Die Protectum eG ist stets bemüht, die Mitgliedschaft in ihrer Genossenschaft so bequem und nutzbringend wie möglich zu gestalten. Im Zuge dieses kontinuierlichen Anpassungsprozesses hat die Genossenschaft aus Großwallstadt nunmehr neue Möglichkeiten bezüglich der Einzahlung von vermögenswirksamen Leistungen für ihre Mitglieder entwickelt. Hintergrund dieser Initiative ist ein weit verbreitetes Missverständnis: Viele Deutsche gehen davon aus, dass maximal 40 Euro pro Monat oder 480 Euro pro Jahr in einen VL-Vertrag eingezahlt werden können. Diese Annahme beruht auf veralteten Regelungen, die längst überholt sind. Die Genossenschaft klärt auf und bietet zugleich moderne Lösungen.
Ursprung der Beschränkung auf 40 Euro
Die Idee des monatlichen Maximalbetrags von 40 Euro leitet sich von dem vierten Vermögensbildungsgesetz aus dem Jahr 1983 ab, welches im Volksmund als „936-Mark-Gesetz“ bekannt war. Die jährliche Summe von 480 Euro entspricht diesem früheren Betrag von 936 Mark. Obwohl bereits seit 1994 das fünfte Vermögensbildungsgesetz gilt, hat sich diese veraltete Grenze von 40 Euro bei vielen Menschen tief im Gedächtnis verankert.
Infolge der Inflation ist die Kaufkraft des Geldes seit 1994 jedoch um rund 41 Prozent gesunken, sodass der reale Wert von 40 Euro heute längst nicht mehr mit dem damaligen Betrag vergleichbar ist. Die 40 Euro aus jener Zeit entsprechen heute etwa 67 Euro. Umso wichtiger ist es, das volle Potenzial der vermögenswirksamen Leistungen heute mit entsprechend höheren Einzahlungen auszuschöpfen.
Förderhöchstbeträge bei einer Mitgliedschaft in einer Wohnungsbaugenossenschaft
Grundsätzlich gibt es bei einem VL-Vertrag keine Beschränkung der Einzahlungssumme. Allerdings wird die staatliche Förderung nur bis zu bestimmten Beträgen gewährt. Für die Mitglieder einer Wohnungsbaugenossenschaft wie der Protectum eG gelten folgende Fördergrenzen:
- Maximal 400 Euro pro Jahr für die Arbeitnehmersparzulage bei einer Förderung von 20 Prozent der Einzahlungssumme.
- Höchstens 700 Euro pro Jahr für die Wohnungsbauprämie bei einer Förderung von 10 Prozent der Einzahlungssumme.
Insgesamt ergibt sich so ein förderfähiger Maximalbetrag von 1.100 Euro jährlich, was über 90 Euro monatlich entspricht. Mitglieder der Genossenschaft aus Großwallstadt, deren Einkommen die entsprechenden Fördergrenzen nicht überschreitet, profitieren somit bis zu diesem Betrag von staatlicher Unterstützung für ihre Einzahlungen.
Neue Einzahlungsoptionen für die Mitglieder der Protectum eG
Um die Mitgliedschaft attraktiver und individueller zu gestalten, hat die Protectum eG ihre Einzahlungsmöglichkeiten erweitert. Mitglieder können nun aus verschiedenen monatlichen Einzahlungsbeträgen wählen: 40, 50, 60, 70, 80 oder 90 Euro.
Mit dieser Anpassung trägt die Wohnungsbaugenossenschaft den unterschiedlichen Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten ihrer Mitglieder Rechnung. Die gesamte Umsetzung mit dem Arbeitgeber erfolgt weiterhin durch die Genossenschaft, sodass die Mitglieder sich hier um nichts kümmern müssen.
Informationsstrategie der Genossenschaft aus Großwallstadt
Sowohl Interessenten als auch Bestandsmitglieder werden aktiv über die neuen Einzahlungsoptionen informiert. Für Neumitglieder wird die flexible Gestaltung der Einzahlungen bereits in den Erstgesprächen thematisiert. Alle anderen wird die Mitgliederbetreuung der Protectum eG zeitnah mit gezielten Informationen zu den erweiterten Möglichkeiten versorgen.