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Die Protectum eG erläutert die Änderungen, die sich aus dem Bürokratieentlastungs-Gesetz für Genossenschaften ergeben

Mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz, das am 26. September vom Bundestag beschlossen wurde und am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, öffnet sich ein neues Kapitel für Genossenschaften in Deutschland. Denn das Gesetz enthält wesentliche Punkte des Referentenentwurfs für das „Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform“, den die Protectum eG im September in zwei Blogbeiträgen vorgestellt hat (die sich hier und hier nachlesen lassen). Die Überarbeitungen am Genossenschaftsgesetz, die durch diese Entscheidung beschlossen wurden, ebnen den Weg für eine umfassende Digitalisierung von Genossenschaften. Ein Schritt, der auch für die Wohnungsbaugenossenschaft aus Großwallstadt von großer Bedeutung ist. Doch was bedeuten die Änderungen konkret? Ein Überblick.

Was ändert sich für Genossenschaften?

Die Änderungen bedeuten im Wesentlichen eine Modernisierung des Genossenschaftsgesetzes. Der entscheidende Schritt: Die bisher verpflichtende Schriftform wird in vielen Bereichen durch die flexiblere Textform ersetzt. Für Genossenschaften bedeutet das eine erhebliche Vereinfachung zahlreicher Prozesse.

So können angehende Mitglieder künftig ganz bequem digital beitreten – sei es per E-Mail oder über eine Smartphone-App. Die Notwendigkeit, Dokumente handschriftlich zu unterzeichnen und zurückzusenden, erübrigt sich ebenso wie die Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur (QES). Doch damit nicht genug: Auch weitere Vorgänge wie das Zeichnen zusätzlicher Geschäftsanteile, die Kündigung der Mitgliedschaft oder die Übertragung des Geschäftsguthabens können in Zukunft rein digital erfolgen.

Sogar die Gründung neuer Genossenschaften kann ab 2025 vollständig online abgewickelt werden – ein echter Meilenstein für die Digitalisierung des deutschen Genossenschaftswesens.

Freiheit der Wahl: Analog bleibt möglich

Trotz aller Begeisterung über digitale Innovationen macht die Protectum eG an dieser Stelle eines deutlich: Auch nach dem Beschluss der Änderungen wird niemand zur Nutzung der neuen Möglichkeiten gezwungen. Genossenschaften können selbst entscheiden, ob und in welchem Umfang sie digitale Prozesse einführen möchten. Gleiches gilt für die Mitglieder. Wer weiterhin den bewährten schriftlichen Weg bevorzugt, hat dazu auch bei der Genossenschaft aus Großwallstadt weiterhin uneingeschränkt die Möglichkeit.

Die Flexibilität, sowohl analoge als auch digitale Optionen anzubieten, ist besonders wichtig, da viele Mitglieder – insbesondere ältere Generationen – die Papierform nach wie vor schätzen.

Vorteile für Genossenschaften und Mitglieder

Die Änderungen haben weitreichende Vorteile für Genossenschaften wie die Protectum eG. Besonders die Vereinfachung des Beitrittsprozesses spart nicht nur Zeit und Kosten, sondern dürfte auch die Schwelle für den Eintritt für potenzielle Mitglieder deutlich senken. Dies bedeutet auch für die Genossenschaft aus Großwallstadt interessante neue Möglichkeiten bei der Mitgliedergewinnung. Darüber hinaus ermöglicht die Digitalisierung eine zeitgemäße Kommunikation und bietet Potenzial für innovative Mitgliederangebote.

Die Protectum eG begrüßt die neuen Regelungen ausdrücklich, sieht sie in ihnen doch einen wichtigen Schritt, um die Zukunftsfähigkeit von Genossenschaften zu sichern und das Genossenschaftswesen insgesamt zu stärken. Aus Sicht der der Genossenschaft aus Großwallstadt sind die neuen Möglichkeiten ein Gewinn für alle Beteiligten.

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