Die vergangenen Wochen standen auf diesem Blog ja ganz im Zeichen des Rückblicks auf das 2023 Erreichte. Doch der Jahresbeginn bedeutet neben einem Moment der Rückschau auch immer einen Blick auf die Zukunft und das, was im neuen Jahr möglich ist. Genau dies möchte die Protectum eG in dieser Woche bieten: einen Ausblick auf die Ziele und Pläne für 2024.
Schlagwort: Wohnraum
Der Wohnungsnot in Deutschland ist ein Problem, das in den letzten Jahren immer mehr an Dringlichkeit gewonnen hat. Eine im Auftrag des Bündnisses „Soziales Wohnen“ durchgeführte Studie des Pestel-Instituts Hannover prognostiziert für 2023 ein Defizit von 700.000 Wohnungen und damit den größten Wohnraummangel seit 20 Jahren. Das wichtigste wohnungspolitische Ziel der aktuellen Legislaturperiode bestand daher auch in dem Plan, jedes Jahr 400.000 neue Wohnungen zu schaffen. Doch wie die Protectum eG in der vergangenen Woche berichtet hatte, wurde dieses Ziel in den ersten zwei Jahren der Regierungszeit bereits weit verfehlt.
Die Wohnungsproblematik in Deutschland ist ungebrochen ernst – fehlende Wohnungen und hohe Mieten machen es in Städten wie Berlin bereits nahezu unmöglich, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Der Bedarf an neuem Wohnraum ist also groß, doch die rasant gestiegenen Baukosten in Verbindung mit der Vervielfachung der Bauzinsen innerhalb des letzten Jahres haben die Bautätigkeit stark ausgebremst. Zahlen des Statistischen Bundesamts zufolge wurden in den ersten sieben Monaten des Jahres 2023 gerade einmal 156.200 neue Wohnungen genehmigt – gegenüber dem Vorjahreszeitraum bedeutet das einen Einbruch von 27,8 Prozent.
Eine aktuelle Studie schlägt eine besondere Bauweise als praktikable Lösung für die Wohnungskrise vor: Serielles Bauen soll den Wohnungsbau effizienter und billiger machen und so die Bautätigkeit ankurbeln. Die Protectum eG geht auf die wichtigsten Inhalte der Studie ein.
Seit Ende 2019 hat die Protectum eG ein Wohn- und Geschäftshaus in der Fischergasse in Aschaffenburg in ihrem Immobilienbestand. Das fünfgeschossige Gebäude umfasst neben insgesamt neun Wohnungen auch eine von einem gastronomischen Betrieb genutzte Gewerbeeinheit im Erdgeschoss. Von Anfang an war geplant, das gemischt genutzte Gebäude in mehreren Etappen zu modernisieren, um es auf das hohe Niveau der Genossenschaft aus Großwallstadt zu bringen. Aus der ersten Wohnung, die diese umfassende Aufwertung erfahren hat, sind kürzlich die seitdem darin wohnenden Mieter ausgezogen. Anlass für die Wohnungsbaugenossenschaft, einen kurzen Einblick in die Wohnung und die damalige Revitalisierungsmaßnahme zu gewähren.
Heizen in Deutschland soll klimafreundlicher werden. Um der Wärmewende, einem Kernpunkt der Klimaziele der Ampelkoalition, näher zu kommen, hat der für den Klimaschutz zuständige Minister Robert Habeck das Gebäudeenergiegesetz einer grundlegenden Überholung unterzogen. Das Resultat hat nun den Bundestag passiert: Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes wurde am 8. September verabschiedet und tritt am 01.01.2024 in Kraft. Die Protectum eG erläutert die Kernpunkte des sogenannten Heizungsgesetzes und gibt eine erste Einschätzung.
Die Bezeichnung Hausverwaltung ist wohl jedem in Deutschland geläufig – doch längst nicht alle wissen, welche Tätigkeiten in der Praxis damit verbunden sind. Da die Protectum eG auf diesem Blog immer wieder auch grundlegende Begriffe der Immobilienbranche erläutert und Einblick hinter die Kulissen der Wohnwirtschaft gewährt, erklärt die Genossenschaft aus Großwallstadt in dieser Woche die Arbeit einer Hausverwaltung.
Wie sehr die Protectum eG hinter ihren Objekten steht, zeigt sich unter anderem in einer ganz besonderen Vorgehensweise, die sie jetzt bereits zum zweiten Mal praktiziert: Schon bei ihrer Immobilie in der Spessartstraße in Aschaffenburg hatte die Genossenschaft aus Großwallstadt unlängst einen Gutteil der Apartments von den ursprünglichen Käuferinnen und Käufern zurück erworben. Während dort die Rückkäufe gut die Hälfte der insgesamt 32 vor mehr als zehn Jahren an Mitglieder veräußerten Wohneinheiten betraf, hat die Wohnungsbaugenossenschaft jetzt in kleinerem Umfang in einem anderen Objekt ganz ähnlich gehandelt: In Raunheim hat sie zwei Apartments von deren Eigentümerinnen und Eigentümern zurückgekauft. Das ist Grund genug, das ursprünglich im Jahr 2017 abgeschlossene Projekt noch einmal ausführlich vorzustellen.
Lebenswerter und bezahlbarer Wohnraum ist ja das erklärte Ziel einer Wohnungsbaugenossenschaft. Diesen zu schaffen, zu erhalten und den Mitgliedern zur Verfügung zu stellen, ist der Existenzzweck und Förderauftrag von Genossenschaften wie der Protectum eG. Dieser Aufgabe kommt die Genossenschaft aus Großwallstadt auf unterschiedliche Weise nach: Zum Teil schafft sie mit Neubauvorhaben wie derzeit etwa in der Hanauer Straße in Erlensee ganz neue Wohngebäude, zum Teil kauft sie bestehende Objekte auf und nimmt diese in den Wohnungsbestand auf. In beiden Fällen kommt früher oder später dem Thema Revitalisierung eine große Bedeutung zu. Was es damit auf sich hat, erläutert die Wohnungsbaugenossenschaft im heutigen Blogbeitrag.
Die Protectum eG ist bestrebt, ihren Mitgliedern in jedem Umfeld stets die bestmögliche Wohnlösung anzubieten. Bestmöglich heißt dabei nicht nur attraktiv und lebenswert, sondern auch bezahlbar. Im urbanen Raum und in stadtnahen Wohnlagen bedeutet dies aufgrund des dortigen Preisniveaus vor allem kompakte Wohnungen, die mithilfe von effizienten Raumschnitten ein Höchstmaß an Funktion auf der zur Verfügung stehenden Fläche bieten. In eher ländlichen Gebieten hingegen ist Wohnraum in der Regel deutlich günstiger, sodass die Protectum eG hier in der Lage ist, mit großzügigeren Wohnkonzepten zu arbeiten. Wie diese aussehen, zeigt die Genossenschaft aus Großwallstadt in dieser Woche am Beispiel ihres Objektes in Niedernberg.
Wer in Deutschland ein Haus bauen möchte, benötigt vor dem Beginn der Arbeiten eine Genehmigung der örtlichen Baubehörde. Bevor diese erteilt wurde, darf mit der Ausführung nicht begonnen werden. Doch nicht nur für Neubauten besteht eine Genehmigungspflicht, auch bestimmte bauliche Veränderungen wie Erweiterungen, Um- oder Anbauten bedürfen oft einer Baugenehmigung. Für größere Baumaßnahmen können sich die detaillierte Bauplanung und die Erstellung eines Bauantrages jedoch durchaus aufwendig gestalten. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit des Projektes schon vor der Anfertigung und Einreichung eines Bauantrages von offizieller Seite rechtsverbindlich abklären zu lassen.
Genau dies leistet eine Bauvoranfrage. Besonders wenn die baurechtliche Seite unklar oder eine Ablehnung des Antrages aus anderen Gründen nicht auszuschließen ist, empfiehlt es sich, über eine Bauvoranfrage einen Bauvorbescheid einzuholen. So gewinnt der Bauherr wertvolle Planungssicherheit für das beabsichtigte Bauvorhaben und das bevorstehende Genehmigungsverfahren. Die Protectum eG erläutert die Vorgehensweise.