Genossenschaften spielen eine entscheidende Rolle in unserer Gesellschaft. Ihr Zweck besteht darin, die wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Interessen ihrer Mitglieder zu fördern. Sie basieren auf dem Prinzip der Selbsthilfe: Menschen mit ähnlich gelagerten Zielen schließen sich in einer Genossenschaft zusammen, um ihre Ressourcen für das Erreichen der gemeinsamen Pläne zu bündeln. Wohnungsbaugenossenschaften im Speziellen haben den Förderauftrag, ihren Mitgliedern bezahlbaren und lebenswerten Wohnraum zu bieten – eine Mission, die angesichts der heutigen Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt von zentraler Bedeutung ist.
Um den Stellenwert dieser Organisationen zu unterstreichen und ihre Arbeit zu fördern, hat die Ampelregierung in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, die „rechtlichen Rahmenbedingungen für gemeinwohlorientiertes Wirtschaften“ beispielsweise von Genossenschaften verbessern zu wollen. Ein unlängst veröffentlichter Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform“ zielt darauf ab, diese Absicht in die Praxis umzusetzen. Die Protectum eG möchte auf diesem Blog einige Kernpunkte dieses Entwurfs beleuchten. Heute geht es um die Möglichkeit eines digitalen Genossenschaftsbeitritts, wie sie im Entwurf angeregt wird.

