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Bauvorhaben

Protectum eG-Blogreihe Neubauprojekte – Teil 2: Die interne Planung

Bezahlbaren und lebenswerten Wohnraum zu schaffen, um diesen den Mitgliedern zum Kauf oder zur Miete zur Verfügung stellen zu können – so sieht die Kernaufgabenstellung der Protectum eG als Wohnungsbaugenossenschaft aus. Dies kann auf unterschiedlichen Wegen geschehen, sei es durch den Kauf und Betrieb von bestehendem Wohnraum, durch die Umwidmung von Gewerbeimmobilien in wohnwirtschaftlich genutzte Objekte oder aber auch durch den Bau ganz neuer Wohngebäude. Die Vorgehensweise über Neubauvorhaben ist eine besonders proaktive Möglichkeit, der Knappheit am deutschen Wohnungsmarkt entgegenzuwirken. Den Weg von der Idee bis zum abgeschlossenen Bauvorhaben beschreibt die Wohnungsbaugenossenschaft aus Großwallstadt in einer sechsteiligen Blogserie. Nach dem Grundstückskauf in der Vorwoche geht es im heutigen zweiten Teil um die Abläufe bei der internen Planung.

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Bauvorhaben

Neue Blogreihe der Protectum eG: Wie sieht der Ablauf eines Neubauprojekts aus?

Die Protectum eG ist als engagierte Wohnungsbaugenossenschaft so gut wie jederzeit in mehrere Bauvorhaben involviert, derzeit legen diesbezüglich beispielsweise die Großprojekte in Wiesbaden und Offenbach ein beredtes Zeugnis ab. Kaum etwas ist jedoch mit dem Umfang an Handlungsspielraum und Kreativität bei einem kompletten Neubauprojekt vergleichbar. Erst vergangene Woche konnte die Genossenschaft aus Großwallstadt ein Update zu ihrem hochinteressanten Neubauvorhaben in Erlensee geben, bei dem eine Nachtragsgenehmigung für umfassende Änderungen am ursprünglichen Bauantrag erwirkt wurde. Auf dem kürzlich erworbenen Grundstück entstehen nach dem Abriss des alten Bestandsgebäudes 41 Wohnungen in einem Neubau. Doch wie sieht der Ablauf eines Neubauprojekts aus? Wo liegen die Fallstricke und besonderen Herausforderungen? Eine Frage, welcher die Protectum eG für die Leser in einer sechsteiligen Blogreihe nachgeht.

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Aktuelles

Genossenschaftliche Prüfung der Protectum eG für das Geschäftsjahr 2020 ist angelaufen

Genossenschaften heben sich insbesondere in einem zentralen Punkt von dem Geschäftsmodell „gewöhnlicher“ Unternehmen ab: Statt Gewinnmaximierung steht die Förderung der Mitglieder im Mittelpunkt der unternehmerischen Entscheidungen. Dass die Genossenschaft im Zuge ihrer Geschäftstätigkeit diesem Auftrag auch Genüge tut, wird dabei keineswegs dem Zufall überlassen: Um die Erfüllung dieser Aufgabe zu gewährleisten, unterliegen Genossenschaften in Deutschland einer regelmäßigen Prüfungspflicht. Für die Protectum eG hat der zuständige Prüfungsverband jüngst die Prüfungstätigkeiten für das Geschäftsjahr 2020 aufgenommen.

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Aktuelles

Protectum eG setzt auch 2021 auf hybride Generalversammlung

Eine Genossenschaft lädt jedes Jahr, in der Regel in der ersten Jahreshälfte, zu einer Generalversammlung ein. Die Veranstaltung ist ein wichtiges jährliches Highlight, ist sie doch der zentrale Ort der Teilhabe für die Mitglieder: Während der Versammlung haben diese die Möglichkeit, über ihr Stimmrecht eine Vielzahl von Entscheidungen zu beeinflussen und so die Geschicke der Genossenschaft maßgeblich mitzubestimmen. Dieses Mitbestimmungsrecht macht eine wichtige Säule des Genossenschaftsgedankens aus – und darf infolgedessen auch in schwierigen Zeiten in keinster Weise eingeschränkt werden. Auch unter den erschwerten Bedingungen der aktuellen Situation bleibt die Generalversammlung also ein Fixum im Veranstaltungskalender der Protectum eG – und die Genossenschaft aus Großwallstadt befindet sich aktuell in der Vorbereitungsphase, um das Event wie bereits im Vorjahr an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen.

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Wohnungsbaugenossenschaft

Qualitätssicherung in der Neumitgliederwerbung der Protectum eG

Bei Genossenschaften handelt es sich nicht nur um eine Unternehmensform mit überdurchschnittlich gutem Ansehen. Das gute Renommee ist vielmehr verdient: Die Gemeinschaften überzeugen mit über viele Jahre bewiesener Seriosität und finanzieller Stabilität. Diese spiegelt sich in einer überaus niedrigen Insolvenzquote von gerade einmal 0,1 Prozent wider – keine andere Rechtsform ist ähnlich selten von Insolvenzen betroffen. Dies dürfte einer der Gründe dafür sein, dass der Gesetzgeber Genossenschaften (sofern diese keine Kapitalanlageprodukte anbieten) bei der Mitgliederwerbung viel Eigenverantwortung überlässt. Genossenschaften wie die Protectum eG verfügen demzufolge über einen großen Handlungsspielraum im Hinblick darauf, wie sie Interessenten und angehende Mitglieder über die Genossenschaft und die Mitgliedschaft im Rahmen der Werbung informiert. Die Genossenschaft aus Großwallstadt ist sich der mit dieser Freiheit verbundenen Verantwortung bewusst und legt bei der Neumitgliederwerbung daher höchste Qualitätsmaßstäbe an.

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Wohnungsbaugenossenschaft

Wie wirbt die Protectum eG Neumitglieder?

Genossenschaften stehen für das Prinzip, dass in der Gemeinschaft große Dinge erreicht werden können, die für den Einzelnen nicht zu schaffen wären. Die Stärke einer Genossenschaft liegt also in ihren Mitgliedern, die beispielsweise im Fall von Wohnungsbaugenossenschaften wie der Protectum eG gemeinsam das erforderliche Eigenkapital aufbringen, um Wohnungen und Häuser zu bauen oder zu erwerben und den Mitgliedern zur Verfügung zu stellen.

Um die Stärke einer Genossenschaft aufrechtzuerhalten oder auszubauen braucht es eine gewisse Anzahl von Beteiligten, die ihre Kräfte zum Wohl der Gemeinschaft bündeln. Die Mitgliederwerbung ist daher auch für die Protectum eG ein relevanter Baustein zur Erfüllung der selbst gestellten Aufgabe. Doch wie läuft die Werbung von Neumitgliedern genau ab? Hier erläutert die Genossenschaft aus Großwallstadt das Prozedere.

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Aktuelles

Jahresrückblick der Protectum eG Teil 2: Die Highlights des Geschäftsjahres 2020

Kaum ein Zeitpunkt bietet sich für eine Rückschau auf die vergangenen und einen Ausblick auf die noch bevorstehenden Monate besser an als der Jahreswechsel. Aus diesem Grund nutzt auch die Protectum eG die aktuellen Tage für einen Rückblick auf das erfolgreich Erreichte und eine kleine Vorausschau auf die Zukunftsperspektiven. Im ersten Teil des Jahresrückblicks gewährte die Genossenschaft aus Großwallstadt bereits einen Einblick in die Aktivitäten der letzten zwölf Monate bezüglich ihres Immobilienbestands. Im heutigen zweiten Teil soll es um die betriebliche Seite des Geschäftsjahres 2020 gehen.

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Aktuelles

Jahresrückblick der Protectum eG Teil 1: Was sich 2020 bei den Objekten getan hat

Das Jahresende ist häufig eine Zeit der Reflektion – und damit ein beliebter Zeitpunkt für einen Rückblick auf all das, was im vergangenen Jahr vollbracht wurde. Gleichzeitig steht das neue Jahr vor der Tür und bietet die Chance auf einen Ausblick auf die Pläne und Vorbereitungen für die kommenden zwölf Monate. Auch die Protectum eG nutzt die Gelegenheit für einen Jahresrückblick und eine kleine Vorschau auf das Jahr 2021. Den Anfang macht in dieser Woche eine Betrachtung der Aktivitäten rund um die Objekte der Genossenschaft aus Großwallstadt. In einem zweiten Teil wird ein Blick auf die betriebliche Seite des Geschäftsjahres 2020 geworfen.

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Aktuelles

Die Protectum eG zu aktuellen Themen: Drucksache 500/20 soll unlauteren Genossenschaften einen Riegel vorschieben

Das Genossenschaftswesen blickt in Deutschland auf eine mehr als 150-jährige Erfolgsgeschichte zurück. Diese lange Tradition ist nur einer der Gründe, warum Genossenschaften das Vertrauen der Bürger genießen – eine weitere wichtige Säule ist die strenge Prüfung, der sich die Genossenschaften regelmäßig unterziehen müssen und mithilfe derer die Seriosität der Genossenschaften gewährleistet werden soll. Genau dieses Prüfungswesen ist Gegenstand einer Gesetzesinitiative des Landes Baden-Württemberg, auf welche die Protectum eG in diesem Beitrag aufmerksam machen möchte: In einem Antrag vom 02.09.2020 wird die Wirksamkeit der aktuellen Prüfprozesse infrage gestellt – und eine Verschärfung vorgeschlagen, um das Genossenschaftswesen vor einer Gefahr zu schützen, die das gute Image zu schädigen droht: den Kapitalanlagegenossenschaften.

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Aktuelles

Wohnungsbauprämie wird zu 2021 erhöht – mehr Mitglieder der Protectum eG künftig förderberechtigt

Die Wohnungsbauprämie (WoP) ist eine lang etablierte deutsche Tradition. Bereits seit 1952 sollen mit der Prämie Schaffung oder Erwerb von Wohnraum staatlich gefördert werden. In den meisten Fällen fließt diese Finanzspritze vom Staat in einen Bausparvertrag. Was viele nicht wissen: Auch für die regelmäßigen Einzahlungen bei einer Wohnungsbaugenossenschaft wie der Protectum eG können prämienberechtige Mitglieder dieses attraktive Fördermittel beantragen. Und nicht nur das: Durch eine Änderung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes haben ab 2021 deutlich mehr Mitglieder Anspruch auf deutlich mehr staatliche Gelder.

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