Genossenschaften handeln auf Basis des deutschen Genossenschaftsrechts: Das Genossenschaftsgesetz (GenG) bildet den rechtlichen Rahmen für ihre Organisation und Arbeitsweise. Im Juni dieses Jahres hat das Bundesjustizministerium einen Vorschlag für ein „Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform“ veröffentlicht, das einige wichtige Anpassungen am bisherigen GenG beinhaltet. Die Protectum eG hat dazu bereits in zwei Artikeln ihre Perspektive dargelegt, sowohl ihr grundsätzliches Einverständnis als auch ihre Kritikpunkte.
Nach dem Bekanntwerden der Änderungspläne meldeten sich zahlreiche Verbände, Vereine und Genossenschaften mit eigenen Einschätzungen zu Wort. Im Folgenden bietet die Protectum eG einen kompakten Überblick über die Reaktionen und die zentralen Argumente und Anliegen der verschiedenen Akteure.
