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Wohnungsbaugenossenschaft

Mitgliedervorteile bei der Protectum eG: Arbeitnehmersparzulage & Wohnungsbauprämie

Die wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Mitgliederförderung ist der gesetzlich festgelegte Zweck jeder eingetragenen Genossenschaft. Der explizite Förderauftrag wurde bereits im Jahr 1889 im deutschen Genossenschaftsgesetz festgeschrieben. Bei einer Wohnungsbaugenossenschaft wie der Protectum eG besteht das Förderziel in erster Linie darin, den Mitgliedern bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Doch neben den sozialverträglichen Mieten und Kaufpreisen, die in der Regel deutlich unter dem regionalen Marktniveau liegen, profitieren Mitglieder auch auf andere Art und Weise wirtschaftlich von ihrer Mitgliedschaft – so haben sie beispielsweise über die jährliche Dividende Teil am unternehmerischen Erfolg der Genossenschaft. Hinzu kommt die Möglichkeit, für die monatliche Einzahlung in die Wohnungsbaugenossenschaft unter gewissen Voraussetzungen staatliche Förderungen in Anspruch zu nehmen. Die beiden Wege zum finanziellen Zuschuss vom Staat führen über die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie.

Mit der Protectum eG den höchsten Fördersatz bei der Arbeitnehmersparzulage sichern

Die Arbeitnehmersparzulage ist ein staatliches Subventionsinstrument, mit dem Arbeitnehmer in ihrer Vermögensbildung unterstützt werden sollen. Die Förderung erfolgt für Einzahlungen, die im Rahmen der vermögenswirksamen Leistungen über den Arbeitgeber an bestimmte vom Staat festgelegte Unternehmen getätigt werden. Zu diesen nach § 2 des 5. Vermögensbildungsgesetzes geförderten Unternehmen zählen auch Einzahlungen bei Wohnungsbaugenossenschaften, mit denen ein Geschäftsguthaben aufgebaut wird.

Mitglieder von Wohnungsbaugenossenschaften wie der Protectum eG kommen sogar in den Genuss des höchsten Zuschusses in Höhe von 20 Prozent der jährlichen Einzahlungen bis zu einer maximalen Summe von 400 Euro jährlich. Wer also 400 Euro im Jahr einzahlt, bekommt 80 Euro Förderung vom Staat. Das bedeutet eine mehr als doppelt so hohe Förderung wie sie für eine bekannte Sparform, den Bausparvertrag, gezahlt wird – denn dort beträgt die Förderquote lediglich neun Prozent. Für einen Förderanspruch muss das Mitglied innerhalb gewisser Einkommensgrenzen liegen: Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf bei Einzelpersonen 20.000 Euro und bei Ehepaaren/Verpartnerten 40.000 Euro nicht übersteigen.

Staatliche Zuschüsse machen die Mitgliedschaft in der Protectum eG noch attraktiver. (Photo by Damir Spanic on Unsplash)

Wohnungsbauprämie künftig noch attraktiver

Bei der Protectum eG als eigentumsorientierter Wohnungsbaugenossenschaft können Mitglieder zudem neben der Arbeitnehmersparzulage eine weitere staatliche Förderung beantragen: Die Wohnungsbauprämie. Die Wohnungsbauprämie ist ein Instrument der Wohnungsbauförderung, das auch selbstständige Personen in Anspruch nehmen können. Derzeit beläuft sich dieser Zuschuss auf 8,8 Prozent der jährlichen Einzahlungen, die aktuellen Einkommensgrenzen liegen bei 25.600 Euro (51.200 Euro bei Ehepaaren/Verpartnerten).

Wie an dieser Stelle bereits berichtet, bringt die Novellierung der Wohnungsbauprämie ab 2021 jedoch für die Mitglieder der Protectum eG gleich mehrere Pluspunkte mit sich. Nicht nur steigt der Prämiensatz auf zehn Prozent, auch die Einkommensgrenzen werden deutlich ausgeweitet und betragen künftig 35.000 Euro (statt 25.600 Euro) für Alleinstehende beziehungsweise 70.000 Euro (statt bzw. 51.200 Euro) für Paare. Aufgrund dieser Erhöhung der Einkommensgrenzen dürften statt bislang 50 Prozent künftig geschätzte 80 Prozent der Mitglieder der Genossenschaft aus Großwallstadt in den Genuss der staatlichen Unterstützung kommen.

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