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Bauvorhaben

Die Protectum eG informiert: Was ist eine Bauvoranfrage – und was unterscheidet sie von einem Bauantrag?

Wer in Deutschland ein Haus bauen möchte, benötigt vor dem Beginn der Arbeiten eine Genehmigung der örtlichen Baubehörde. Bevor diese erteilt wurde, darf mit der Ausführung nicht begonnen werden. Doch nicht nur für Neubauten besteht eine Genehmigungspflicht, auch bestimmte bauliche Veränderungen wie Erweiterungen, Um- oder Anbauten bedürfen oft einer Baugenehmigung. Für größere Baumaßnahmen können sich die detaillierte Bauplanung und die Erstellung eines Bauantrages jedoch durchaus aufwendig gestalten. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit des Projektes schon vor der Anfertigung und Einreichung eines Bauantrages von offizieller Seite rechtsverbindlich abklären zu lassen.

Genau dies leistet eine Bauvoranfrage. Besonders wenn die baurechtliche Seite unklar oder eine Ablehnung des Antrages aus anderen Gründen nicht auszuschließen ist, empfiehlt es sich, über eine Bauvoranfrage einen Bauvorbescheid einzuholen. So gewinnt der Bauherr wertvolle Planungssicherheit für das beabsichtigte Bauvorhaben und das bevorstehende Genehmigungsverfahren. Die Protectum eG erläutert die Vorgehensweise.

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Bauvorhaben

Die Protectum eG erläutert Konzept und Bedeutung der Gebäudeklassen

Im deutschen Baurecht wird zwischen verschiedenen Gebäudeklassen unterschieden. Diese spielen für zahlreiche Aspekte des Bauvorhabens eine wichtige Rolle – von der Gebäudeklasse hängt beispielsweise ab, wie detailliert ein Bauantrag ausgestaltet werden muss, welche Personen planungs- und ausführungsberechtigt sind und welche Anforderung an das spätere Gebäude gestellt werden. Grundsätzlich lässt sich sagen: Je höher die Gebäudeklasse (GK), desto strenger die Vorgaben bezüglich der benutzten Baustoffe und Bauteile und desto höher die Anforderungen an die Überwachung. So müssen bei Gebäuden der höchsten GK beispielsweise Prüfsachverständige für die Überprüfung des Brandschutznachweises eingeschaltet werden. Die Protectum eG erläutert die wichtigsten Grundlagen des deutschen Klassifizierungssystems.

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Protectum eG zur Zinssituation bei Baufinanzierungen

Kaum jemandem dürften die Nachrichten bezüglich der grundlegenden Kehrtwende in der europäischen Zinspolitik über die letzten Monate entgangen sein. Im vergangenen Jahr reagierte die Europäische Zentralbank (EZB) auf die anhaltend hohe Inflation im Euroraum mit der ersten Zinserhöhung seit mehr als zehn Jahren. Seit Juli 2022 wurde der Leitzinssatz insgesamt sechsmal angehoben und liegt nunmehr bei 3,50 Prozent – und damit auf einem seit dem Jahr 2008 nicht mehr gesehenen Niveau. Während Sparerinnen und Sparer sich darüber freuen, für ihre Bankeinlagen endlich wieder Zinsen zu bekommen, hat die Geldpolitik der Währungshüter auch für Immobilienbesitzer und -käufer spürbare Folgen – und diese fallen deutlich weniger positiv aus. Die Protectum eG zeigt auf, wie sich die steigenden Zinsen auf die Baufinanzierung auswirken.

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Die Protectum eG zum Thema sozialgebundener Wohnraum

Sozialwohnungen, sozialgebundener Wohnraum, preisgebundene Wohnungen, … Rund um den sozialen Wohnungsbau schwirren zahlreiche Begrifflichkeiten durch den Raum. Selten wird jedoch das dahinterstehende Konzept erklärt. Aus diesem Grund möchte die Protectum eG in dieser Woche den Sachverhalt etwas näher beleuchten.

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Protectum eG: Mietwohnungen mit Einbauküchen erfreuen sich großer Beliebtheit

Die Welt und die Menschen ändern sich kontinuierlich – und damit auch die Ansprüche von Mietern an ihre Wohnungen. Im Zuge dieses Wandels zeigt sich am deutschen Wohnungsmarkt ein Phänomen, das auch die Protectum eG zunehmend unter ihren Mitgliedern beobachtet: Mietwohnungen mit Einbauküchen haben absolute Hochkonjunktur. Da sich die Genossenschaft aus Großwallstadt dazu verpflichtet hat, ihre Mitglieder mit lebenswertem Wohnraum zu versorgen, verfolgt sie selbstverständlich derartige Veränderungen bei den Bedürfnissen der Mieter genau – und passt ihr Angebot entsprechend an.

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Die Protectum eG bietet einen Ausblick auf ihre Pläne für das Jahr 2023

Die Blogbeiträge der Protectum eG waren in den letzten beiden Wochen einem zweiteiligen Rückblick auf das zurückliegende Geschäftsjahr gewidmet. In dieser ausführlichen Retrospektive hatte die Wohnungsbaugenossenschaft das Jahr 2022 sowohl aus betriebswirtschaftlicher Sicht als auch im Hinblick auf die Entwicklung des Immobilienbestandes in Erinnerung gerufen. Doch die Großwallstädter möchten die Zeit rund um die Jahreswende auch dazu nutzen, einen Blick auf die Zukunft zu werfen. Der dieswöchige Blogbeitrag gilt daher den Plänen, Zielen und Erwartungen der Genossenschaft für das Jahr 2023.

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Jahresrückblick Teil 2: Die Protectum eG blickt auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2022 zurück

Bereits in der vergangenen Woche hat die Protectum eG ja damit begonnen, die zurückliegenden zwölf Monate Revue passieren zu lassen. Während im ersten Teil dieses Jahresrückblicks die Immobilien im Mittelpunkt standen, soll der dieswöchige Beitrag der allgemeinen Entwicklung der Genossenschaft gelten. Denn auch diesbezüglich hat man in Großwallstadt Grund zur Freude.

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Jahresrückblick der Protectum eG – Teil 1: Die Objekte

Die Jahreswende ist eine Zeit der Reflektion – eine Gelegenheit, auf die vergangenen Monate zurückzuschauen, sich das Erreichte des jüngst verstrichenen Jahres vor Augen zu führen und vielleicht dabei ebenfalls einen Blick auf die Perspektiven für die kommenden Monate zu werfen. Auch die Protectum eG nimmt den Jahreswechsel zum Anlass für eine Rückschau auf die vergangenen zwölf Monate sowie einen kleinen Ausblick auf die Pläne für das kommende Jahr. Dabei setzt die Genossenschaft aus Großwallstadt auf die nunmehr bereits etablierte Tradition eines zweiteiligen Jahresrückblicks: Den Anfang macht in dieser Woche eine Betrachtung der Entwicklung des Immobilienbestandes mit den wichtigsten Neu- und Umbauvorhaben sowie Ankäufen des Jahres 2022. Der zweite Teil beleuchtet die betrieblichen Aspekte des jüngst abgelaufenen Jahres mit Zahlen und Fakten zur Geschäftstätigkeit der Wohnungsbaugenossenschaft.

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Dritte Generalversammlung der Protectum eG als Hybridevent durchgeführt

Auch in diesem Jahr setzte die Protectum eG bei der wichtigsten Veranstaltung des Genossenschaftsjahres auf das hybride Veranstaltungsformat: Bei der Generalversammlung 2022 hatten die Mitglieder erneut die Möglichkeit, sich wahlweise im Versammlungsraum in Großwallstadt einzufinden oder online zugeschaltet zu werden. In den vergangenen Jahren stellte eine pandemiebedingte Ausnahmeverordnung der Regierung bezüglich der Präsenzpflicht die rechtliche Grundlage für die Durchführung von hybriden Generalversammlungen dar. Dies hat sich geändert: Die Genossenschaft hat der positiven Resonanz ihrer Mitglieder Rechnung getragen und die Nutzung virtueller Teilnahmemöglichkeiten mittlerweile in ihre Satzung integriert. Die Teilnehmerzahlen zeigen deutlich, dass dies eine gute Entscheidung war: Bei der Generalversammlung 2022 konnte die Protectum eG einen neuen Teilnehmerrekord aufstellen.

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Protectum eG lädt auch in diesem Jahr zur hybriden Generalversammlung

Veranstaltungen im virtuellen Raum haben über die vergangenen zwei Jahre an Bedeutung gewonnen und gehören mittlerweile zur Normalität. Auch die Protectum eG hat in diesem Zeitraum die Veranstaltungsform in das wichtigste Ereignis des Jahres integriert: Seit 2020 wird die Generalversammlung als Hybridveranstaltung, also als Mischform aus Online- und Präsenzevent, durchgeführt. Die durchweg positiven Erfahrungen aus den letzten Jahren haben die Genossenschaft dazu bewogen, das Hybridkonzept auch ohne den äußeren Druck strenger Corona-Auflagen weiterzuführen. Und so hat der Vorstand der Protectum eG erneut zu einer hybriden Generalversammlung eingeladen.

Somit hatten die Mitglieder bei der Versammlung am 03.06.2022 um 11:00 Uhr die Wahl zwischen der Onlinezuschaltung und der Präsenzteilnahme am Sitz der Genossenschaft in Großwallstadt. Die virtuelle Teilnahme geht mit denselben Beteiligungsmöglichkeiten wie bei einer Anwesenheit vor Ort einher: Beide Teilnehmergruppen können sich über Wortmeldungen und Fragen an die Versammlungsleitung aktiv beteiligen und selbstverständlich ihr Stimmrecht bei allen Abstimmungen ausüben.

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