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Die Protectum eG zur Novelle der Heizkostenverordnung

Der Bundesrat hat kürzlich grünes Licht für eine neue Heizkostenverordnung gegeben, die für mehr Transparenz in Sachen Heizkosten und Heizenergieverbrauch sorgen soll. Unter anderem sieht die Novelle vor, dass Mieter und Wohnungseigentümer künftig monatlich über ihren Wärmenergieverbrauch informiert werden müssen. Die Zustimmung der Länderkammer ist jedoch mit der Auflage verbunden, die Kosteneffekte der Verordnung nach drei Jahren zu überprüfen. Hintergrund dieser Forderung ist die Befürchtung, dass die Umsetzung der Verordnung mit zusätzlichen finanziellen Belastungen für Mieter einhergehen wird, diese sollen durch eine zeitnahe Evaluation möglichst frühzeitig erkannt werden.

Wird diese Maßgabe des Bundestages durchgewunken, kann die Verordnung direkt in Kraft treten. Im Vorfeld der Bestätigung durch das Bundeskabinett legt die Protectum eG die Kernpunkte der Heizkostennovelle dar.

Messtechnik künftig aus der Ferne ablesbar und interoperabel

Herzstück der Heizkostennovelle ist die messtechnische Ausstattung für die Verbrauchserfassung: Die Geräte zur Erfassung des Wärme- und Warmwasserverbrauchs müssen künftig aus der Ferne ablesbar sein. Mit Inkrafttreten der Verordnung gilt dies für sämtliche neu installierten Zähler, bestehende Geräte müssen bis Ende 2026 mit der entsprechenden Walk-by- oder Drive-by-Technologie nachgerüstet oder komplett ersetzt werden. Aus Sicht der Protectum eG eine Forderung, die auch für Mieter mit Vorzügen einhergeht, erleichtert die Fernablesbarkeit doch auch ihnen das Leben: Das Ablesen der Zählerstände in der Wohnung durch Mitarbeiter der Ablesefirma entfällt und der Bewohner muss zum Ablesetermin nicht mehr zu Hause sein.

Darüber hinaus ging es dem Gesetzgeber bei der Neuauflage der Heizkostenverordnung auch um die Beseitigung von Wettbewerbsdefiziten auf dem Markt der Ablesedienstleister. Zu diesem Zweck beinhaltet die Verordnung einen Passus zur Kompatibilität der unterschiedlichen Messsysteme: Sobald neue fernablesbare Messgeräte installiert oder bestehende Systeme mit der Technologie für Fernablesbarkeit nachgerüstet werden, müssen diese künftig mit den Geräten anderer Anbieter interoperabel sein. Von dieser Maßgabe verspricht man sich eine Stärkung des Wettbewerbs und damit verbunden sinkende Preise, da die technische Kompatibilität den Wechsel des Ablesedienstleisters deutlich erleichtert. Auch dies ist nach Ansicht der Protectum eG eine durchaus nützliche Änderung, die gegebenenfalls sogar zu einer finanziellen Entlastung für Mieter führen kann.

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Protectum eG: Mehr Transparenz für Verbraucher durch monatliche Abrechnung

Mit der Heizkostennovelle werden die Forderungen der im Dezember 2018 geänderten EU-Energieeffizienzrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Die zentrale Intention hinter der Verordnung liegt also in der Verbesserung der Energieeffizienz und der Reduktion der CO2-Emissionen durch Privathaushalte. Den wichtigsten Beitrag zum Erreichen dieser Ziele leistet die erweiterte Informationspflicht gegenüber den Verbrauchern: Diese müssen künftig monatlich über ihren Heizenergieverbrauch informiert werden, wobei die Abrechnung neben dem aktuellen Verbrauch auch einen Vergleich zum Durchschnittsverbrauch sowie zu den Verbrauchsdaten des Vormonats und des Vorjahresmonats zu beinhalten hat. Darüber hinaus sind dem Mieter auch Informationen zum verwendeten Brennstoffmix sowie den erhobenen Steuern und Abgaben mitzuteilen.

Die Ausweitung der Informationen, die Verbrauchern bezüglich ihres Wärme- und Warmwasserverbrauchs künftig zur Verfügung gestellt wird, verbessert nach Einschätzung der Protectum eG nicht nur die Transparenz: Wie die Genossenschaft aus Großwallstadt betont, geben die zusätzlichen Daten den Nutzern auch die Möglichkeit, ihr Heizverhalten zu reflektieren und anzupassen, um so künftig Heizkosten und CO2-Emissionen einzusparen.

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