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Die Protectum eG diskutiert das Für und Wider der Mietpreisbremse

Union und SPD haben bei ihren Sondierungen vereinbart, die Mietpreisbremse unter einer schwarz-roten Bundesregierung für zwei Jahre fortzuführen. Erst in der vergangenen Woche hatte die Protectum eG einen Blick auf die Modalitäten der Regelung aus dem Mietrechtsnovellierungsgesetz von 2015 geworfen. Dabei wird die Debatte um den Sinn und Zweck der Mietpreisbremse bereits seit Jahren geführt. Während Mieterschutzorganisationen sie für ein unverzichtbares Instrument zur Verhinderung überhöhter Mieten halten, betrachten Kritiker sie als ineffektive Maßnahme, die langfristig mehr Schaden als Nutzen mit sich bringt. Was konkret für und was gegen die Mietendeckelung spricht, soll im folgenden Blogbeitrag etwas näher erläutert werden.

Argumente für die Mietpreisbremse

Die zunehmende Verknappung von bezahlbarem Wohnraum insbesondere in Ballungsräumen ist ein zentrales Problem des deutschen Wohnungsmarktes, auf das auch die Protectum eG immer wieder hinweist. Durch diese Marktbedingungen geraten Mieter oft unter Druck, Wohnungen selbst zu stark überhöhten Mieten zu akzeptieren. Die Mietpreisbremse bietet hier ein Regulierungswerkzeug, indem sie Mietern das Recht gibt, zu hohe Mieten anzumahnen und eine Anpassung an die gesetzlichen Vorgaben zu fordern, sodass unkontrollierten Mietsteigerungen ein Riegel vorgeschoben wird. Auch die gängige Vermieterpraxis, durch drastische Mietsteigerungen nach Modernisierungsmaßnahmen gezielt bestimmte Mietergruppen zu verdrängen, ist nicht mehr so leicht durchzuführen. Zudem profitieren insbesondere einkommensschwache Haushalte von der Mietpreisbremse, da steigende Mietkosten sie finanziell am stärksten belasten.

Ein weiterer Positivaspekt der Mietdeckelung ist die potenziell stabilisierende Wirkung auf die Inflation. Steigende Wohnkosten sind eine treibende Kraft für die Teuerungsrate – eine Regulierung kann dieser Entwicklung entgegenwirken, indem sie Vermieter daran hindert, steigende Preise unmittelbar auf die Mieten umzulegen.

Fallstricke der Mietpreisbremse

Bei all ihren positiven Auswirkungen gibt es auch einige wichtige Kritikpunkte an der Mietpreisbremse. Einer der zentralen Schwachpunkte liegt in der Schwierigkeit, die „ortsübliche Vergleichsmiete“ zu definieren. Da jede Wohnung individuell ist, ergibt sich oft Spielraum bei der Festlegung der zulässigen Miete. Selbst mit Mietspiegeln lässt sich nicht immer eindeutig bestimmen, wie eine angemessene Miete für eine bestimmte Immobilie auszusehen hat.

Ein weiteres Problem besteht darin, dass die Mietpreisbremse zwar Symptome lindert, aber nicht die eigentlichen Ursachen für steigende Mieten bekämpft. Der Hauptgrund für die hohen Mietpreise ist das aktuelle Missverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage. Statt den Wohnungsbau zu fördern, hat die Mietpreisregulierung das Potenzial, Investoren abzuschrecken und die Bauaktivität zu bremsen, was langfristig den Wohnraummangel nur noch verschärfen würde. Zudem enthält die Mietpreisbremse Lücken, die es Vermietern ermöglichen, die gesetzlichen Vorgaben etwa durch eine möblierte Vermietung zu umgehen.

Nicht zuletzt besteht die Gefahr, dass durch eine Deckelung der Mietpreise weniger in die Instandhaltung und Modernisierung bestehender Wohnungen investiert wird. Wenn Vermieter keine entsprechenden Renditen erzielen, sinkt womöglich der Anreiz, Immobilien in einem guten Zustand zu halten.

Auch wenn die Mietpreisbremse auf kurze Sicht zwar Mietern Schutz bieten und soziale Ungerechtigkeiten abmildern kann, hat sie nach Auffassung der Protectum eG langfristig das Potenzial, dem Wohnungsmarkt eher zu schaden als zu nutzen. Zumindest, wenn nicht gleichzeitig der Wohnungsbau stärker gefördert wird, um das Grundproblem – den Wohnraummangel – zu bekämpfen.

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