Genossenschaften haben die zentrale Aufgabe, durch ihre Tätigkeit die wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Belange ihrer Mitglieder zu fördern. Bei Wohnungsbaugenossenschaften wie der Protectum eG geschieht dies in erster Linie durch die Bereitstellung von bezahlbarem und lebenswertem Wohnraum. Doch neben attraktivem Wohnraum zu günstigen Miet- und Kaufkonditionen profitieren Mitglieder zusätzlich von staatlichen Zuschüssen in Form der Arbeitnehmersparzulage und der Wohnungsbauprämie. Beide Förderinstrumente wurden in den letzten Jahren verbessert, um einer größeren Anzahl von Berechtigten finanzielle Vorteile zu ermöglichen. Die Änderungen bei der Arbeitnehmersparzulage wurden auf diesem Blog bereits in der vergangenen Woche behandelt. Im aktuellen Beitrag soll es um die Novellierung der Wohnungsbauprämie vor einigen Jahren gehen, die für die Mitglieder der Genossenschaft aus Großwallstadt ebenfalls klare Vorteile nach sich gezogen hat.
Die Wohnungsbauprämie als Förderinstrument
Die Wohnungsbauprämie gehört zu den ältesten staatlichen Subventionsmaßnahmen im Bereich Wohnen. Besonders verbreitet ist ihre Inanspruchnahme im Zusammenhang mit Bausparverträgen, die für den Erwerb, Bau oder die Modernisierung von Immobilien genutzt werden. Weniger bekannt, aber mindestens ebenso relevant, ist die Möglichkeit, die Prämie auch im Rahmen einer Mitgliedschaft in einer Wohnungsbaugenossenschaft wie der Protectum eG zu beantragen. Der Hintergrund: Mit der Wohnungsbauprämie will der Gesetzgeber Anreize für den Wohnbau bieten, was Wohnungsbaugenossenschaften zu bedeutenden Förderzielen macht. Denn diese leisten einen wichtigen Beitrag zur Schaffung von Wohnraum, was durch den Staat mit finanziellen Zuschüssen gefördert wird.
Wesentliche Verbesserungen seit 2021
Im Jahr 2021 wurde die Wohnungsbauprämie grundlegend überarbeitet. Die Reform beinhaltete drei wesentliche Änderungen:
- Anpassung der Verdienstobergrenzen
Die Einkommensgrenzen wurden um 37 Prozent angehoben. Damit können nun Alleinstehende mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 35.000 Euro und gemeinsam veranlagte Paare mit bis zu 70.000 Euro von der Förderung profitieren. Dies stellt eine wesentliche Verbesserung dar, da viele Haushalte, die zuvor aufgrund steigender Löhne ihren Anspruch auf die Prämie verloren hatten, nun wieder bezugsberechtigt sind.
- Erhöhung der förderfähigen Höchstsumme
Der maximal prämienfähige Betrag wurde von 512 Euro auf 700 Euro pro Jahr angehoben, wodurch höhere Einzahlungen unterstützt werden.
- Anhebung des Prämiensatzes
Der Fördersatz wurde von 8,8 auf 10 Prozent erhöht. Dies bedeutet, dass Einzahlungen bis zur Höchstgrenze nun mit einem staatlichen Zuschuss von bis zu 70 Euro pro Person jährlich belohnt werden.
Förderung erreicht breitere Zielgruppe
Durch die Reform der Wohnungsbauprämie hat sich der Kreis der Bezugsberechtigten erheblich erweitert. Damit profitieren also noch mehr Mitglieder der Protectum eG mehrfach von ihrer Mitgliedschaft, da sie nicht nur günstigen Wohnraum erhalten, sondern gegebenenfalls zusätzlich finanzielle Unterstützung für ihre Einzahlungen beanspruchen können. Die Anpassungen der Förderkonditionen ermöglichen es nun einer Vielzahl von Haushalten, wieder in den Genuss staatlicher Unterstützung zu kommen und so langfristig doppelten Nutzen aus dem genossenschaftlichen Modell zu ziehen.