Die Generalversammlung ist eines der wichtigsten Organe einer Genossenschaft und von zentraler Bedeutung für das Mitbestimmungsrecht der Mitglieder. Denn über die verschiedenen Abstimmungen im Rahmen der Veranstaltung können sie an wichtigen Entscheidungen des Unternehmens mitwirken. Da bestimmte Beschlüsse innerhalb einer Genossenschaft nur über die Generalversammlung getroffen werden dürfen, muss diese mindestens einmal im Jahr einberufen werden. Dieser Verpflichtung kommt die Protectum eG in diesem Jahr am 26. Juni nach: Der Vorstand der Wohnungsbaugenossenschaft aus Großwallstadt hat ab 11 Uhr zur diesjährigen Mitgliederversammlung eingeladen.
Versammlung ist erneut hybride Veranstaltung
Seit 2020 haben sich die Mitglieder der Protectum eG an eine besondere Veranstaltungsform gewöhnt: Das wichtigste Event des Genossenschaftsjahres wird nunmehr zum fünften Mal als hybride Veranstaltung durchgeführt. Dementsprechend ist die Teilnahme erneut wahlweise vor Ort oder virtuell möglich: Mitglieder, die Geschäftsführung, Vorstand und Aufsichtsrat sowie die anderen Genossen persönlich treffen möchten, können die Generalversammlung am Sitz der Genossenschaft, Seeblick 3, in Großwallstadt besuchen. Jene, die Zeit und Mühe sparen möchten oder gegebenenfalls für eine persönliche Anwesenheit zu weit entfernt wohnen, haben die bequeme Möglichkeit, über das Internet teilzunehmen. Selbstverständlich haben die Mitglieder bei beiden Varianten dieselben Optionen im Hinblick auf die Beteiligung, von der Wortmeldung bis hin zur Stimmabgabe bei den Beschlüssen.
Die Tagesordnung
Naturgemäß stehen bei der Generalversammlung als wichtigstem Mitbestimmungsorgan der Genossenschaft die Abstimmungen zu wichtigen Angelegenheiten des Genossenschaftsgeschäfts im Mittelpunkt. Dementsprechend können die Mitglieder bei der bevorstehenden Versammlung unter anderem zu folgenden Tagesordnungspunkten ihr Votum abgeben:
- Beschlussfassung über den Prüfungsbericht des Verbandes für das zurückliegende Geschäftsjahr
- Feststellung des Jahresabschlusses 2023
- Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung
- Entlastung der Vorstände für das Geschäftsjahr 2023
- Entlastung der Aufsichtsräte für das zurückliegende Geschäftsjahr
- Wahl neuer Aufsichtsräte
Zusätzlich zu diesen sich jedes Jahr wiederholenden Sachverhalten stehen bei der diesjährigen Versammlung auch zwei besondere Tagesordnungspunkte auf der Agenda, nämlich
- eine Satzungsänderung (§ 7)
und
- die Bestätigung von Verträgen.
Vorstand der Protectum eG informiert die Mitglieder
Eine zentrale Aufgabe der Generalversammlung besteht darin, den Mitgliedern ein ganzheitliches Bild über die Situation der Genossenschaft aus Großwallstadt zu vermitteln. Im Zentrum dieser Informationsfunktion steht jedes Jahr der Vorstandsbericht, in dem die Aktivitäten des zurückliegenden Geschäftsjahres und die Entwicklung des Immobilienbestandes aufgezeigt werden. Auch in diesem Jahr wird der Vorstand über die aktuellen Geschäftsergebnisse hinaus einen Ausblick auf die voraussichtliche Entwicklung geben und die Pläne für das kommende Jahr darlegen.
Den Jahresabschluss mit Anhang, den Lagebericht des Vorstandes sowie den Bericht des Aufsichtsrates hierzu können interessierte Mitglieder der Protectum eG am Sitz der Genossenschaft in Großwallstadt einsehen.
Anmeldung
Alle Mitglieder, die an der Generalversammlung teilnehmen möchten, müssen sich telefonisch oder schriftlich anmelden. Auch für die virtuelle Teilnahme ist dies zwingend erforderlich, um die notwendigen Zugangsdaten zu erhalten. Anmeldungen nimmt die Protectum eG unter Telefon 06022–264 641 0, Fax 06022–264 641 9 oder per E-Mail an protectum@ccmgmbh.de entgegen. Die offizielle Einladung des Vorstandes findet sich hier auf den Internetseiten der Wohnungsbaugenossenschaft.