Die vergangenen Wochen standen auf diesem Blog ja ganz im Zeichen des Rückblicks auf das 2023 Erreichte. Doch der Jahresbeginn bedeutet neben einem Moment der Rückschau auch immer einen Blick auf die Zukunft und das, was im neuen Jahr möglich ist. Genau dies möchte die Protectum eG in dieser Woche bieten: einen Ausblick auf die Ziele und Pläne für 2024.
Tag: Wohnungsbaugenossenschaft
Auch in diesem Jahr nutzt die Protectum eG den Jahreswechsel als willkommene Gelegenheit, um die zurückliegenden zwölf Monate Revue passieren zu lassen. Die regen Aktivitäten im Immobilienbestand waren Thema im ersten Teil des Jahresrückblicks, der in der vergangenen Woche veröffentlicht wurde. In dieser Woche gilt die Aufmerksamkeit der betrieblichen Seite des zurückliegenden Geschäftsjahres mit allgemeinen Zahlen und Fakten zur Entwicklung der Genossenschaft in 2023.
Nachhaltigkeit ist ein Thema, das uns alle angeht und daher auch für Unternehmen von immer größerer Bedeutung wird. Der verantwortungsvolle Umgang mit unseren limitierten Ressourcen durch die Nutzung von regenerativen und klimafreundlichen Energien ist ein zentraler Baustein für ein nachhaltiges Leben und Wirtschaften. Das Engagement der Protectum eG für den Umwelt- und Klimaschutz spiegelt sich vor allem in ihren Bauprojekten wider, so hat die Wohnungsbaugenossenschaft beispielsweise für ihr Umbauvorhaben in der Boelckestraße in Wiesbaden ein ausgeklügeltes Energiekonzept entwickelt, mit dem das gesamte Gebäude auf den Stand eines KfW-Effizienzhauses gebracht wird.
Doch macht die Protectum eG mit ihrem Nachhaltigkeitsbestreben auch nicht vor der eigenen Haustür halt. Aus diesem Grund hat die Genossenschaft ihren Firmensitz in Großwallstadt in Sachen Zukunftsfähigkeit kürzlich ebenfalls auf ein neues Niveau gehoben.
Heizen in Deutschland soll klimafreundlicher werden. Um der Wärmewende, einem Kernpunkt der Klimaziele der Ampelkoalition, näher zu kommen, hat der für den Klimaschutz zuständige Minister Robert Habeck das Gebäudeenergiegesetz einer grundlegenden Überholung unterzogen. Das Resultat hat nun den Bundestag passiert: Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes wurde am 8. September verabschiedet und tritt am 01.01.2024 in Kraft. Die Protectum eG erläutert die Kernpunkte des sogenannten Heizungsgesetzes und gibt eine erste Einschätzung.
Mitte Juni wurde sie an dieser Stelle angekündigt: die Generalversammlung der Protectum eG, die am 30.06. am Sitz der Genossenschaft in Großwallstadt durchgeführt wurde. Mittlerweile liegt auch diese wichtige Veranstaltung des Genossenschaftsjahres hinter den Mitgliedern, sodass es Zeit ist, ein kleines Resümee zu ziehen.
Jede Genossenschaft ist dazu verpflichtet, ihre Tätigkeit in regelmäßigen Abständen einer sorgfältigen Überprüfung unterziehen zu lassen. So schreibt es das Genossenschaftsgesetz (GenG) vor, dem alle eingetragenen Genossenschaften in Deutschland unterliegen. Bei größeren Genossenschaften wie der Protectum eG muss diese Kontrolle durch einen unabhängigen Prüfungsverband jedes Jahr erfolgen, bei kleineren besteht spätestens in jedem zweiten Geschäftsjahr eine Prüfungspflicht. Aufgabe der genossenschaftlichen Pflichtprüfung ist es, neben den wirtschaftlichen Verhältnissen der Genossenschaft und der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung auch die korrekte Verfolgung des Förderzwecks auf den Prüfstand zu stellen.
Die diesjährige Prüfung, deren Beginn im Mai angekündigt wurde, hat mittlerweile ihr überaus zufriedenstellendes Ende gefunden: Die Protectum eG freut sich sehr, bekanntgeben zu können, dass der Prüfungsverband der Genossenschaft aus Großwallstadt erneut ein tadelloses Ergebnis bescheinigt hat.
Nachhaltigkeit ist eines der wichtigsten Themen unserer Zeit. Als bedeutende Akteure stehen vor allem große Unternehmen in besonderem Maße in der Verantwortung, das Thema Nachhaltigkeit in ihr Handeln einzubinden. Rechenschaft über diesen Aspekt ihrer Geschäftstätigkeit müssen einige von ihnen über die sogenannte Nachhaltigkeitsberichterstattung ablegen. Diese Offenlegungspflicht hat mit einer Neuregelung aus Brüssel einen entscheidenden Wandel erfahren. Die Protectum eG erläutert, wie diese Änderungen aussehen – und inwiefern sie nicht nur Auswirkungen auf betroffene Unternehmen haben.
Als Wohnungsbaugenossenschaft hat sich die Protectum eG ihren Mitgliedern gegenüber zu einigen Dingen verpflichtet. An der Spitze dieser Verpflichtungen steht zunächst einmal der genossenschaftliche Förderauftrag in Form der sicheren und sozial verantwortlichen Versorgung mit lebenswertem Wohnraum. Da bei einer Genossenschaft alle Mitglieder zu Mitinhabern des Unternehmens werden, sind ihnen Vorstand und Aufsichtsrat zudem zur Rechenschaft verpflichtet. Dieser Verantwortung kommt die Genossenschaft aus Großwallstadt jedes Jahr unter anderem mit ausführlichen Berichten nach, die Vorstand und Aufsichtsrat im Rahmen der Generalversammlung erstatten.
In Vorbereitung zu diesem Bericht bei der bevorstehenden Generalversammlung hat der Vorstand jetzt seinen Lagebericht zur Genossenschaft veröffentlicht. Dieser gibt den Mitgliedern einen aussagekräftigen Überblick über das abgelaufene Geschäftsjahr 2022. Für interessierte Leserinnen und Leser fasst die Protectum eG einige zentrale Informationen des diesjährigen Lageberichts zusammen.
Wer Mitglied einer Genossenschaft wie der Protectum eG wird, gewinnt damit auch das Recht, die Zukunft dieser Genossenschaft mitzubestimmen. Umgesetzt wird dieses Mitbestimmungsrecht primär durch die Teilnahme an einer Veranstaltung, die im Mittelpunkt der genossenschaftlichen Abläufe steht: der Generalversammlung. Dieses jedes Jahr stattfindende Event steht nunmehr bei der Wohnungsbaugenossenschaft wieder an: Am 30. Juni versammeln sich die Mitglieder entweder persönlich oder virtuell am Sitz der Genossenschaft in Großwallstadt.
Genossenschaften sind eine ganz besondere Art von Unternehmen, die sich von anderen vor allem in einem Punkt unterscheiden: Sie arbeiten, anders als der Großteil der Unternehmen, nicht rein gewinnorientiert. An erster Stelle steht für sie vielmehr das Geschäftsziel, das Beste für ihre Mitglieder zu erreichen. Dieser sogenannte Förderauftrag besteht darin, die Mitglieder durch den gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb wirtschaftlich, sozial oder kulturell besserzustellen. Darüber hinaus sind sie demokratisch und selbstorganisiert – so hat jedes Mitglied die Möglichkeit, mit seiner Stimme die Entwicklung der Genossenschaft mitzubestimmen. Um sicherzustellen, dass sie diese besonderen Ansprüche und Anforderungen erfüllen, werden Genossenschaften in regelmäßigen Abständen geprüft. So auch die Protectum eG – bei der Genossenschaft aus Großwallstadt ist die diesjährige Prüfung bereits in vollem Gange.
