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Wohnungsbaugenossenschaft

Die Protectum eG erklärt: Was ist eine Baubeschreibung?

Die Protectum eG sieht sich als Partner ihrer Mitglieder in Sachen Wohnungsbau. Neben Neuigkeiten zu ihren eigenen Bauvorhaben und Revitalisierungsprojekten spricht die Genossenschaft aus Großwallstadt daher in diesem Blog gern auch allgemeine Themen rund um den Wohnungsmarkt und die Bauwirtschaft an und beantwortet häufig gestellte Fragen. In dieser Woche geht es um ein für jedes Bauvorhaben wichtiges Schriftstück: die Baubeschreibung.

Die Baubeschreibung als Teil des Bauträgervertrages

Eine Baubeschreibung ist ein Dokument, in dem die wichtigsten Eigenschaften eines Gebäudes festgehalten werden, das entweder gebaut oder maßgeblich umgebaut, also beispielsweise kernsaniert werden soll. Am häufigsten trifft man die Baubeschreibung im Rahmen eines Bauträgervertrages an – also im Zuge eines Kaufs einer noch nicht fertiggestellten Immobilie von einem Bauträger. In diesem Fall stellt die Baubeschreibung einen wichtigen Teil des Kaufvertrages dar – sie definiert einen eindeutigen, für alle Beteiligten bindenden zu erreichenden Bauzustand und schafft so Rechtssicherheit.

Dabei sollten sowohl die zu erbringenden Leistungen als auch Art und Qualität der Baumaterialien möglichst präzise festgeschrieben sein. Denn wie die Protectum eG hervorhebt, ist der Bauunternehmer lediglich zur Erbringung der hier festgehaltenen Leistungen verpflichtet – nicht weniger, aber eben auch nicht mehr. Auch der Zeitpunkt der Fertigstellung beziehungsweise die Dauer der Baumaßnahme sollte Teil der Baubeschreibung sein.

Die Baubeschreibung macht einen wichtigen Teil des Bauträgervertrages aus. (Bild von Edar auf Pixabay)

Die Baubeschreibung für Bauherren wie die Protectum eG

Grundsätzlich wird eine Baubeschreibung jedoch bei jedem Bauvorhaben erstellt, also beispielsweise auch für das Neubauprojekt der Protectum eG in Erlensee oder die Entkernung und den Wiederaufbau des „Riegels“ in Wiesbaden. Da diese Objekte später an Mitglieder der Genossenschaft aus Großwallstadt vermietet werden sollen, wird hier keine Baubeschreibung im Außenverhältnis benötigt. Das Dokument ist aber nichtsdestotrotz wichtig, um im Innenverhältnis zwischen Bauherrn und Architekten sowie Handwerkern zu definieren, wie das Gebäude auszusehen hat und welcher bauliche Zustand erreicht werden soll.

Zu den typischen Inhalten einer Baubeschreibung gehören Informationen zu

  • Rohbau, Wärmedämmung, Dachabdichtung, Regenrinne etc.
  • Fenstern
  • Terrassen/Balkonen
  • Türen
  • Trockenbauwänden
  • Innenputz, Außenputz und Anstrich
  • Bodenbelägen
  • Ausstattung der Elektrik und der Sanitäranlagen
  • u. v. m.

Weitere interessante Beiträge rund um das Thema Bauen

Lesern, die sich für grundsätzliche Fragen rund um das Thema Bauen interessieren, legt die Protectum eG auch einen Blick in frühere Beiträge auf diesem Blog ans Herz. So wurde an dieser Stelle beispielsweise bereits die Bedeutung erläutert, die der Bebauungsplan für ein Bauvorhaben hat. Auch die Vorzüge der Holzhybridbauweise wurden von der Genossenschaft aus Großwallstadt hier schon einmal dargelegt.

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