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Wohnungsbaugenossenschaft

Protectum eG: Wie Mitglieder von der stärksten VL-Förderung profitieren

In Deutschland können Arbeitnehmer für eine besondere Form der Geldanlage gleich mehrere Zuschüsse bekommen. Die Rede ist von den vermögenswirksamen Leistungen (VL). Hier zahlt der Arbeitgeber einen gewissen Betrag an zugelassene Unternehmen ein, und der Staat unterstützt diese Einzahlungen je nach gewählter Anlagevariante mit unterschiedlich hohen Fördermitteln. Bei der Protectum eG treffen beide für die vermögenswirksamen Leistungen möglichen Förderinstrumente zusammen und schaffen so einen Kombinationseffekt, der bei anderen Anlageformen so nicht erreichbar ist.

Förderoption Nr. 1: die Arbeitnehmer-Sparzulage

Der Staat unterscheidet bei der Arbeitnehmer-Sparzulage zwischen mehreren Fördersätzen, je nachdem, wohin die vermögenswirksamen Leistungen fließen. Einzahlungen bei einer eigentumsorientierten Wohnungsbaugenossenschaft wie der Protectum eG laufen in derselben Kategorie wie Fondssparpläne und werden mit der höchsten Förderquote bezuschusst: Anspruchsberechtigte Mitglieder der Genossenschaft aus Großwallstadt bekommen 20 Prozent der eingezahlten Summe vom Staat hinzu. Die förderfähigen Einzahlungen sind auf jährlich 400 Euro gedeckelt, es gibt also einen maximalen Zuschuss von 80 Euro pro Jahr. Ein klassischer Bausparvertrag fällt dagegen in eine niedrigere Kategorie: Dort liegt der Fördersatz bei 9 Prozent auf bis zu 470 Euro, was einer Höchstzulage von 42,30 Euro entspricht.

Förderoption Nr. 2: die Wohnungsbauprämie

Parallel zur Arbeitnehmer-Sparzulage gibt es noch ein zweites Förderwerkzeug, das speziell für wohnwirtschaftliche Sparformen gedacht ist: die Wohnungsbauprämie. Der Zuschuss liegt bei 10 Prozent der geförderten Einzahlungen, begrenzt auf 700 Euro im Jahr für Einzelpersonen und 1.400 Euro für Ehepaare. Daraus ergeben sich maximal 70 beziehungsweise 140 Euro an zusätzlichen Fördermitteln vom Staat. Sowohl Bausparverträge als auch Einzahlungen bei Wohnungsbaugenossenschaften gehören zu den mit der Wohnungsbauprämie geförderten Anlageformen. Beim Fondssparen greift diese zweite Förderung hingegen nicht.

Beide Förderungen zusammen ergeben den Mehrwert

Die Möglichkeit, beide Zuschüsse gemeinsam zu nutzen ist es, die für Mitglieder der Protectum eG den entscheidenden Vorteil bedeutet. Denn mit ihren Einzahlungen sichern sie sich sowohl den höheren Fördersatz der Arbeitnehmer-Sparzulage als auch die Wohnungsbauprämie – eine Kombination, die weder beim Fondssparen noch beim Bausparvertrag in dieser Höhe erreichbar ist:

 

Anlageform Arbeitnehmer-Sparzulage Wohnungsbauprämie max. jährliche Förderung
Eigentumsorientierte Wohnungsbaugenossenschaft bis 80 € (20 % von 400 €) bis 70 € (10 % von 700 €)* zusammen bis 150 €*
Bausparvertrag bis 42,30 € (9 % von 470 €) bis 70 € (10 % von 700 €)* zusammen bis 112,30 €*
Förderfähiger Aktien-/Fondssparplan bis 80 € (20 % von 400 €) – bis 80 €

 

Bedingungen für den Förderanspruch

An beide Förderungen ist eine Obergrenze für das zu versteuernde Jahreseinkommen gekoppelt. Für die Arbeitnehmer-Sparzulage liegt diese bei 40.000 Euro für Einzelpersonen und 80.000 Euro für Paare. Die Wohnungsbauprämie hat niedrigere Werte: 35.000 Euro für Einzelpersonen und 70.000 Euro für Ehepaare. Beide Einkommensgrenzen sind in den vergangenen Jahren spürbar gestiegen – bei der Wohnungsbauprämie bereits 2021, die Sparzulage folgte 2024. Für Mitglieder der Protectum eG bedeutet das einen erweiterten Kreis von Anspruchsberechtigen auf einen VL-Anlageweg, der in Summe eine höhere staatliche Förderung bringt als alle anderen.

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