumförderung ähnliche Ziele wie die Wohnungsbaugenossenschaft aus Großwallstadt. Und Wohnen ist schließlich ein wichtiges Grundbedürfnis, auf das alle Menschen, unabhängig von ihrem Einkommen, ein Recht haben.

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