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Die Protectum eG kommentiert Neuerungen bei der KfW-Förderung

Um die im Klimaschutzprogramm 2030 definierten Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen, hat die Bundesregierung im vergangenen Jahr die Fördermaßnahmen für den Ausbau erneuerbarer Energien und die Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebereich überarbeitet und neu strukturiert. Die aus dieser Aktualisierung hervorgegangene „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) wurde von der Protectum eG bereits kurz nach ihrem Inkrafttreten in einem mehrteiligen Blogbeitrag auf diesen Seiten vorgestellt.

Da die BEG laufend weiterentwickelt und angepasst wird, treten immer wieder auch grundlegende Änderungen auf. So auch vor einigen Wochen. Zwei diese Neuerungen erläutert die Genossenschaft aus Großwallstadt in dieser Woche ein wenig näher: den Wegfall der Zuschussförderung bei der Komplettsanierung von Bestandsgebäuden (hier werden nur noch zinsvergünstigte Darlehen und Tilgungszuschüsse vergeben) und die Streichung der Förderung für Neubauten nach KfW-Effizienzstandard 55.

Neue KfW-Programme

Bei den Förderprogrammen für die energetische Gebäudesanierung und den energieeffizienten Neubau der BEG haben sich folgende Änderungen ergeben:

  1. Bei der Sanierung von Bestandsgebäuden zu einem Haus nach Effizienzhausstandard wurde die Zuschussförderung gestrichten. Stattdessen erhalten Bauherren für förderberechtigte Sanierungsvorhaben von der KfW ein zinsvergünstigtes Darlehen inklusive Tilgungszuschüssen in Höhe von 5 bis 25 Prozent. Bei Kommunen und Industriebetrieben fällt dieser Zuschussanteil gegebenenfalls auch höher aus. Je nach dem angestrebten Gebäudestandard beläuft sich das Darlehen auf bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit. Der Zuschusseffekt ergibt sich bei der Rückzahlung: die abzuzahlende Kreditsumme reduziert sich um den Tilgungszuschuss, so muss der Kreditnehmer lediglich zwischen 75 und 95 Prozent des gewährten Darlehens zurückzahlen.
  2. Bei der Neubauförderung fällt der KfW55-Standard ersatzlos weg. Neubauten werden somit nur noch gefördert, wenn sie nach dem KfW40-Standard gebaut werden. Darüber hinaus gelten Restriktionen bezüglich der maximalen Menge an Treibhausgasen, die das Gebäude über seine gesamte Lebensdauer ausstoßen darf. Die Beheizung darf zudem nicht mit Öl, Gas oder Biomasse erfolgen. Wie die Protectum eG erklärt, ist somit die Beheizung mit Strom (Wärmepumpe) die einzige verbleibende Option. Die Neubauförderung beschränkt sich nunmehr auf zinsvergünstigte Darlehen, Tilgungszuschüsse werden nicht mehr gewährt.

Bewertung der Neuerungen durch die Protectum eG

Aus Sicht der Genossenschaft aus Großwallstadt ziehen die jüngsten Änderungen an der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ einen entscheidenden Nachteil nach sich: Sie sind mit einem deutlich höheren Zertifizierungsaufwand verbunden. Selbst für Wohnungsbaugenossenschaften wie die Protectum eG ist ein derartiger Aufwand kaum zu bewältigen, von privaten Bauherren ganz zu schweigen. Aus diesem Grund wurden einige der neuen KfW-Förderprogramme an dieser Stelle gar nicht thematisiert.

Ein weiterer Aspekt, der bei den Neuerungen ins Auge fällt, ist die starke Verringerung der direkt ausgezahlten Zuschüsse. Diese wurden bei den KfW-Programmen durch zinsvergünstigte Darlehen mit Tilgungszuschüssen ersetzt. Besonders der Zinsvorteil ist derzeit jedoch nur schwer quantifizierbar – die tatsächliche Ersparnis für den Kreditnehmer wird sich erst zum Ende der Laufzeit berechnen lassen.

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