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Bauvorhaben

Die Protectum eG zu den Besonderheiten eines Immobilienkaufs beim Bauträger

Die eigene Immobilie ist für viele Menschen einer der größten Lebensträume. Wer sich nicht dem Stress aussetzen möchte, der mit einem eigenhändig durchgeführten Bauvorhaben einhergeht, kann den Kauf des Eigenheims über einen Bauträger in Betracht ziehen. Die Protectum eG erläutert im folgenden Beitrag, was es bedeutet, eine Immobilie über einen Bauträger zu kaufen und was Käufer beachten sollten.

Was macht ein Bauträger?

Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Grundstücke kauft, dort Gebäude errichtet und die fertigen Immobilien – seien es einzelne Wohnungen oder ganze Häuser – direkt an Käufer veräußert. Somit tritt der Bauträger gleichzeitig als Bauherr und Verkäufer auf. Für den Käufer bedeutet das: Er erwirbt nicht nur das Grundstück, sondern auch das darauf errichtete oder noch zu errichtende Gebäude aus einer Hand.

Wie läuft der Kaufprozess bei einem Bauträger ab?

Ein Bauträgerkauf beginnt mit der Suche nach einem passenden Objekt. Ihre Immobilien präsentieren Bauträger meist über Exposés oder Musterwohnungen. Ist die Entscheidung für ein Haus oder eine Wohnung gefallen, kann das gewünschte Objekt von Interessenten zunächst unverbindlich reserviert werden. Danach folgt der wichtigste Schritt: der Abschluss des Kaufvertrags. Auch wenn das Gebäude zu diesem Zeitpunkt gegebenenfalls noch gar nicht existiert, wird bereits ein vollständiger Kaufpreis für Grundstück und Bau vereinbart.

Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt in der Regel in mehreren Raten, die an den Baufortschritt gekoppelt sind. Die Fälligkeit der Teilzahlungen wird im Zahlungsplan geregelt, der sich an Vorgaben der Makler- und Bauträgerverordnung halten muss. Zu den gängigen Zeitpunkten für Abschlagszahlungen zählen beispielsweise die Fertigstellung des Rohbaus oder der Einbau der Fenster. Während der gesamten Bauzeit koordiniert der Bauträger sämtliche Baugewerke. Wie viel Mitspracherecht Käufer beispielsweise bei der Ausstattung oder anderen Details haben, ist je nach Vertrag sehr unterschiedlich.

Ist die Bauphase abgeschlossen, kommt es zur Abnahme der Immobilie. Diese dient der Prüfung, ob die vereinbarten Bauleistungen vertragsgemäß ausgeführt wurden und Haus oder Wohnung somit mängelfrei übergeben werden können. Die Protectum eG empfiehlt, sich bei diesem Termin von einem Sachverständigen unterstützen zu lassen, der dabei helfen kann, etwaige Baumängel zu erkennen und zu dokumentieren. Mit der vollzogenen Abnahme beginnt die gesetzliche Gewährleistungsfrist des Bauträgers. Innerhalb dieser Frist (in der Regel fünf Jahre) auftretende Mängel müssen von diesem auf eigene Kosten beseitigt werden.

Empfehlungen der Protectum eG

Der Kauf über einen Bauträger ist, wie man sieht, bequem und gegenüber einem eigenen Bauprojekt mit deutlich weniger Aufwand verbunden. Auch die Kosten sind besser kalkulierbar, da sie in der Regel als Festpreis im Vertrag festgelegt werden. Dennoch gibt es einige Punkte, die angehende Käufer beachten sollten. Dies betrifft vor allem den Bauträger: Gerät dieser in wirtschaftliche Schwierigkeiten oder liefert schlechte Bauqualität ab, kann der Traum vom Eigenheim schnell zu einem Alptraum werden.

Deshalb rät die Protectum eG dazu, den Bauträger mit besonderer Sorgfalt auszuwählen. Dazu gehört neben der Prüfung der finanziellen Situation des Unternehmens auch ein eingehender Blick auf Referenzprojekte. Auch Kaufvertrag und Baubeschreibung sollten – am besten mit rechtlicher Beratung – akribisch überprüft werden. Wer sich zusätzlich während der Bauzeit von einem unabhängigen Bausachverständigen begleiten lässt, ist aus Sicht der Genossenschaft aus Großwallstadt dann auf der sicheren Seite.

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